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Freiwilligendienst aller Generationen abschaffen!

Rede von Heidrun Dittrich,

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute steht der Antrag der SPD mit dem Titel „Freiwilligendienste aller Generationen verstetigen – Engagement ohne Altersgrenzen stärken“ zur Debatte.

Mein Vorredner, Herr Grübel, hat es schon richtig geahnt, als er gesagt hat, dass ich daran etwas zu kritisieren habe. Ich möchte auch sagen, an welchen Punkten.

Die Linke sieht, wie von Ihnen angesprochen, die Arbeitsmarktneutralität gefährdet. Sie sieht auch die Gefahr, dass sich durch den Bundesfreiwilligendienst und den Freiwilligendienst aller Generationen ein neuer Niedriglohnsektor verstetigen könnte; das wünscht sich jede Fraktion hier im Bundestag, bis auf die Linke. Die Linke sieht zudem eine große Gefahr in der Überschreitung der Regelaltersgrenze: Das Engagement soll bis zum 70. Lebensjahr möglich sein. Ich will das begründen, erst einmal mit einem Beispiel dafür, wie man überhaupt im hohen Alter zu solch einer Stelle im Freiwilligendienst kommt: Nehmen wir an, Sie sind 67 Jahre alt. Da kommt es öfter vor, dass Sie zum Arzt gehen. Der Arzt schlägt Ihnen vor: Wenn Sie schon drei Kinder erzogen haben, könnten Sie doch zum Vorlesen in den Kindergarten gehen. – Beim Freiwilligendienst aller Generationen gibt es eine Aufwandsentschädigung von 50 bis 150 Euro.

Beim Freiwilligendienst der Bundeswehr gibt es mehr Geld: Wenn Sie nach Afghanistan gehen, dann kommen Sie aus Hartz IV heraus, aber möglicherweise nicht mehr zurück.

(Zurufe bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Deshalb rate ich davon ab. Dort gibt es 1 200 Euro. Beim BFD gibt es 500 Euro, beim Freiwilligen Sozialen Jahr 330 Euro, mit den Zuschüssen für die Unterkunft 400 Euro. Wenn Sie, wie im geschilderten Fall, als Rentnerin in der Grundsicherung sind, weil Sie selber zu wenig Rente
haben – gut 450 Euro –, dann können Sie mit den 150 Euro Aufwandsentschädigung nicht über die Grundsicherung hinauskommen. Frau H. aus meinem Wahlkreis hat diese Tätigkeit abgelehnt. Sie möchte lieber selbstbestimmt über ihre Zeit verfügen.
Wer legt denn eigentlich fest, dass Vorlesen in einem Kindergarten eine zusätzliche Tätigkeit ist und eine  Hilfstätigkeit, nicht qualifiziert? Was passiert denn beim Vorlesen? Die Kinder sitzen vertrauensvoll um die Erzieherin und kuscheln sich aneinander. Die Erzieherin merkt, welches Kind einen Satz nicht versteht. Sie kann auf das Kind eingehen, sie kann die Szene im Rollenspiel nachspielen lassen, sie kann die Bilder nachmalen lassen, oder sie kann die Szenen gemeinsam mit den Kindern beim Kneten nachspielen. Wenn sie dann möglicherweise in der Diskussion über die Geschichte des Buches etwas von den Sorgen und Nöten des Kindes erfährt, dann hat sie die Möglichkeit, ein Elterngespräch zu führen. All das soll keine qualifizierte Arbeit, sondern nur zusätzliche Arbeit sein? Als Linke bin ich dagegen, soziale Arbeit so abzuqualifizieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Florian Bernschneider [FDP]: Da klatscht noch nicht
einmal Ihre eigene Partei! Zu Recht!)

Jede fachliche Tätigkeit kann, wenn sie erst einmal wegrationalisiert ist, in Einzelteile zerlegt und als unqualifizierte, als zusätzliche Tätigkeit definiert werden. Das heißt, offensichtlich bestimmt die Haushaltslage der Bundesregierung, wann eine gesellschaftliche Arbeit notwendig ist und bezahlt werden soll. Von 1991 bis 2006 wurden 2 Millionen Arbeitsplätze im öffentlichen
Dienst weggespart; das geht aus der Veröffentlichung „Genug gespart!“ von Verdi aus dem Jahr 2008 hervor. Wer außer der Bundesregierung hat früher die Arbeitsmarktneutralität begründet? Die Bundesagentur für Arbeit. Früher hieß es gemäß dem Bundessozialhilfegesetz, eine Tätigkeit könne nur ausgeführt werden, wenn sie sonst nicht in diesem Umfang ausgeübt werden könne und wenn sie gemeinnützig ist; denn erst dann könne sie als „zusätzlich“ anerkannt werden. Genau an diesem Punkt wird es nun gefährlich, weshalb ich gesagt habe, dass wir einen neuen Niedriglohnsektor befürchten. Die Bundesagentur für Arbeit hat laut Süddeutscher Zeitung vom 2. Dezember erklärt, dass sie auf die Merkmale der Zusätzlichkeit und der Gemeinnützigkeit verzichten möchte. Das bedeutet doch, dass wir jederzeit, staatlich subventioniert, einen Arbeitsplatz fördern können, dessen Bezahlung unter dem Hartz-IV-Satz liegt. Das darf nicht sein. Besteuern Sie die Reichen! Sorgen Sie für mehr Staatseinnahmen! Einen anderen Weg gibt
es nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Freiwilligendienst aller Generationen, in dem sich noch 70-Jährige engagieren können, sieht doch schon vor, dass die Regelaltersgrenze von 67 Jahren überschritten werden kann. Die Bundesregierung könnte doch auf die Idee kommen, zu sagen: Wenn die Menschen bis 70 Jahre freiwillig tätig sein können, dann können sie auch bis 70 Jahre arbeiten. Damit untergraben Sie sozusagen die feste Regelaltersgrenze.

Vizepräsident Eduard Oswald:
Frau Kollegin, Sie wissen, was die Lichter vor Ihnen bedeuten?

Ich bin gleich fertig. – Sie führen Lohndumping ein, verschieben die Regelaltersgrenze und machen genau das, was zur Weltwirtschaftskrise geführt hat. Wir als Linke unterstützen die Jugendfreiwilligendienste als individuelle Lerndienste; aber den Bundesfreiwilligendienst
und den Freiwilligendienst aller Generationen würden wir gerne abschaffen.

(Beifall bei der LINKEN – Florian Bernschneider [FDP]: Peinlich! Da fällt das Klatschen schwer! – Gegenruf der Abg. Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Nun werden Sie mal nicht frech!)