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Freiheit von Forschung und Lehre schützen - Transparenz herstellen!

Rede von Nicole Gohlke,

Herr / Frau PräsidentIn, Kolleginnen und Kollegen,

 

die Hochschulöffentlichkeit diskutiert nun schon seit einiger Zeit die Frage der fehlenden bzw. sinkenden Transparenz in Wissenschaft und Forschung, besonders wenn es zu  Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen kommt. Alles andere als unbegründet, wenn man sich die Bilanz der vergangenen Jahre ansieht:

Zuerst ging es um einen vor etwa zwei Jahren bekannt gewordenen Vertrag zwischen der Deutschen Bank mit Humboldt Universität und Technischer Universität in Berlin. Dieser sah die Finanzierung eines Institutes mit zwei Stiftungsprofessuren durch die Deutsche Bank vor - im Gegenzug für weitgehende inhaltliche Zugeständnisse an den Konzern: Mitspracherecht bei der Besetzung von Professuren und bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Außerdem sicherten die Universitäten ihre Unterstützung bei der Personalrekrutierung zu. Und sollte sich der paritätisch besetzte Lenkungsausschuss hinsichtlich der Kooperationsvereinbarungen nicht einig werden - dann entschied in Patt-Situationen auch noch die Bank.

Ein ähnliches Bild an der Uni Bremen: dort verlangte der Rüstungskonzern OHB als Gegenleistung für eine Stiftungsprofessur die Veränderung bzw. Abschaffung der in der Hochschulsatzung festgeschriebenen Zivilklausel.

Wenig Konkretes lässt sich über die Kooperation des Chemie- und Pharma-Konzerns Bayer AG mit der Universität Köln sagen, obwohl diese schon seit 2008 existiert: Denn wie viel Geld an die Hochschule fließt, und wie die Zusammenarbeit im Einzelnen geregelt wird, wird geheim gehalten. Versuche, über die Gremien der Hochschule eine Offenlegung des Vertragswerkes zu erreichen, scheiterten. Derzeit klagt eine Initiative auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes auf Offenlegung.

Und dies sind nur zufällig bekannt gewordene Fälle, die Dunkelziffer ist weitaus höher! Dem Problem inhärent ist, dass niemand, der hier sitzt, die Einflussnahme privater Geldgeber auf das Wissenschaftssystem wirklich quantifizieren oder qualifizieren kann.

Obwohl eigentlich für den öffentlichen Raum das Transparenzgebot gelten müsste - wir reden bei den öffentlichen Hochschulen nämlich vom öffentlichen Raum, wo Infrastruktur, Personal etc. mit öffentlichen Gelder finanziert sind - Aber die Herstellung von Transparenz wird mehr und mehr unterlaufen, da in den Kooperationen vermehrt privatrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vertragsbedingungen zur Anwendung kommen. Öffentliche Gelder - und die Unterrichtung der Öffentlichkeit - werden so immer mehr zum Spielball von unternehmerischen Einzelinteressen.

Damen und Herren von der Koalition - Sie ahnen es - auch diese Entwicklung ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ist durch politische Entscheidungen, durch Ihre Entscheidungen, zustande gekommen. Sie ist bedingt durch die veränderten Steuerungs- und Finanzierungsmechanismen, die in den letzten 10-15 Jahren an den Hochschulen von den diversen Bundesregierungen vorangetrieben wurden. Ursachen sind einerseits das stark ansteigende Aufkommen privater Drittmittel und verstärkter Kooperationen statt öffentlicher Grundfinanzierung, und andererseits die Integration privater Unternehmen und ihrer Verbände in die Aufsichtsgremien der Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Und Sie nehmen die Gefahr der inhaltlichen Einflussnahme durch Einzelinteressen, die Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre wissentlich und üblerweise auch noch willentlich in Kauf!

Denn das kann man ja in diversen Strategiepapieren der Bundesregierung nachlesen, dass dies Ihr Ziel ist: Statt die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu schützen, wird bei Ihnen Wissenschaft zu einer Ressource im Standortwettbewerb, Forschung und Entwicklung werden entsprechend maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der deutschen Großkonzerne.

Die Bundesregierung hat offenbar vergessen, dass Hochschulen öffentlich finanzierte Einrichtungen sind, und dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist, dass Privatinteressen die öffentlichen Interessen nicht überlagern. Also kommen Sie wenigstens dieser Pflicht nach und machen Sie sämtliche Kooperationen öffentlich, schließlich sollte die Öffentlichkeit darüber informiert sein, was mit ihren Geldern passiert.

Und kommen Sie jetzt nicht wieder mit dem Nullargument, die Hochschulen würden diesen Verträgen ja zustimmen und man könne doch nicht in die Autonomie der Hochschulen eingreifen. Das ist ein Scheinargument - die Hochschulen sind doch kaum mehr in der Lage, so eine Entscheidung frei und unabhängig zu treffen, so unterfinanziert sie dank schwarz-gelber Politik sind! Erst durch die von Ihnen forcierte Abhängigkeit von Drittmitteln sind die Hochschulen doch so in die Enge getrieben worden, sich an jedem Finanzierungsstrohhalm festzuklammern!

Also sichern Sie die auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen, denn nur so kann die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre tatsächlich geschützt werden.


Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben.