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Frank Tempel: Unabhängige Kontrolle sorgt für mehr Vertrauen

Rede von Frank Tempel,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Baumann, Sie haben viele Situationen geschildert, in denen sich der Bürger über die Polizei bei der Polizei beschweren kann. Nicht nur die parlamentarische Opposition hält es für erforderlich, zwischen der Polizei, die das staatliche Gewaltmonopol gegenüber dem Bürger ausübt, und dem Bürger eine unabhängige Instanz für den Bürger zu schaffen, die im Zweifel Vorfälle untersucht.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Betonung liegt dabei eindeutig auf „unabhängig“. Es umzudeuten und zu behaupten, es sei gegen die Polizei gerichtet und spräche von Misstrauen oder, wie einige sagen, von einem Generalverdacht, ist nicht seriös.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Grundsätzlich sollte eine solche Einrichtung, die es zum Beispiel auch in Dänemark, Irland, Belgien, Norwegen und Österreich gibt, die es auch in drei deutschen Bundesländern gibt, für einen Rechtstaat gar nicht infrage gestellt werden.

Ich wähle heute bewusst ein Beispiel, das nur wenige Tage zurückliegt. Es betrifft eine Landespolizei, könnte aber ohne Weiteres so auch bei der Bundespolizei geschehen. Laut Medienberichten ist es am Sonntagabend zu dramatischen Szenen gekommen. Was mit einer Verkehrskontrolle begann, endete in einer Eskalation zwischen 50 Polizeibeamten und 250 Anwohnern. Anlass war die Weigerung eines Autofahrers, seine Papiere zu zeigen. Bei der folgenden Festnahme wurde er verletzt und musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Ein 37-Jähriger, der die Szene mit seinem Handy filmte, wurde laut Zeugen ebenfalls – ich zitiere – brutal niedergerungen. Eine Polizeisprecherin erklärte später, die Aggressivität sei von Beginn an von dem Autofahrer ausgegangen. Die Polizei leitete nach dem Einsatz Ermittlungen wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung ein. Ursache war, wie gesagt, eine Verkehrskontrolle. Das ist ein Beispiel für eine Situation, wie sie im polizeilichen Alltag nicht selten vorkommt. Mir würden sofort einige ähnliche Sachverhalte einfallen, Herr Wendt, die ich selber im Dienst erlebt habe. Ich muss eben nicht einfach einmal so mit einem Streifenwagen mitfahren.

(Armin Schuster [Weil am Rhein] [CDU/CSU]: He!)

Auch das Folgende ist absolut nicht untypisch. Es gab noch eine zweite Sichtweise zum Geschehen, eine andere als die der Polizei. Ein Journalist beobachtete das Geschehen zufällig und wird folgendermaßen zitiert:

"Meiner Meinung nach hätte die Eskalation vermieden werden können, wenn die Polizei nicht so brutal gegen den Autofahrer vorgegangen wäre."

Mit diesen beiden Sichtweisen steht der Vorgang in der Öffentlichkeit. Nicht jeder, Herr Baumann, wird diesen Vorgang mit ungeteiltem Vertrauen in die Polizei wahrnehmen. Sehr oft enden solche Vorkommnisse mit Strafen für den Bürger und ohne jegliche Konsequenz für den Beamten. Das sorgt ebenfalls nicht für Vertrauen.

Doch wie sieht es mit dem Maß der Verhältnismäßigkeit aus, mit der Verpflichtung des Polizeibeamten, zu deeskalieren, statt kraft seiner Befugnisse sofort gewaltsam seine Anordnungen durchzusetzen? Der Verstoß gegen das Deeskalationsprinzip ist sehr häufig nicht gleich eine Straftat. Eine Strafanzeige gegen den Polizeibeamten erfolgt erst gar nicht oder sie ist rechtlich nicht erfolgreich. Trotzdem war das Verhalten der Polizei möglicherweise ursächlich für den weiteren Ablauf einer Handlung. Was ist also, wenn Straftaten des Bürgers erst durch fehlerhaftes Verhalten der Polizeibeamten provoziert wurden?

Meine Damen und Herren, zumindest bei vielen Bürgern wäre das Vertrauen in die Polizei deutlich höher, wenn die Ausübung des Gewaltmonopols des Staates nicht nur durch den Staat selbst, durch die Institutionen, die Sie geschildert haben, sondern auch durch eine unabhängige Instanz anlassbezogen kontrolliert wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Günter Baumann [CDU/CSU]: Wo liegt der Unterschied?)

– In der Unabhängigkeit liegt der Unterschied, Herr Baumann. – Denn es ist sehr gut möglich, auch in dem soeben genannten Fall, dass der Journalist die Situation, die er beobachtet hat, falsch einschätzt, dass die Polizeibeamten zum Beispiel keine Chance zur Deeskalation hatten. Ich weiß es nicht. Ich kenne nur die zwei Sichtweisen aus der Öffentlichkeit. Eine abschließende Entscheidung darüber von einer unabhängigen Instanz hätte einen ganz anderen Stellenwert in der Bevölkerung als die Erklärung der Polizeisprecherin.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wird jedoch ein pflichtwidriges Verhalten festgestellt, kann die Konsequenz zum Beispiel auch ein verstärktes Deeskalationstraining in der Dienststelle sein. Die Polizei wird, wenn sie die neutrale Bewertung des Polizeibeauftragten richtig nutzt, besser werden, was ebenfalls nicht zum Nachteil gereichen kann. Die Linke wird, ebenso wie die Grünen sicherlich, in der kommenden Legislatur weitere Vorschläge unterbreiten, wie eine solche unabhängige Kontrolle aussehen kann und wie durch eine solche Instanz das Vertrauen zwischen Bevölkerung und Polizei auch in solch kritischen Sachverhalten gestärkt werden kann. Den Vorschlag abzulehnen, das ist zu einfach für einen Parlamentarier.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)