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Foto: Rico Prauss

Folgen für Verbraucher bleiben beim Bausparkassengesetz ausgeblendet

Rede von Susanna Karawanskij,

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!

In dieser Debatte geht es um Bausparkassen, um Anpassungen an das Risikomanagement und um das Aufsichtsrecht in der EU, sodass die neuen Aufgaben der Europäischen Zentralbank berücksichtigt werden können. Aber vor allen Dingen wird mit diesem Gesetzentwurf auf die Auswirkungen im Niedrigzinsumfeld reagiert.

Dauerhaft niedrige Zinsen können negative Auswirkungen auf Banken, auf Versicherungen und auf Bausparkassen haben. Doch man sollte genau prüfen, ob die in Gesetzesform gegossenen Änderungen tatsächlich zielführend sind und letzten Endes die Kunden bzw. die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht benachteiligt werden.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Obwohl die Ertragslage der meisten Lebensversicherer alles andere als bedenklich ist und war, wurde zum Beispiel im Lebensversicherungsreformgesetz die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gekappt.
(Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Das war klug!)

Auch am Mittwoch beim Fachgespräch des Finanzausschusses über Niedrigzinspolitik wurde deutlich, dass man die Niedrigzinsphase zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf keinen Fall dämonisieren und auch keine falschen Schlüsse daraus ziehen sollte.

Bausparkassen werden fortan weitere Betätigungsfelder eingeräumt, um ihre Ertragslage zu stärken. Sie sollen neben ihrem Kerngeschäft, Bausparkassendarlehen zu gewähren, nun auch gewöhnliche Baudarlehen gewähren und Hypothekenpfandbriefe herausgeben, um sich zu refinanzieren. Diese Tätigkeitsausweitung steht dem bisherigen Kerngeschäft der Bausparkassen zweifelsohne nahe.

Aber ich frage mich, in welchem Umfang Bausparkassen personelle und auch finanzielle Ressourcen haben, um stabilere und höhere Erträge zu erwirtschaften. Ich bin mir auch unsicher, ob tatsächlich alle Bausparkassen von dieser Tätigkeitserweiterung profitieren bzw. ob auch das notwendige Know-how in ganzer Breite vorhanden ist. Es reicht nicht, dass das Finanzministerium betont, dass die Bankenaufsicht zukünftig strenger beobachten muss. Das klingt für mich ein bisschen nach einem Pfeifen im Walde.

Gut ist, dass im Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, keine Aktienquote für die Kapitalanlagen von Bausparkassen festgelegt wurde. Das muss auch so bleiben. Denn sonst würde auch hier wieder ein Einfallstor geschaffen werden, um die Gelder der Bausparer auf dem Börsenparkett aufs Spiel zu setzen. Da stellt sich dann noch mehr die Frage, inwieweit das Know-how bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden ist, das Geld der Kunden in Aktien zu investieren. Das wäre aber tatsächlich überhaupt nicht das Kerngeschäft der Bausparkassen.

Was uns nicht gefällt, ist die Einführung der Definition eines Bausparerkollektivs; das gefällt uns überhaupt nicht.
(Manfred Zöllmer (SPD): Aber das hat doch Tradition bei euch!)

Denn seit geraumer Zeit versuchen die Bausparkassen, ihre Kunden vorzeitig aus gut verzinsten Verträgen zu drängen; sie kündigen einseitig die Verträge. Zahlreiche Gerichtsverfahren laufen da noch. Die Urteile zeigen bislang noch keine klare Linie. Mit der Definition eines Bausparerkollektivs könnte den Bausparkassen eine vorzeitige Kündigung erleichtert werden. Die Kündigung eines hochverzinsten Altvertrages könnte immer als im Interesse des Kollektivs liegend begründet werden. So etwas stärkt einseitig die Lage der Bausparkassen, läuft allerdings den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegen. Das ist mit uns nicht zu machen.
(Beifall bei der LINKEN)

Auch die Lebensversicherungen berufen sich auf das Versichertenkollektiv, um Verbraucherschutz und Rechte der Versicherten - ich möchte als Beispiel die Überschussbeteiligung anführen - zu umgehen.(Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Das ist ja ein derartiger Unsinn!)

Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen:
Bausparkassen sollen nach diesem Gesetzentwurf ihre Geschäfte ausweiten und höhere Erträge unter Inkaufnahme größerer Risiken erwirtschaften dürfen. Mögliche Folgen für Verbraucher bleiben allerdings ausgeblendet. Ihre Stellung wird hier gerade nicht gestärkt. Sie werden vielmehr größeren Unwägbarkeiten ausgesetzt, weswegen wir dringend für Nachbesserungen am Gesetzentwurf plädieren und diese fordern werden. In der Form, in der der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, überzeugt er nicht.

(Beifall bei der LINKEN)