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Förderungsflickwerk der Bundesregierung in der Weiterbildung

Rede von Volker Schneider,

Ich bin ja grundsätzlich begeistert, wenn die Bundesregierung sich dazu durchringt, im Bereich Lebenslanges Lernen ihren vollmundigen Ankündigungen konkrete Taten folgen zu lassen. Meine Begeisterung lässt sich noch steigern, wenn die Große Koalition gewillt ist, dafür auch Geld locker zu machen. Völlig richtig betont die Bundesregierung auch, dass der Wandel der Industrie- zur Wissensgesellschaft statt einer Ausbildung für das Leben lebenslanges Lernen erfordert. In ihrer Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) lässt sie aber erneut die Bereitschaft zu konsequentem Handeln vermissen, weder verlässt sie die eingetretenen Trampelpfade, noch macht sie mehr als einen winzigen Schritt nach vorn.

Richtig ist, dass im Bereich der Pflegeberufe sowie bei den Erzieherinnen und Erziehern großer Handlungsbedarf besteht. Nicht nur, weil die Beschäftigten - in der Regel übrigens Frauen - für ihre anspruchsvolle Tätigkeit optimal qualifiziert und nebenher bemerkt auch adäquat entlohnt sein sollten, sondern vor allem deshalb, weil uns nur die beste Frühförderung unserer Kinder gut genug sein sollte und weil wir alle auch im Pflegefall mit Recht ein Leben in Würde erwarten dürfen; und dies schließt unzweifelhaft eine qualifizierte Pflege ein. Dazu kann eine gezielte Förderung der Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich einen Beitrag leisten. Dies will ich durchaus positiv hervorheben.

Nur laufen Sie hier der Entwicklung doch schon fast hoffnungslos hinterher. Wir diskutieren nicht erst seit diesem Jahr darüber, welche Bildungswege an die Hochschulen gehören. Auch in anderen beruflichen Bereichen ist längst klar, wo die bisherige berufliche Qualifizierung an Grenzen stößt und Berührungspunkte mit der akademischen Bildung entstanden sind. Bis heute ist kaum zu erkennen, dass Sie auf diese Entwicklungen politisch reagiert hätten; und schon gar nicht haben Sie über die Instrumente der Bildungsförderung hierfür gezielte Anreize gesetzt.

Das AFBG kann die neuen Bedarfe nicht alleine abfangen. Viele Berufe werden vom AFBG gar nicht erfasst, weil ihre Aus- und Fortbildung nicht im Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung geregelt sind. Unterhalb der Aufstiegsfortbildung bieten wir Menschen in Weiterbildung keinen Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung an. Das BAföG ist mit seiner Altersgrenze von 30 Jahren und der Elternabhängigkeit der Förderung in keiner Weise tauglich für eine Förderung des lebenslangen Lernens. Weiterbildungsförderung bildet einen Flickenteppich unübersichtlicher Einzelmaßnahmen vom WeGebAU bis zum Meister-BAföG - und mit riesigen Lücken. Ein konsistentes System der Förderung existiert nicht. So können Bildungsbarrieren nicht überwunden werden, und lebenslanges Lernen wird damit für die Mehrheit der Bevölkerung keine tatsächlich erfahrbare Realität.

Auch Ihre Vorstellungen von der Zielgruppe solch einer Novelle lassen durchaus die Vermutung zu, dass die Bundesregierung die letzten zehn Jahre geschlafen hat. Bildung und gerade die Weiterbildung haben sich verändert. Es gibt nicht mehr nur Schulungen mit Frontalunterricht, die sich in Unterrichtsstunden abrechnen lassen. Gute und kreative Weiterbildung zeichnet sich gerade durch Projektarbeit und Praxisphasen aus. Das AFBG aber bezieht sich weiter auf das „klassische“ Schulungskonzept. Entwicklungen beispielsweise in der Hochschulbildung, wo nicht mehr auf Semesterwochenstunden geschaut wird, also auf die Zeit, die die Lehrenden aufwenden, sondern auf die Gesamtarbeitszeit der Lernenden, bleiben hier völlig unberücksichtigt. Damit bleibt die Novelle mindestens zehn Jahre hinter den Debatten der europäischen Bildungspolitik zurück.

Zudem schaffen Sie, Frau Ministerin Schavan, mit diesem Gesetz auch noch falsche Anreize. Bei erfolgreichem Abschluss sollen 25 Prozent der Schulden erlassen werden. Der Bundesrat wendet ein, wer eine Aufstiegsfortbildung aufnimmt, strebt auch ohne einen solchen Anreiz einen erfolgreichen Abschluss an. Das ist völlig richtig, sollte aber auf keinen Fall dazu führen, dieses Geld aus der Weiterbildungsförderung abzuziehen. Unser Vorschlag: Legen Sie die frei werdenden Mittel auf die Grundförderung um, dann müsste der Prozentsatz, mit dem Maßnahmen und Unterhalt gefördert werden, nicht wie in den letzten Jahren immer weiter sinken, sondern könnte endlich einmal steigen.

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingesetzte Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens - „Timmermann-Kommission“ - hat bereits vor fünf Jahren sehr viel weiter reichende Konzepte für eine Stärkung der Weiterbildung vorgelegt. So forderte die Kommission nicht nur eine Ausweitung bestehender Leistungen, sondern ausdrücklich die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens, unter dem diese Leistungen vereint werden Diese wichtigen Vorschläge für einen ganzheitlichen Ansatz in der Bildungsförderung sind bei Ihnen offenbar im Papierkorb verschwunden. Die Linke hält die Umsetzung dieser Vorschläge für elementar, und so wiederhole ich hier und heute unsere Forderung, nicht länger im Flick- und Stückwerk zu verharren, sondern mit einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz verlässliche Rahmenbedingungen für Nachfrager und Anbieter der Weiterbildung zu schaffen. So viel Mut werden Sie schon brauchen, die bislang doch recht hohle Formel vom lebenslangen Lernen mit Leben zu füllen.