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Föderalismusreform bedroht weite Teile des Umweltrechts

Rede von Lutz Heilmann,

In der Debatte zur Föderalismusreform warnte Lutz Heilmann, Naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. vor den weit reichenden Konsequenzen dieser Grundgesetzänderung insbesondere im Naturschutz.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundeskanzlerin, ich hatte von Ihnen etwas mehr als einen Deal erwartet, der Ihnen den Einzug in das Bundeskanzleramt sichert.

(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Eine Vereinheitlichung des Umweltrechts wird mit dieser Reform nicht erreicht. Unser Fazit lautet daher: Klassenziel verfehlt! Setzen Sechs!

(Beifall bei der LINKEN Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Jawohl, Herr Oberlehrer!)

Lassen Sie mich dies anhand von drei Punkten deutlich machen.
Erstens. Bisher unterliegt das Umweltrecht zwei Kompetenzarten und ist zersplittert; insofern sind wir uns alle einig. Mit dieser Reform allerdings vergeben Sie die historische Chance, einen einheitlichen Kompetenztitel „Recht der Umwelt“ und damit ein einheitliches Umweltrecht zu schaffen. Im Gegenteil: Sie erhöhen wider jede Vernunft die Zahl der Kompetenzen auf sage und schreibe fünf Arten. So viel zur besseren Ausgestaltung.
Kollege Kröning, jetzt stehen fünf Kompetenzarten zur Debatte. Dies als Straffung und Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern zu verkaufen, ist an Dreistigkeit kaum noch zu übertreffen.
Zweitens. Wieder und wieder beschwören Sie schon fast gebetsmühlenartig die Schaffung eines Umweltgesetzbuches. Ich fordere Sie auf: Tun Sie endlich etwas dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, und lassen Sie den Worten Taten folgen! Was aber machen Sie?
Sie legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem sich ein umfassendes Umweltgesetzbuch schwerlich realisieren lässt. Weite Teile des Umweltrechts unterliegen nach wie vor der Erforderlichkeitsklausel. Durch die Abweichungsmöglichkeit wird das UGB in vielen Bereichen nicht das Papier wert sein, auf dem es gedruckt ist.
Ihr Gesetzentwurf ermöglicht weitestgehend nicht mehr als ein Anlagengenehmigungs-UGB, das den Titel „Umweltgesetzbuch“ leider nicht verdient.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie machen Politik ganz im shakespeareschen Sinne: Viel Lärm um nichts!
Drittens. Wesentlich schwerwiegendere Auswirkungen wird die Möglichkeit der abweichenden Gesetzgebung für die Länder im Naturschutz, im Wasserrecht und in der Raumordnung haben. Beispielsweise das wurde schon genannt soll der Bund nur noch die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes abweichungsfest regeln können. Die 135 Juristinnen und Juristen in diesem Hause können sich wahrscheinlich vorstellen, was dies bedeutet. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung des Naturschutzes wird sozusagen zum Abschuss freigegeben und der Naturschutz, wie wir ihn kennen, infrage gestellt.
Dass das alles demnächst Realität wird, zeigen die aktuellen Entwürfe von Landesnaturschutzgesetzen in mehreren Ländern wie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein beispielsweise bezeichnet der BUND Schleswig-Holstein als Kriegserklärung an den Naturschutz. Das einstmals vorbildliche Naturschutzgesetz in Schleswig-Holstein es war übrigens Vorbild, als das Bundesnaturschutzgesetz geschaffen wurde soll dramatisch verschlechtert werden. Die in Deutschland einmaligen schleswig-holsteinischen Knicke sollen ihren Sonderschutz verlieren. Ich frage mich, ob Sie sich die Konsequenzen ausreichend vor Augen geführt haben. Oder sind Ihnen die Auswirkungen auf den Naturschutz schlichtweg egal? Augenscheinlich opfern Sie den Naturschutz dem Wegfall der Erforderlichkeit auf den Gebieten Abfall, Lärm und Luftreinhaltung.
Durch die Abweichungsmöglichkeiten droht jetzt eine in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Gesetzesflut. Künftig wird es unter Umständen jeweils 17 Gesetze geben. Bürokratieabbau, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sieht nach meinem Dafürhalten anders aus. Es bleibt dabei: Der Naturschutz wird als vermeintliches Investitionshemmnis mit dieser Reform entsorgt. Noch ein paar Worte an die Vertreterinnen und Vertreter der Länder. Ihre Bekenntnisse, die Abweichungsrechte nicht zur Senkung von Umweltstandards zu nutzen, sind für mich wenig glaubwürdig. Warum wollen Sie denn die Abweichungsrechte, wenn Sie davon nicht Gebrauch machen wollen? Das Ganze erinnert mich, der ich aus dem Osten komme, an einen geschichtsträchtigen Satz aus dem Jahre 1961, den ich hier gern zitieren möchte: Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten. Sie wissen, was dann folgte.

(Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie bei der PDS müssen es ja wissen! Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Auf dem Gebiet kennen Sie sich aus!)

Daher bleibt unser Fazit: Die Föderalismusreform verfehlt das Klassenziel. Setzen Sechs! Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)