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Falsche Weichenstellung - so sind klima- und umweltpolitischen Ziele nicht zu erreichen

Rede von Barbara Höll,

Rede von Barbara Höll zum Gesetz zur des Energie- und Stromsteuergesetzes der Bundesregierung (Drucksache: 17/3055)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Um eine sichere und bezahlbare vor allem unabhängige Energieversorgung für diese und die folgenden Generationen sicherzustellen, ist es nötig heute die Weichen dementsprechend zu stellen. Sie stellen aber die Weichen falsch.

Sie verlängern gegen alle Proteste die Laufzeiten der Atomkraftwerke. Damit schaffen Sie weiteren radioaktiven Abfall. Zudem bescheren Sie den Atomkonzernen massive Gewinne. Vor allem behindern Sie somit den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das wissen Sie!

Und auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes führt in die falsche Fahrtrichtung. Denn Sie verabschieden heute weitere Steuervergünstigungen und Steuerbefreiungen für den Einsatz fossiler Energieträger. Die Kosten werden dann wieder die Bürgerinnen und Bürger tragen müssen.

Ich will kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen.
Positiv hervorzuheben ist die steuerliche Begünstigung von Schiffen, die ihren Strom von Land beziehen und somit weniger Schadstoffe in die Luft pusten. Aber das war es dann fast schon. Kurz zu drei Punkten:


Erstens: Fernwärme

Die Fernwärmeversorgung, insbesondere durch Kraft-Wärme-Kopplung, ist eine besonders effiziente Nutzung von Brennstoffen, sie macht insbesondere in städtischen Gebieten Sinn. Diese Ansicht teilten Sie, zumindest kurzzeitig. Denn im Entwurf des Haushaltbegleitgesetzes 2011 war eine Steuerentlastung für den Bereich der Fernwärmeversorgung verankert. Auch der Bundesrat forderte mit Beschluss vom 26. November 2010 eine steuerliche Entlastung. Um so unverständlicher ist, dass dieser Passus in der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gestrichen wurde und jetzt wollen Sie das in Gesetzesform gießen. Die Fernwärme ist ein wichtiges Element, um die Klima- und umweltpolitischen Ziele zu erreichen. Wir empfehlen Ihnen, wie auch die Sachverständigen aus der Anhörung zum Energie- und Stromsteuergesetz, die ursprüngliche Absicht umzusetzen und Fernwärme steuerlich zu begünstigen. Wir unterstützen daher den Änderungsantrag von SPD und Grünen.

Zweitens: Zu den Ökosteuerausnahmen

Seit Einführung der Ökosteuer sind gerade jene Firmen weitgehend von Zahlungen befreit, die viel Strom verbrauchen. Die Bundesregierung wollte diesen Missstand mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 endlich teilweise beseitigen. Aber daraus wurde nichts wie wir wissen. Die Ökosteuerprivilegierung soll beibehalten werden, zahlen dafür dürfen Raucherinnen und Raucher durch Erhöhung der Tabaksteuer. Das heißt, Sie hoffen, das Raucherinnen und Raucher weiterhin ihre Gesundheit gefährden, sodass Ihre energieintensiven Unternehmen weiter von der Ökosteuerbelastung verschont werden und Sie trotzdem zu Ihren geplanten Mehreinnahmen kommen.


Ich komme zum dritten Punkt – zum Agrardiesel:

Ich erinnere noch einmal daran, dass im Rahmen der Konjunkturpakete beim Agrardiesel für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine steuerliche Entlastung erfolgte, indem die Deckelung auf 10.000 Liter und der Selbstbehalt von 350 Euro entfiel. Diese Maßnahme sollte befristet sein. Doch jetzt wollen Sie diese unbefristet verstetigen. Wie aber die Anhörung zeigte, profitieren in erster Linie flächenstarke Ackerbaubetriebe. Diese werden jedoch bereits durch Direktzahlungen der Europäischen Union in Höhe von 5,5 Mrd. Euro jährlich begünstigt. Außerdem wird der Anreiz genommen, vom Mineralöl wegzukommen. Dadurch schwächen Sie gerade die mittelständische Wirtschaft vor Ort, die sich auf Pflanzenöltreibstoffe spezialisiert haben.

Ich fasse also zusammen:
Mit diesem Gesetzentwurf schaffen Sie weitere Steuervergünstigungen für den Einsatz fossiler Energieträger und fahren umweltpolitisch weiter in die falsche Richtung. Wir werden ihn daher ablehnen.

Vielen Dank.