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Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen verhindern!

Rede von Ulla Lötzer,

Bundestagsrede (zu Protokoll) vom 31.01.2013

Würde es im vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (AWG) allein um die „Entschlackung“ und sprachliche Verbesserungen sowie die Anpassung an europäische Entwicklungen gehen, könnten wir dem Entwurf möglicherweise zustimmen.

Aber wie oft steckt der Teufel im Detail. Zwar hat die die Fülle der Änderungen nicht die Grundstruktur des Außenwirtschaftsgesetztes geändert. Aber hier liegt das Problem und setzt unsere Kritik an. Denn wie bislang wird der Export von dual-use Gütern und Rüstungs- und Kriegswaffen nicht ausreichend reguliert, begrenzt und damit verhindert.

Uns ist klar, dass das AWG einen viel breiteren Geltungsbereich als Rüstungsexporte und dual-use Güter umfasst. Fakt ist jedoch auch, dass das AWG und seine zugehörige Verordnung sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz die zentralen Gesetze sind, die deutsche Rüstungsexporte im weiteren Sinne maßgeblich ermöglichen. Der vorgelegte Gesetzentwurf erleichtert in der Summe nun sogar den Export von Rüstungs- und dual-use-Gütern.

Bisher gültige Restriktionen, die nach deutschem Recht vorgeschrieben waren aber nach europäischem Recht nicht sind, entfallen. Beispielsweise kann laut altem AWG die Ausfuhr von Gütern beschränkt werden, die für die Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munitionen oder Kriegsgerät nützlich sind. Künftig soll dies nur noch für Güter gelten, die ausdrücklich für die Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munitionen und Rüstungsgütern vorgesehen sind. D.h., die Güter müssen explizit für diese Zwecke bestimmt sein. Damit wird zum einen eine deutlich größere Bandbreite von Gütern abgedeckt. Zum anderen wird der Exporteur aus der Verantwortung für die spätere Verwendung seiner Güter schlicht entlassen.

Ebenso sollen nach der Novelle des AWG die ohnehin weitreichenden und intransparenten Genehmigungen ohne Befristung erteilt werden. Die Befristung wäre zwar auch nach neuem Recht noch möglich, aber eben nicht länger zwingend notwendig. Entsprechend könnten Lieferungen für transnationale Rüstungskoproduktionen nun ohne zeitliches Limit genehmigt werden. Die Folge wäre ein maßgeblicher Kontrollverlust bei der Ausfuhr der betroffenen Güter.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf bei den Straf- und Bußgeldvorschriften zwar einige Verschärfungen aber zugleich auch Erleichterungen vor. So muss etwa einem Exporteur von Rüstungsgütern künftig nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich gegen die geltenden Gesetze gehandelt hat. Fahrlässige Verstöße gegen das AWG werden nur noch als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Lediglich leichtfertige Verstöße gegen ein Waffenembargo werden noch strafbewehrt.

Im Gegenzug hat es die Koalition völlig versäumt, in die Novelle des AWG dringend notwendige Grenzen für den Export von Rüstungsgütern mit aufzunehmen. Im Entschließungsantrag der SPD wird in diesem Sinne die Aufnahme der „politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen“ angemahnt.

Aber wie schon in der Debatte im Wirtschaftsausschuss angemerkt, würde dies nicht zur wirklichen Reduktion oder dem Stopp der Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete führen. Machen wir uns nichts vor: Die politischen Grundsätze sind allesamt unverbindliche Absichtserklärungen ohne praktische Konsequenz. Nach wie vor erhalten deshalb Dikaturen und Regierungen, die schwere Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben, relativ problemlos Rüstungsgüter aus deutscher Produktion, wenn es denn dem außenpolitischen Interesse entspricht. Und so erreicht der Export dieser Güter jedes Jahr ein neues hoch. Deutsche Waffen und zugehörige Güter finden sich weltweit in steigenden Größenordnungen in allen Kriegs- und Krisengebieten.

Die Interessen der deutschen Rüstungsindustrie auf dem schwer umkämpften Markt geben den Takt vor, nicht die Menschenrechte, insbesondere der Erhalt von Frieden. Daran werden auch die leider zahmen Forderungen der SPD nichts ändern, sollten sie ins AWG aufgenommen werden. Sie sind politische Kosmetik und dem schlechten Gewissen geschuldet. Nicht mehr und nicht weniger.
Aus diesen Gründen lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und können den Entschließungsantrag der SPD ebenso wenig mittragen. Von beiden Seiten wurde explizit versäumt, über klare Verbote des Exports von Rüstungsexporten und entsprechende dual-use Güter die bisher für unzählige Menschen tödliche deutsche Genehmigungspraxis bei Waffenausfuhren nachdrücklich und wirksam zu unterbinden.