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EU-weite Registerverknüpfung hätte verbraucherfreundlicher gestaltet werden sollen

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eigentlich ein unterstützenswertes Ziel verfolgt. Denn bei den mehr und mehr europaweit vernetzten Handelsbeziehungen, Warenströmen und Dienstleistungserbringungen macht eine Vernetzung auch der verschiedenen Handels- und Unternehmensregister durchaus Sinn. So soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gemäß der zugrunde liegenden EU-Richtlinie gewährleistet werden, dass die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das Europäische Justizportal künftig gemeinsam das Europäische System der Registervernetzung bilden.

Um die Register der Mitgliedstaaten hier kompatibel zu machen, soll eine einheitliche europäische Kennung für alle Kapitalgesellschaften eingeführt werden. Und hier liegt auch schon der erste Knackpunkt in Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der Bundesregierung. Warum nur Kapitalgesellschaften? Was ist mit den Personengesellschaften? Auch diese nehmen am Wirtschaftsleben in der Europäischen Union teil, beispielhaft möchte ich hier Aldi nennen – ein Unternehmen in der Form einer offenen Handels- und somit Personengesellschaft.

Ein weiterer Schwachpunkt in dem vorliegenden Gesetzentwurf liegt in dem nicht sonderlich verbraucherfreundlich geprägten Zugang zu den relevanten Informationen. Wichtige Angaben, wie ladungsfähige Anschriften oder Vertretungsberechtigungen bei den Gesellschaften sind nicht zwingend vorgeschrieben. Das sind aber genau jene Angaben, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verfolgung ihrer Ansprüche zu allererst benötigen – wenn Sie ein Unternehmen verklagen wollen, müssen Sie auch wissen, an wen die Klage zu richten ist.

Wenn man die geplante praktische Umsetzung betrachtet, fällt zudem auf, dass die Richtlinie und leider auch die vorliegende Umsetzung ins deutsche Recht keinen Zwang zur Übersetzung in die europäischen Amtssprachen enthalten. Zur Überwindung der jeweiligen Sprachbarrieren wäre eine solche aber durchaus notwendig.

Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch kleiner und mittlerer Unternehmen ist überdies zu bemängeln, dass der Zugang zu den entsprechenden Unterlagen nicht kostenlos sein soll.

Wir müssen daher feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Gestaltungsspielräume, die hier bei der Umsetzung der Richtlinie zum Beispiel zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben gewesen wären, von der Bundesregierung leider nicht genutzt wurden.

Zwar ist es richtig, dass hier widerstreitende Interessen in Einklang gebracht werden müssen. Da ist das Recht auf den Zugang zu Informationen auf der einen und die Rechte der diese Informationen zur Verfügung stellenden Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite. Dennoch wäre eine effektivere Ausgestaltung des Informationsflusses hier wünschenswert gewesen.

Zuletzt muss ich Sie, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, noch an einer weiteren Stelle tadeln. Die Bundesrepublik hinkt bei der Umsetzung der hier zugrunde liegenden EU-Richtlinie nämlich wieder einmal hinterher. Eigentlich hätte die Richtlinie nämlich bis zum Juli dieses sich dem Ende zuneigenden Jahres in das nationale Recht implementiert sein müssen. Das ist nicht geschehen und somit hat Deutschland wieder einmal kein gutes Beispiel bei der Beachtung europarechtlicher Vorgaben abgegeben. Hier wäre zukünftig etwas mehr Disziplin durchaus wünschenswert.

Abschließend bleibt mir zu vorliegendem Gesetzentwurf letztlich nur Folgendes zu sagen: Der zugrundeliegende Ansatz ist gut, aber bei der Umsetzung hakt es mal wieder. Die Fraktion DIE LINKE wird sich daher enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit