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EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Rede von Michael Leutert,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage bietet in vielerlei Hinsicht Anlass zu einer inhaltlichen Debatte. Einige wesentliche Punkte sind bereits angesprochen worden.

Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit allerdings auf einen Aspekt lenken, der noch nicht erwähnt wurde. Durch diesen Bericht wird nämlich etwas deutlich, was gar nicht im Bericht steht. Dieser Bericht offenbart die Machtfülle von Europäischer Kommission und Europäischem Rat, und er offenbart ein Demokratiedefizit, das in der EU gegenwärtig herrscht. Das möchte ich an einem Beispiel deutlich machen.

In letzter Zeit diskutieren wir immer wieder über die mögliche Aufnahme unschuldig gefangen genommener Guantánamo-Häftlinge in der Europäischen Union bzw. in Deutschland; dieses Thema wurde auch in der gestrigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses debattiert. In recht engem Zusammenhang damit steht natürlich der Vorwurf gegenüber den USA, dass die CIA auf dem Territorium der EU rechtswidrig Menschen gefangen gehalten oder befördert hat. Mit dieser Thematik hat sich das Europäische Parlament natürlich beschäftigt. Dazu gibt es Entschließungen, die Forderungen an die Europäische Union und an die Mitgliedstaaten beinhalten, Forderungen, die von der Aufklärung über diese Praxis bis zur Beendigung dieser Praxis reichen.

Wer sich die Entschließungen des Europäischen Parlamentes anschaut, wird feststellen: Mit zunehmender Schärfe wird die Aufforderung zum Handeln formuliert, weil sich ffensichtlich
niemand dafür interessiert hat.

So gibt es zum Menschenrechtsbericht 2007 eine Entschließung
des Europäischen Parlamentes, in der es heißt: Das Europäische Parlamentfordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf … die Praxis der außerordentlichen
Überstellungen zu enthüllen …

Im Bericht über den Menschenrechtsbericht 2008 ist das Europäische Parlament der Auffassung … dass die EU trotz der in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchungen
keine Bewertung der Methoden der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Politik der Regierung der Vereinigten Staaten … vorgenommen hat …

In einer Entschließung vom Mai 2008 wird dann schärfer festgestellt: Das Europäische Parlament wiederholt seine Forderung an den Rat … und die Kommission, endlich die Empfehlungen umzusetzen …

Im Februar dieses Jahres hat das Europäische Parlament
folgende Entschließung beschlossen: Das Europäische
Parlament verurteilt, dass die Mitgliedstaaten und der Rat bislang keine Maßnahmen ergriffen haben, um die Wahrheit über das Programm außerordentlicher Überstellungen ans Licht zu bringen und die Empfehlungen des Europäischen Parlaments umzusetzen …

Im aktuellen vom Rat der Europäischen Union vorgelegten
Jahresbericht zur Menschenrechtslage findet sich ein Abschnitt, in dem zu lesen ist, dass sich das Europäische
Parlament mit der Problematik der Terrorbekämpfung kritisch auseinandergesetzt hat. Es wird auch nicht verschwiegen, mit welchen Instrumenten dabei gearbeitet wurde. Es findet sich in dem Bericht aber kein Wort darüber, ob und wie die Kommission und der Rat die an sie adressierten Handlungsaufforderungen berücksichtigt haben.

Dies steht beispielhaft für ein gravierendes strukturelles Defizit der EU, nämlich für die unzureichende Rückbindung von Kommission und Rat an das Europäische Parlament.

(Beifall bei der LINKEN)

Das lässt sich verallgemeinern. Auf Seite 57 der Beschlussempfehlung und des Berichts des Menschenrechtsausschusses, Drucksache 16/12729, kann man
nachlesen, dass Entschließungen des Europäischen Parlamentes
zu menschenrechtsrelevanten Themen im Allgemeinen Handlungsaufforderungen an den Rat, die Kommission und die Regierungen betroffener Staaten beinhalten. Von Kritik des Europäischen Parlaments, steht im Bericht des Ausschusses lapidar, sind die betroffenen Regierungen „durchaus berührt“.

Leider ist es nicht Thema des Berichts, wie Kommission und Rat auf die Aufforderung zum Handeln regiert haben. Das muss nicht für jede einzelne Entschließung passieren. Für uns als Menschenrechtspolitiker ist es aber schon interessant, zu erfahren, ob Aufforderungen des Europäischen Parlamentes tatsächlich dazu beitragen, dass sich Kommission und Rat bewegen. Da das nicht so gewesen ist, gibt es nur zwei Schlussfolgerungen:

Man hat den Eindruck, dass die Tätigkeit des Europäischen Parlamentes für den Jahresbericht in dem Augenblick, in dem die Folgen dieser Tätigkeit andere Organe der EU betreffen, uninteressant wird und dass das daran liegt, dass die Tätigkeit von Kommission und Rat nicht in ausreichendem Maße an demokratische Formen der Willensbildung gebunden ist.

Gegenwärtig scheint es so zu sein, dass es zweitrangig ist, was das Europäische Parlament gegenüber Kommission und Rat fordert.

Damit bin ich am Schluss: Ohne Demokratie kann man die Achtung der Menschenrechte nicht verwirklichen. Deshalb ist es notwendig, dass das strukturelle Demokratiedefizit in der Europäischen Union auch im Menschenrechtsbericht angesprochen wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)