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Erste Lesung im Bundestag zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Ein wichtiges Thema für die Raumordnung sind „schrumpfende Regionen und Städte“, mit denen wir uns in Zukunft noch weit mehr als bisher angenommen auseinandersetzen müssen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist in Deutschland - besonders in seinem östlichen Teil - ein weiterer Bevölkerungsrückgang zu erwarten. Zugleich wächst die Zahl der älteren Menschen und ihrer Ansprüche an Wohnung und Versorgung. Um adäquat auf diese zu erwartenden Veränderungen reagieren zu können, muss die Raumordnung für die einzelnen Länder flexible und damit durchaus unterschiedliche Lösungsansätze zulassen.

Hintergrund für den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes sind nach eigener Darstellung im Zuge der Föderalismusreform geänderte Gesetzgebungskompetenzen. Dabei seien zum einen die „bewährten, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen bisherigen Regelungen weitgehend übernommen“ worden, und zum anderen sei in der Gesetzesnovelle gleichzeitig „den praktischen Erfahrungen mit dem bisherigen Raumordnungsgesetz“ Rechnung getragen worden. Demnach dürfte uns offenbar ein nahezu perfekter Gesetzentwurf vorliegen, der bewährte Regelungen und praktische Erfahrungen miteinander verbindet. Nach dem bewährten Grundsatz gesunden Menschenverstandes, das Alte und das Neue gründlich zu prüfen und das Beste von Beidem zu behalten, sollte die Raumordnungsgesetznovelle also gründlich geprüft
Werden, ob wirklich das Beste bewährter Regelungen und praktischer Erfahrungen in diese Neufassung eingeflossen ist, wie es im Vortext zu dem eigentlichen Gesetz heißt.

Insgesamt gesehen stellt sich der vorliegende Gesetzentwurf als ein Werk dar, das der Nachhaltigkeit der Raumentwicklung und der Kontinuität der Raumordnung sowohl landesweit als auch regional angemessen Raum gibt.

Aus Sicht der Linken geht es vor allem um drei wichtige Fragen: Welchen raumordnerischen Spielraum haben künftig die Länder, und wie flexibel können sie das Gesetz für ergänzendes Landesrecht nutzen? Wie soll künftig mit natürlichen Ressourcen umgegangen werden? Welche Möglichkeiten haben Vereine, Verbände und Bürger, sich früher als bisher an planerischen Überlegungen zu beteiligen, damit nicht immer schon alle Messen gesungen sind? Heute kommen sie oft erst sehr spät und oft zu spät zum Zuge.

Diese Passagen des Gesetzentwurfs lassen den Ländern auch künftig Spielraum, ihre eigenen raumordnerischen Vorstellungen zu verwirklichen und vom Bund abweichende landesgesetzliche Regelungen zu treffen, ohne dass es dazu im Sinne einer möglichst großen bundesweiten Rechtseinheit viel Anlass geben sollte. Das gilt insbesondere für bisherige Regelungen zum Naturschutz, der auch künftig eine hohe Priorität behalten
muss.

Ein wichtiges Thema für die Raumordnung sind „schrumpfende Regionen und Städte“, mit denen wir uns in Zukunft noch weit mehr als bisher angenommen auseinandersetzen müssen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist in Deutschland - besonders in seinem östlichen Teil - ein weiterer Bevölkerungsrückgang
zu erwarten. Zugleich wächst die Zahl der älteren Menschen und ihrer Ansprüche an Wohnung und Versorgung. Um adäquat auf diese zu erwartenden Veränderungen reagieren zu können, muss die Raumordnung für die einzelnen Länder flexible und damit durchaus unterschiedliche Lösungsansätze zulassen. Diesem Grundsatz trägt das neue Gesetz Rechnung.

Oberste Priorität in der Planung hat die Nachhaltigkeit.
Es geht um das Schützen und Schonen natürlicher Ressourcen, damit die kommenden Generationen möglichst unbelastet von Sünden der - aus ihrer Sicht - Vergangenheit
leben können. Nachhaltigkeit bedeutet im Kern das Wahrnehmen von Zukunftsverantwortung, und zwar ganz genau in dem Sinne wie es der „Vater der Nachhaltigkeit“, der sächsische Forstmann Carl von Carlowitz 1713 - also vor nunmehr fast 300 Jahren - in seinem Werk Sylvicultura oeconomica, oder haußwirthliche Nachricht und Naturmäßige Anweisung zur wilden Baum-Zucht formuliert hatte:
„Wird derhalben die größte Kunst/Wissenschaft/ Fleiß und Einrichtung hiesiger Lande darinnen beruhen/ wie eine sothane Conservation und Anbau des Holtzes anzustellen / daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe / weiln es eine unentberliche Sache ist / ohne welche das Land in seinem Esse nicht bleiben mag.“ Das Wort „Esse“ steht in diesem Zitat im heutigen Sprachgebrauch für Wesen oder Dasein.

In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren nur dann möglich sein sollte, wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und keine Pflicht zum Durchführen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz besteht. Allerdings
sollte immer die Balance zwischen zu viel und zu wenig Regelung gewahrt werden. Ob das mit dem neuen Gesetz gelingt, muss sich in der Praxis erweisen. In diesem
Zusammenhang sollte uns eine Einschätzung des Publizisten Wolfgang Kil zu denken geben:

Um viele, vor allem regional wirkende Schrumpfungsprobleme offensiv als fantasieforderndes politisches Projekt anzugehen, hat sich ein Hinderungsgrund
bislang als besonders hartnäckig erwiesen: Das im deutschen Raumordnungsgesetz und abgewandelt sogar im Grundgesetz fixierte Gebot zur Gewährleistung gleichartiger anstatt gleichwertiger Lebensbedingungen im ganzen Land.

Ein weiteres sehr wichtiges Anliegen der Linken ist das zugegebenermaßen schwierige Thema der .Flächeninanspruchnahme. oder einfacher und deutlicher formuliert des Flächenverbrauchs. Wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Instrumenten zur Reduzierung des Flächenverbrauchs hervorgeht, soll der Flächenverbrauch in Deutschland bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag gesenkt werden. 2006 betrug er 113 Hektar pro Tag. 30 Hektar pro Tag wären also schon eine deutliche Reduzierung, aber dennoch keineswegs ausreichend. Denn die wachsende oder zumindest nicht in genügendem Maße zurückgehende Zersiedelung hat laut Umweltbundesamt Konsequenzen für Klimaschutz und Ressourcenschonung: Mehr Siedlungs- und Verkehrsflächen bedeuteten mehr Gebäude, die zum Beispiel gewartet, beheizt oder gekühlt werden müssten, weitere Entfernungen verursachten mehr Verkehr und ein höheres Fahrzeugaufkommen. Das absehbare Ergebnis seien höhere Treibhausgasemissionen sowie ein höherer Energie- und Materialverbrauch, so das Umweltbundesamt. Das unterstreicht den Zusammenhang von Raumordnung und Klimawandel. Es gilt auch hier, rechtzeitig zu reagieren. Gerade die Raumordnungspolitik hat im Sinne eines gesamtheitlichen Politikansatzes eine aktiv steuernde und koordinierende Rolle zu übernehmen, wie es Bundesminister Wolfgang Tiefensee im April dieses Jahres zur Eröffnung der Ministerkonferenz in Stuttgart sagte. Diesen richtigen Worten müssen die richtigen Taten folgen. Im Übrigen muss nicht jede Straße, die einmal im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt wird und für die theoretisch genügend Geld vorhanden wäre, tatsächlich auch gebaut werden.

Ein wichtiger Aspekt der Novelle ist das frühzeitige und aktive Einbinden der zentralen Akteure. Vereine, Verbände und Bürger sind demnach nicht nur zu informieren, sondern bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Planungen miteinzubeziehen. Das hat zwei Vorteile: Zum einen wird mehr gedanklicher Reichtum gesichert. Zum anderen wächst die Akzeptanz raumordnerischer Ideen und Entscheidungen.

Es bleibt eine Aufgabe der Zukunft, nicht nur gesetzliche Grundlagen zu schaffen, sondern diese durchaus positiven Absichten in praktische Politik umzuwandeln: Wie kann zum Beispiel der Bürgerwille bei komplexen Großvorhaben tatsächlich berücksichtigt werden? Welche Instrumente für eine erfolgreiche Kommunikation gibt es bereits? Welche müssten entwickelt, ausprobiert und weiterentwickelt werden? Es geht um nicht mehr, aber auch nicht weniger als um die demokratischen Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Naturschutzverbänden und Umweltschutzorganisationen. Es geht insbesondere in Ostdeutschland darum, immer wieder den Ordnungsrahmen zu überprüfen, ob er denn genügend Kreativität und unternehmerischen Handlungsspielraum zulässt. Auch daran ist die Zukunftsverantwortung der Raumordnung zu messen.