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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015

Rede von Thomas Nord,

Marshall-Plan statt Sparpolitik

Sehr geehrter Herr/Frau Präsident/in,

Sehr geehrte Damen und Herrn

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Zunächst möchte ich meinem Vorredner für die ausführliche Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung danken. So muss ich das nicht wiederholen, denn in der Sache sind wir uns ja alle einig. Auch Die Linke wird dem Gesetzt zustimmen.

Was bleibt nach meinem Vorredner noch zu sagen, was noch nicht gesagt wurde?

Es ist zu kritisieren, dass die Aufteilung der Gelder nicht besonders transparent erfolgt. Daran muss in den kommenden Jahren noch gearbeitet werden.

Ansonsten kann man vielleicht etwas zur Geschichte des Sondervermögens sagen und was wir aus ihr lernen können:

Die ERP-Sondervermögen entstand nach 1948 im Zusammenhang mit dem Marshallplan und wird heute durch das Wirtschaftsministerium verwaltet. Im Dezember 1949 wurde ein Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossen.

Dieses behandelte die Verwaltung einer Summe von 6 Milliarden DM, die Klein- und Mittelständischen Unternehmen zum Aufbau der Wirtschaft, der Verkehrs- und Energieinfrastruktur als revolvierende Kredite zur Verfügung gestellt wurden. Nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg überlebenswichtige Hilfe für das zerstörte Westdeutschland. Die Tilgungsleistungen und Zinsen sind in das Sondervermögen eingeflossen. In den ersten Jahren wurde auf eine Tilgung zumeist verzichtet. Sie konnte aber freiwillig erfolgen. Nach dem Schuldenerlass von Seiten der USA 1953 musste Westdeutschland nur einen geringen Teil des bewilligten Kredites zurückzahlen. Bereits 1966 war dies geschehen.

1953 wurde festgelegt, dass die Mittel ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft dienen sollten. Nach Beendigung der eigentlichen Phase des Wiederaufbaus wurden ERP-Kredite zur Unterstützung der Exportwirtschaft und insbesondere zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verwendet. Seit den 1990er Jahren wird es schwerpunktmäßig zur Förderung im ostdeutschen Mittelstand eingesetzt.

Heute werden z. B. Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Betrieben sowie im privaten Haus- und Wohnungsbau aufgelegt.

DIE LINKE befürwortet diese spezielle Förderung des Mittelstandes und dass ein erheblicher Teil des Vermögens der Energiewende dient. Dies entspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit.

Was also kann man aus dieser Geschichte lernen?

Angesichts der europäischen Austeritätsdebatte ist das ERP Sondervermögens ein sehr gutes Beispiel dafür, welche alternativen Möglichkeiten bestehen, um mit der derzeitigen Lage in der EU und insbesondere der Euro-Zone umzugehen. Statt den Mitgliedsstaaten die Sparkrause anzulegen und bei sprudelnden Steuerquellen eine Null-Diskussion für den eigenen Haushalt aufzulegen, stehen hier Wiederaufbau, wirtschaftlich sinnvolle Kredite und Schuldenerlass im Mittelpunkt einer klugen Politik. Diese ist inzwischen ein fast 70. Jähriges Erfolgsmodell. Es wird aber offensichtlich heute nicht mehr verstanden, denn sonst gäbe es ja heute andere Antworten auf die Staatskrisen unserer Zeit, als die gegenwärtig von der Bundesregierung praktizierten.