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Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung zementiert die soziale Ungerechtigkeit in Deutschland

Rede von Barbara Höll,

Rede zur 2./3. Beratung des von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurfs "Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)"

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden es nicht glauben: Eine Sächsin hat die Bayerische Verfassung entdeckt. Ich zitiere Ihnen gern aus Art. 123:

Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

So beschlossen am 8. Dezember 1946. Herr Rupprecht, aber auch Herr Steinbrück, vielleicht schauen Sie einmal in diese Verfassung. Besser könnte ich das nicht sagen.

Warum wird in der Bayerischen Verfassung die Erbschaftsteuer so herausgestellt? Weil es eine ideale Steuer ist, um Einnahmen für das Gemeinwesen zu erzielen und gleichzeitig Vermögenskonzentrationen abzubauen.

Es ist eine Steuer, die niemandem wehtut. Jeder und jede genieße von mir aus zu Lebzeiten sein Vermögen. Verstirbt jedoch ein vermögender Mensch und vererbt sein Vermögen, so ist das für die Erbin bzw. den Erben erstens ein Vermögenszuwachs und damit auch ein Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, zweitens ein Zuwachs ohne eigenes Zutun und eigene Leistung.

Die Erbschaftsteuer ist deshalb höchst gerecht und entspricht dem Grundprinzip des Steuerrechts, wonach die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen soll. Vielleicht lesen Sie auch einmal in älteren Schriften, etwa John Stuart Mill oder Andrew Carnegie. Letzterer war vor etwa hundert Jahren der reichste Mann der Welt. Er hat sogar eine konfiskatorische Besteuerung von Erbschaften vorgeschlagen.

Wie sieht nun die Realität aus? Würde ich heute als Tochter ein Unternehmen erben, bisher geführt als Einzelunternehmen, Verkehrswert 4,4 Millionen Euro, so müsste ich derzeit 167 808 Euro Erbschaftsteuer zahlen.

Das entspricht 3,77 Prozent des Vermögenswertes. Wenn Sie heute Ihr Gesetz mit Mehrheit verabschieden und ich dieses Unternehmen im nächsten Jahr erben würde, so müsste ich 0 Prozent Erbschaftsteuer unter der Voraussetzung zahlen, dass der Betrieb für zehn Jahre bei gleichbleibender Lohnsumme fortgeführt wird. Das heißt 0 Euro Erbschaftsteuer für ein Erbe von 4,4 Millionen Euro. Das soll sozial gerecht sein?

Die Familienvilla bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche sowie ein Barvermögen von 400 000 Euro bekomme ich noch zusätzlich steuerfrei. Dies geschieht alles in einem Land, in dem nach Aussagen des Sozialverbandes Deutschland die Schere zwischen Arm und Reich jeden Tag weiter auseinandergeht. Herr Pronold fasste am 12. November im Finanzausschuss die Erbschaftsteuer zusammen und sagte, der Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit für reiche Erben sei ausreichend berücksichtigt. Das ist purer Zynismus, aber leider die Realität. Soziale Gerechtigkeit für reiche Erben - das heißt Zementierung der sozialen Ungerechtigkeit in Deutschland.

Schauen wir über den Tellerrand. In Frankreich müsste ich für mein fiktives Unternehmen von 4,4 Millionen Euro 688 929 Euro Erbschaftsteuer zahlen, also 15,50 Prozent, in den USA 1,596304 Millionen Euro. In den USA würde ich mit 35,91 Prozent von diesem ererbten Vermögen zum Gemeinwohl beitragen. Was haben wir hier in Deutschland? Die Entwicklung zu einer ungleichen Einkommensverteilung hat sich hier in den letzten zehn Jahren unter Rot-Grün und Schwarz-Rot rasant beschleunigt. Ich nenne nur einige Fakten: Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent auf 42 Prozent - minus 7,5 Milliarden Euro -, Senkung des Körperschaftsteuersatzes - minus 13 Milliarden Euro. Das reale Nettoeinkommen der ärmsten 10 Prozent der Bevölkerung ist allerdings von 1992 bis 2006 um 13 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum konnten die reichsten 10 Prozent ihr Nettoeinkommen um 31 Prozent - um fast ein Drittel - steigern. 10 Prozent der Bevölkerung konnten von Ihrer Politik massiv profitieren, und jetzt stellen Sie sicher, dass das dadurch angehäufte Vermögen nun möglichst ohne Abstriche, das heißt ohne Zahlung der Erbschaftsteuer auf die folgende Generation übertragen werden kann.

Die Realität von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sieht anders aus. Rentner und Rentnerinnen müssen wesentlich mehr für die Krankenversicherung und Zuschläge bezahlen. Es gab in den letzten Jahren keine Kindergelderhöhung. Sie haben das Arbeitslosengeld zusammengestrichen und Hartz IV eingeführt. Über Jahre gab es Reallohnverluste. Die Mehrheit der Menschen ist froh, wenn sie mit ihrem Einkommen über den Monat kommt. Rücklagen für größere Anschaffungen sind oftmals schwierig, sparen für das Alter ist kaum möglich und das Anhäufen von Vermögen so gut wie ausgeschlossen. Sie haben erst riesige Vermögenszuwächse ermöglicht, und jetzt stellen Sie den steuerfreien Übergang des Vermögens sicher. Der Sachverständigenrat stellte unverblümt fest: Mit der geplanten Erbschaftsteuerreform bedient der Gesetzgeber lediglich Partikularinteressen. - Ja, Frau Merkel, Herr Steinbrück, Sie gemeinsam bedienen nur die Interessen der Reichen in dieser Gesellschaft.

Ist das noch sozialdemokratisches Handeln? Ich glaube, nicht. Nur froh zu sein, dass es überhaupt noch eine Erbschaftsteuer gibt, ist wohl ein bisschen wenig. Es stand doch wohl im Koalitionsvertrag, dass sie beibehalten werden soll. Herr Steinbrück geht während der Diskussion über die Erbschaftsteuer durch das Land und sagt, sie müsse 4 Milliarden Euro erbringen, aber nicht mehr. Herr Steinbrück, ich zitiere noch einmal die bayrische Verfassung:

Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.

Bereits Ihre Selbstbeschränkung auf die 4 Milliarden Euro bedeutet doch einen Kniefall vor den Reichen.

Erstens. Der Umfang des Erbvolumens steigt in den nächsten Jahren. Während es 1999 noch etwa 50 Milliarden Euro waren, so sind es nach Schätzungen in diesem Jahr und den nächsten Jahren 150 Milliarden bis 250 Milliarden Euro, die vererbt werden. Zweitens. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil im Kern verfügt, die Besteuerung aller Vermögensarten bei der Erbschaftsteuer gleichzustellen. Unter Berücksichtigung beider Punkte kommt man zu einem Mehraufkommen bei der Erbschaftsteuer. Professor Hickel hat in einer Anhörung gesagt, dass man nach seiner Berechnung bei Beibehaltung der jetzigen Regelung und unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf 10 Milliarden Euro Erbschaftsteuer käme. Das sind 6 Milliarden Euro mehr. Selbst dann wäre die Vererbung von "Oma ihr klein Häuschen" weiterhin als durchschnittliches Gebrauchsvermögen steuerfrei. Das Haus gehört doch zur Hälfte der Ehefrau. Als Witwe erbt sie dann nur die andere Hälfte und das bereits heute wegen der Freibeträge steuerfrei.

In der Realität sieht es so aus: Ich werde keine Firma erben; ich werde auch nicht zu denjenigen gehören, die eine große Erbschaft machen. Bereits heute ist es so: Von den 850 000 Nachlässen pro Jahr werden ganze 60 000 überhaupt besteuert. Das, was die Mehrzahl der Haushalte erbt, ist fast nichts: 30 Prozent erben weniger als 13 000 Euro. 60 Prozent erben weniger als 51 000 Euro. Nur knapp 10 Prozent erben mehr als eine Viertelmillion Euro; die Freibeträge sind hier genannt worden. Sie verschonen diese 10 Prozent weiter; denn die restlichen 90 Prozent betrifft dies gar nicht; es ist außerhalb ihrer Realität.

Von der Bruttolohn- und Gehaltssumme abhängig Beschäftigter werden jedes Jahr 35 Prozent für Steuern und Sozialabgaben eingezogen. Das ist okay. Aber vom Erbvolumen werden gerade einmal 2 Prozent erfasst. Da kann man doch nur sagen: Wohl dem reichen Erblasser; schade für den, der täglich malocht und durch seiner Hände Arbeit Werte schafft.

Herr Steinbrück will also keine Steuermehreinnahmen, und das in einer Haushaltswoche, in der der Anstieg der Staatsverschuldung beschlossen wird. "Wir haben es ja", lautet Ihr Motto. Gleichzeitig erzählen Sie, dass Sie kein Geld für soziale Leistungen haben.

Herr Steinbrück, Sie haben hier mit gezinkten Karten gespielt. Die Angaben, was überhaupt herauskommen soll, sind sehr ungewiss. Zum Finanztableau: Durch die Änderung der Erbschaftsteuer soll es für die Kasse ein jährliches Plus von 15 Millionen Euro geben. In den nächsten Jahren haben wir bei den Einnahmen aber immer ein Minus. Im nächsten Jahr werden wir 410 Millionen Euro Erbschaftsteuer weniger einnehmen. Im Jahr darauf werden es noch einmal über 200 Millionen Euro weniger sein. Weder die Vertreterin des Ministeriums noch die Staatssekretärin konnten sagen, wie sich diese Mindereinnahmen erklären. Man antwortete: Das ist ein Modell; das hat mit der Realität nichts zu tun; eigentlich interessiert es uns gar nicht.

Man muss zu der Diskussion um die Familienunternehmen noch sagen: Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen werden zu Steuermindereinnahmen von 2 Milliarden Euro führen - so lautete die Aussage des Finanzministeriums -, und das, obwohl wir in der Anhörung eindeutig vernommen haben - ich zitiere Herrn Ondracek, den Vorsitzenden der Deutschen Steuer Gewerkschaft:

Es gibt keinen Fall, in dem die Erbschaftsteuer irgendjemanden in die Insolvenz getrieben hat.

Weiter meinte er:

Bereits die alte Erbschaftsteuer bedeutete weder den Ruin von Unternehmen, noch bestand die Notwendigkeit von Stundungen.

Es ist ein Phantomschmerz.

Reale Probleme entstehen doch eher dann, wenn unter den Erben eine Heuschreckenmentalität um sich greift. Einer sagt: Ich will den Betrieb weiterführen. Drei sagen: Ich will meine Knete cash, und zwar möglichst sofort. - Na, was bleibt denn dann? Dann bleibt nur der Verkauf. Das - nicht die Erbschaftsteuer - ist das eigentliche Problem.

Sie haben hier ein Gesetz vorgelegt, welches dazu führt, dass die Vermögenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen wird. Sie sind nicht auf die Vorschläge eingegangen, die wir Ihnen vorgelegt haben. Sie verweigern sich sogar, unseren Antrag parallel zu dem jetzigen Gesetz heute hier mitzubehandeln. Wir haben Ihnen eine reale Alternative aufgezeigt: eine Steuerklasse, Entlastung von Menschen in besonderen Situationen wie Verheirateten, minderjährigen Kindern, Menschen über 60. Eine weitere Entlastung, die wir vorschlagen, ist, das Betriebsvermögen, insbesondere das Anlagevermögen, anders zu bewerten.

Wir haben Ihnen hier einen modernen Antrag vorgelegt, mit dem auf die veränderten Lebensverhältnisse reagiert wird. Wird er verabschiedet, bricht er die Vermögenskonzentration auf. Das kann und muss zu Mehreinnahmen führen. Dieses Gesetz kann man nur ablehnen.

Ich danke Ihnen.