Zum Hauptinhalt springen

Energiewende geht nur sozial gerecht

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Rede zu Protokoll von Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE , zur ersten Lesung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit dem Titel „Energiewende im Gebäudebestand sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen“.

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der verantwortungsvolle Umgang mit unserer Umwelt, dem Klima und mit den begrenzten Ressourcen der Erde ist unsere Pflicht und unsere Schuldigkeit gegenüber unseren Kindern, Enkeln und deren Kindern.

Er ist zugleich eine hochaktuelle, dringende Tagesaufgabe, weil schon viel zu viel Zeit ungenutzt verstrichen ist und die Zeichen der „menschgemachten“ Klimakatastrophe unübersehbar geworden sind.

DIE LINKE bekennt sich programmatisch zu den internationalen Klimaschutzzielen und fordert von der Bundesregierung , ihre verbalen Verpflichtungen mit aktivem politischem Handeln dauerhaft und verlässlich zu untersetzen.

Wir unterstützen parlamentarische Initiativen, die die Erreichung der international vereinbarten Klimaziele fördern wollen, wie der hier vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Wir sagen aber auch:

Ohne breite Akzeptanz in der Bevölkerung, ohne soziale Gerechtigkeit sind solche parlamentarischen Aktionen nicht tragfähig und werden daher unwirksam bleiben.

Der Antrag führt zwar die Worte „sozial gerecht“ im Titel, wenn man ihn sich aber genauer anschaut, scheint das doch eher ein Feigenblatt zu sein in einem Wust von technischen, ordnungsrechtlichen Forderungen und Regelungsvorschlägen.

So richtig und berechtigt die Forderungen in ihrer Zielsetzung auch sein mögen; sie werden unerfüllbar bleiben, wenn sie den Betroffenen- und das sind in diesem Falle 81 Millionen Bewohnerinnen und Bewohner der Bundesrepublik- von „oben“ übergestülpt werden, ohne dass die sozialen Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden.

Um es konkret zu machen:

In keinem anderen Bereich sind die Wohnkosten so schmerzhaft gestiegen, wie bei den Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser.

Die energiepolitische Wende ist daher schlicht auch notwendig, um den Anteil der Wohnkosten an den Haushaltseinkommen überhaupt noch schultern zu können.

(Übrigens nicht nur der Mieterinnen und Mieter, sondern auch sehr vieler Eigenheimbesitzer, für die ihr Häuschen aus der gedachten Altersvorsorge zu einem Armutsrisiko wird.)

Umsonst ist die Energiewende im Gebäudebestand nicht zu haben. Das wissen und akzeptieren wir .

Wir akzeptieren daher auch, dass neben dem Staat und den Wohnungseigentümern auch die Mieterinnen und Mieter,
die das wirtschaftlich tragen können, an den Kosten der Klimainvestitionen zu beteiligen sind.

Um es mit dem DMB auszudrücken:
„Die Mehrzahl der Mieter ist nicht arm. Aber die Menschen in den unteren Einkommensgruppen sind fast ausschließlich Mieterinnen und Mieter“*

Die Folgerung aus dieser These darf aber nicht sein- wie man das gelegentlich aus der anderen Richtung der Wohnungswirtschaft hört, dass man einen gewissen Teil unsanierten und damit angeblich preiswerten Wohnraum für diesen Bevölkerungsteil vorhalten müsse.

Die Forderung, man solle nicht „preiswerten Wohnraum wegsanieren“ ist nicht nur zynisch, sie ist auch wirtschafts- und erst recht sozialpolitisch völlig inakzeptabel.

In den energetisch unsanierten Gebäuden wohnen die meisten Menschen mit niedrigen Einkommen. Wenn die Heiz- und Warmwasserkosten dort aufgrund steigender Energiepreise das Niveau der Nettokaltmieten erreichen, dann sind es die Einkommensschwächsten, die die höchsten Rechnungen für eine unterlassene energetische Ertüchtigung zahlen müssen.

Die energetische Wende kann nicht gelingen, wenn Menschen auf diese Weise ausgegrenzt werden oder wenn die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen zu Armutsrisiken oder zu sozialer Spaltung in den Städten und Wohnquartieren führen.

Gerade deshalb müssen alle Maßnahmen für einen konsequenten Klimaschutz sehr ernsthaft mit flankierenden sozialen Maßnahmen verbunden werden.

Die energetischen Sanierungsmaßnahmen sind in dem notwendigen und rechtsverbindlich vorgegebenen Rahmen ohne massive staatliche Beteiligung völlig undenkbar.

Schon deshalb müssen Fördermaßnahmen nicht allein an ihrem finanziellen Umfang bemessen werden, sondern an ihren Wirkungen.

- Staatliche Förderung energetischer Sanierung muss in erster Linie an den erzielten Energieeinsparungseffekten orientiert sein –
nicht an den Investitionskosten.

Das heißt: besonders effiziente energetische Sanierung muss auch besonders intensiv gefördert werden.

- Die Forderung nach der Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen muss für beide Seiten,

für Vermieter und Mieter gelten.

Das heißt: vorrangig solche Maßnahmen zu fördern, die die beste Kosten- Nutzen Relation nachweisen.

- Warmmietenneutralität ist in der Regel nicht ohne öffentliche Förderung möglich.

Das heißt: Was der Mieter bei der durch die Modernisierungsumlage steigender Kaltmiete nicht aus Energiekostenersparnis „erwirtschaften“ kann, muss durch öffentliche Förderung aufgefangen werden.

Wir unterstützen deshalb auch die – in diesem vorgelegten Antrag enthaltene - Forderung des Deutschen Mieterbundes nach Einführung eines „Klimawohngeldes“, also einer zusätzlichen Kategorie im Wohngeld, die es berücksichtigt, wenn aufgrund einer energetischen Sanierung die Miete höher ist als ohne diese Sanierungsmaßnahme.

Unterm Strich:

Politik kann genaue Gesetze, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen, Regeln und Ausnahmebestimmungen erlassen.

Aber bei allem gilt:

Jedes mit Gesetzen , Verordnungen usw. fixierte Ziel wird nur erreicht werden, wenn ihm eine adäquaten Finanzausstattung zugrunde gelegt wird.

Vermieter werden ihre Investitionsentscheidungen nicht von internationalen Klimaschutzzielen abhängig machen,
sondern von der zu erzielenden Rendite an ihrem konkreten Investitionsstandort. Mindestens aber wollen sie nicht draufzahlen.

Und Mieter haben nicht plötzlich mehr Einkommen zur Verfügung, weil eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft tritt.

Nur die Politik, der Staat, kein anderer Beteiligter, kann diesen Interessenkonflikt – wenn schon nicht auflösen – dann doch wenigstens ausgleichen.

Dazu muss er aber zuallererst die soziale Dimension des Klimaschutzes im Auge haben und darf Förderung nicht nach Kassenlage ,an Umfragewerten oder an Lobbyinteressen ausrichten.

Wenn die finanzielle Ausstattung der Förderprogramme – einschließlich des EKF sich an den selbst gesteckten Klimaschutzzielen orientiert und

der Einsatz der Fördermittel sich ausschließlich am Grad der erzielten Steigerung der Energieeffizienz ausrichtet, dann kann- und das muss es auch unter Klimaschutzerfordernissen

Wohnen in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleiben.

Vielen Dank!