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Endlich Regelungen zur Gendiagnostik - Lücken im Gesetz programmieren Missbrauch

Rede von Frank Spieth,

Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gendiagnostikgesetz

Anrede,

Es ist gut, dass dieses Gesetz jetzt doch kommt und der Umgang mit genetischen Untersuchungen geregelt wird. Gegenwärtig kann man zwar noch relativ wenige Krankheiten und Veranlagungen zu Krankheiten mit einem Gentest feststellen. Aber in Zukunft wird es tausende verschiedene Tests geben, die auch immer häufiger angewendet werden. Für Versicherungen, Arbeitgeber und andere sind diese Informationen von hohem Interesse, da sie Auskunft über Gesundheit und Lebenserwartung ihrer Versicherten und Arbeitnehmer geben können. Genau darin liegt auch die große Missbrauchs-Gefahr: Menschen mit den „falschen“ genetischen Veranlagungen würden dann keine Versicherung und keinen Arbeitsplatz mehr bekommen.

Eigentlich will dieses Gesetz Missbrauch von Daten unterbinden, schade, dass es doch wieder Ausnahmeregelungen zugunsten von Versicherungen und Arbeitgebern:

Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie wollen eine private Krankenversicherung abschließen. Sie gehen zu dem Versicherungsvertreter, bei der Sie auch schon eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Und plötzlich sollen Sie horrende Beiträge zahlen. Wie kam es dazu? Die Versicherung kannte ein Ergebnis eines Gentests von Ihnen.

Eigentlich sollte das mit diesem Gesetz verhindert werden. Aber es gibt leider eine Ausnahmeregelung und damit keinen Versicherungsschutz. Sobald ein Vertrag einer Lebensversicherung aber eine Versicherungssumme von 300.000 Euro oder 30.000 Euro Jahresrente überschreitet, darf die Versicherung Ergebnisse von Gentests erfahren. DIE LINKE sagt „Nein!“ zu diesen Ausnahmen.

Gentests können zwar nur beim Abschluss von Lebensversicherungen und nicht beim Abschluss von privaten Krankenversicherungen verlangt werden. Wer aber glaubt, dass zwischen der Abteilung „Lebensversicherungen“ und der Abteilung „Krankenversicherungen“ des ein und selben Versicherungskonzerns kein Informationsaustauch stattfindet, der lebt auf dem Mond! Fest steht: Wenn eine Krankheit einmal öffentlich geworden ist, wird man Schwierigkeiten haben, eine Versicherung, einen Kredit oder einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Der Missbrauch erreicht natürlich auch die Verwandten. Wenn bei einer Untersuchung von Herrn Meier eine Krankheit festgestellt wird, weiß die Versicherung sofort, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch Herr Meiers Schwester, sein Sohn oder seine Mutter betroffen sein könnte. Das schlägt sich dann sofort in höheren Versicherungsprämien nieder oder die Versicherung lehnt einen Vertrag ganz ab.

Ein Schlupfloch für die Arbeitgeber hat die Bundesregierung in diesem Gesetz mit der Begründung des Arbeitsschutzes geschaffen. Bevor jemand in einem Bereich eingestellt wird, in dem er mit problematischen chemischen Stoffen zu tun hat, kann der Arbeitgeber eine Genproduktanalyse als Arbeitsschutzmaßnahme verlangen. Per Rechtsverordnung kann diese Möglichkeit auf viele Berufsfelder ausgeweitet werden, indem zusätzlich Gentests bei Arbeitnehmer gemacht werden dürfen.

Das finde ich einen absurd! Hier wird der Arbeitsschutzgedanke auf den Kopf gestellt! Der Arbeitsschutz ist nicht dafür da, zu untersuchen, welcher Arbeitnehmer am besten mit welchen Giftstoffen zurechtkommt und danach einzustellen. Der Arbeitsschutz soll eigentlich sicherstellen, dass die Arbeitnehmer erst gar nicht mit solchen Stoffen in Berührung kommen! Sollte ein Arbeitsplatz trotz aller Bemühungen nicht frei von Gefahrstoffen gestaltet werden können, dann müssen alle technischen Maßnahmen eingeleitet werden, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen.

Der technische Fortschritt wird dazu führen, dass immer mehr genetische Veranlagungen untersuchbar werden. Deshalb ist es wichtig, keine Schlupflöcher zuzulassen.

Die genannten Schlupflöcher, so klein sie einem zunächst erscheinen, würden innerhalb weniger Jahrzehnte dafür sorgen, dass von nahezu allen Menschen viele genetische Veranlagungen bekannt sind. Die Versicherungen und Arbeitgeber müssen dazu nur die bekannten Krankheiten, genetischen Besonderheiten und Verwandtschaftsverhältnisse kombinieren. Und dann haben wir den gläsernen Menschen.

Insbesondere eine Regelung in Ihrem Gesetz wird von der LINKEN kategorisch abgelehnt: Das ist die diskriminierende Regelung gegenüber in Deutschland lebenden Ausländern, die ihre Familie nach Deutschland holen wollen. Diese sollen, wenn sie ihr Recht auf Familiennachzug geltend machen wollen, zukünftig im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht mit einem Gentest die Verwandtschaft zu ihren Angehörigen beweisen. Im Ausschuss hat sich die Koalition gerechtfertigt, dass dieses Verfahren ja nur angewendet würde, wenn keine oder unzuverlässige Papiere vorlägen. Ich frage aber: Wer entscheidet denn darüber, ob die Papiere in Ordnung sind und ob ein Gentest gefordert wird? Die Ausländerbehörde. Und man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen: Diese angeblich freiwillige Basis kann sehr schnell zum Regelfall werden. Der Behördenwillkür ist damit Tür und Tor geöffnet!

Das ist ein starkes Stück! Heimliche Vaterschaftstests werden im Gesetz verboten, aber staatlich erzwungene Vaterschaftstests soll bei Migranten soll es geben! Das ist aus meiner Sicht eine doppelte Moral und nach unserer Auffassung grundgesetzwidrig und widerspricht Art. 1 des Grundgesetzes.

Überhaupt nicht geregelt wird in diesem Gesetz der Bereich der medizinischen Forschung. Dies ist ein riesiges Einfallstor für den Missbrauch. Das wird nicht nur von uns kritisiert, das sagen auch der Bundesrat und zahlreiche Koalitionsabgeordnete! Es gibt immer mehr genetische Proben in immer mehr Labors von immer mehr Menschen. Diese Daten werden zunehmend elektronisch vernetzt. Deshalb wäre in diesem Gesetz eine eindeutige gesetzliche Regelung erforderlich gewesen. Darauf konnten Sie sich aber nicht verständigen.

Wir begrüßen, dass es nun endlich überhaupt Regelungen zu diesem sensiblen Thema gibt. Aber die Regelungen reichen nicht aus! Die Bundesregierung ist hier Opfer einiger Lobbyverbände geworden und das Gesetz verwässert. Wir werden uns daher enthalten.