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Einsatz-Weiterverwendungsgsetz: Betroffene brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe

Rede von Paul Schäfer,

Paul Schäfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute hier verabschieden, ist überfällig. Ich stimme Ihnen, Herr Minister, und auch den anderen Kollegen, die hier gesprochen haben, ausdrücklich zu: Es ist die logische Ergänzung des Einsatzversorgungsgesetzes aus dem Jahre 2004. Ich stimme auch zu, dass es uns nicht nur um finanzielle Entschädigungen gehen darf, sondern wir den Menschen, die im Einsatz zu Schaden gekommen sind und aufgrund schwerer Verletzung eine andere Verwendung brauchen, auch eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bieten bzw. eine neue berufliche Perspektive eröffnen müssen.
Ich denke, hierüber gibt es im Hause eine große Übereinstimmung. Vielleicht sollten wir auch einklein wenig ein Auge darauf haben, wie dieses Gesetzumgesetzt wird. Es kann ja nicht darum gehen, den Menschen irgendeine Verwendung zukommen zu lassen, sondern es sollte darum gehen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Erfahrungen einzusetzen. Ein Staat - ich glaube, das ist unser aller Grundsatz -, der Menschen in gefährliche Auslandseinsätze schickt, hat eine Fürsorgepflicht, nicht zuletzt für diejenigen, die dabei Schaden nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollege,
um dieses Gesetz musste wie auch um das Einsatzversorgungsgesetz aus dem Jahre 2004 gerungen werden. Dabei stellt man ein Grundmuster fest: Die Betroffenen werden aktiv, Interessenvereinigungen wie der Deutsche Bundeswehrverband engagieren sich heftig, der Wehrbeauftragte meldet sich, die Öffentlichkeit wird nach und nach sensibilisiert, bevor Entscheidendes geschieht. Das ist ein Punkt - ohne dass ich jetzt ein Haar in der Suppe finden möchte -, der für mich angesichts der Fälle einen schalen Beigeschmack hinterlässt: Warum ist das der normale Gang der Dinge, bevor den Betroffenengruppen wirklich geholfen wird? Und wenn das der Gang der Dinge ist, warum dauert es dann so lange? Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben1992 begonnen. Wir haben jetzt 2007.
Man soll nicht alles über einen Kamm scheren, aber an der Stelle fühle ich mich schon ein bisschen an die Bundeswehr- und NVA-Soldaten erinnert, die an Radargeräten eingesetzt, dabei lebensgefährlichen Strahlungen ausgesetzt waren und sehr lange auf Entschädigungen warten mussten.
Heute haben wir es mit dem Problem zu tun - die Kollegin Heß hat es auch schon angesprochen -, dass Soldaten nach Auslandseinsätzen an posttraumatischen Belastungsstörungen erkranken. Diese müssen zeitgleich gegen die Krankheit und - so empfinden sie es in vielen Fällen - gegen bürokratische Ignoranz angehen, wenn sie Unterstützungsleistungen für die notwendige Behandlung der Krankheit einfordern. Auch hier geht es, wie wir immer so schön sagen, um schnelle und unbürokratische Hilfe.
Wir sollten uns als Nächstes mit aller Konsequenz daran machen, dass den Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen eine ausreichende Versorgung zuteil wird
Noch einmal, meine Damen und Herren: Es geht darum, dass man frühzeitig Überlegungen anstellt, welche möglichen Folgen zum Beispiel Entscheidungen zur Entsendung deutscher Streitkräfte haben können und wie man damit umzugehen gedenkt.
Für uns Linke lautet indes die oberste Mahnung: Militäreinsätze sind immer gefährlich. Deshalb müssen wir alles daransetzen, sie zu vermeiden, um gar nicht erst in die Lage zu kommen, von nachsorgenden Gesetzen Gebrauch machen zu müssen. Noch brauchen wir aber ein solches Gesetz, und zwar im Interesse der Betroffenen. Ich finde, es ist gut, dass dieses Gesetz, wenn ich das richtig sehe, von diesem Haus einmütig verabschiedet wird; denn auch die Fraktion Die Linke stimmt diesem Gesetzentwurf ohne Wenn und Aber zu. Danke.