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Einsatz ökologischer Baustoffe praxisgerecht regeln

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

"Mit diesem Antrag sollen nun weitere Detailregelungen zum privilegierten Einsatz ökologischer Baustoffe eingeführt, die Subventionierung „herkömmlicher“, petrochemischer Kunststoffe und CO 2- intensiver Baustoffe dagegen soll abgebaut werden.... Ich frage mich aber, wie die Akteure in der Bauwirtschaft - in der Praxis - all diese Regelungen kennen und anwenden sollen, und wer am Ende deren Einhaltung überprüft, Nichteinhaltung gegebenenfalls sanktioniert und so weiter und so fort."

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt gewissermaßen einen Ergänzungsantrag dar zu dem ebenfalls heute zum Top 17 vorgelegten Antrag „ Energiewende im Gebäudebereich sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen“ und er steht im Kontext zu dem in der 198. Sitzung des Bundestages mit Zustimmung aller Fraktionen verabschiedeten Gesetz „zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten“ .

Mit diesem Antrag sollen nun weitere Detailregelungen zum privilegierten Einsatz ökologischer Baustoffe eingeführt, die Subventionierung „herkömmlicher“, petrochemischer Kunststoffe und CO 2- intensiver Baustoffe dagegen soll abgebaut werden.

Dazu schlagen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ein ganzes Maßnamebündel vor, mit dem eine Vielzahl von Anwendungsfällen erfasst und geregelt werden soll.

Das geht zum Beispiel hin bis hin zur Vorgabe von „mindestens dreigliedriger Fruchtfolge, Sortimentsvielfalt, Bevorzugung von Kulturen mit geringem Nährstoffbedarf…“ und so weiter.

Und an der Stelle sage ich „stopp!“

Nicht, weil ich die Regelungen im einzelnen für falsch hielte. Sie mögen ja in die richtige Richtung zielen.

Ich frage mich aber, wie die Akteure in der Bauwirtschaft - in der Praxis - all diese Regelungen kennen und anwenden sollen, und wer am Ende deren Einhaltung überprüft, Nichteinhaltung gegebenenfalls sanktioniert und so weiter und so fort.

Ich wiederhole, was ich auch schon zum vorangegangenen Antrag gesagt habe:

Die allerbesten Regelungen, Normen und Vorschriften bleiben wirkungslos, wenn sie bei denen, die sie umsetzen sollen und bei denen, die am Ende davon betroffen sind, keine Akzeptanz finden.

Schon, weil niemand absehen kann, welches Aufwand- Nutzen- Verhältnis hier erzeugt wird und wer am Ende wie viel bezahlen muss.

Im Gegenteil:

Sie erzeugen Verdruss , Widerstand, das Bestreben, Vorschriften zu umgehen oder zumindest neue Forderungen nach Ausnahme- und Befreiungsregelungen.

Und so verkehrt sich das Gewollte und gut Gemeinte in sein Gegenteil.

Wir sind – meine ich – an einem Punkt angekommen, wo es nicht mehr darum gehen kann, das eigentliche Ziel, nämlich den Klimaschutz mit immer mehr Einzelvorschriften und

Lösungsforderungen für jeden Spezialfall zu überfrachten und ihn damit am Ende möglicherweise zu diskreditieren.

Vielmehr sollten wir eine Bestandsaufnahme machen (lassen), die erfasst, welche einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen es zum Klimaschutz im Baubereich bereits gibt.

Wir sollten prüfen (lassen) wo es Parallelregelungen gibt, wo Vorschriften sich möglicherweise widersprechen, wo sie sich konterkarieren.

Wir haben uns im Parlament bei der Abstimmung zum „Bauprodukte Gesetz“ darauf geeinigt, dass die Überwachung der dort fixierten Regelungen dem Deutschen Institut für Bautechnik obliegen soll.

Das halte ich für vernünftig.

Ich hielte es auch für eine lohnenden Auftrag an dieses Institut, eine Bestandsaufnahme auf den Weg zu bringen und in einer Synopse zusammenzufassen, die alles enthält, was an Klimaschutzregelungen in der Bauwirtschaft bereits vorhanden ist.

Ergebnisoffen!

Das, was uns dann vorliegt, sollten wir an den langfristigen Klimaschutzzielen messen und daraus einen Fahrplan entwickeln, wann in welchem Bereich welche Regelung greifen muss, welche vielleicht überholt und verzichtbar ist.

Für die Wohnungswirtschaft sind Zielvorgaben in Etappen bis 2020 und 2050 formuliert.

Auf solche Zeiträume muss sich die gesamte Wohnungswirtschaft einstellen können, weil gerade dort Investitionsentscheidungen mit langer Laufzeit getroffen werden.

Im Ergebnis muss auch abgebildet sein, wann welche Kosten auf wen zukommen.

Schließlich muss ja auch die Politik darauf eingestellt sein, dass Klimaschutz einen langen Atem braucht und die Kosten dafür in einem Legislatur übergreifenden Finanzierungskonzept festgeschrieben werden müssen.

Und zwar unabhängig von politischer Coleur

und unumkehrbar.

Wenn wir uns verlässlich auf einen solchen Rahmen einigen können, brauchen wir nicht für jeden Spezialfall eine abschließende, dauerhaft verbindliche Regelung.

Stattdessen könnten wir zu einer Partei- und Wahlperioden übergreifenden politischen Rahmenvereinbarung -im Sinne eines flexiblen, lernenden Programms- kommen, die der Generationenaufgabe „Klimaschutz“ wirklich gerecht wird.

Das jedenfalls ist mein Verständnis von Nachhaltigkeit.

Vielen Dank