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Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik mit gleichen Standards für alle vertreten

Rede von Annette Groth,

Anlässlich des Antrags der SPD „Religionsfreiheit im Iran stärken und Menschenrechte der Baha´i wahren“, erklärt Annette Groth, Menschnrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu Protokoll:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Antrag der SPD „Religionsfreiheit im Iran stärken und Menschenrechte der Baha´i wahren“ ist grundsätzlich zu begrüßen, weil er eine Debatte darüber anstößt, dass allen Menschen das Recht zugestanden werden muss, ihre Religion auszuüben, ohne dafür diskriminiert oder gar verfolgt zu werden. Jeder hat das Recht, seine Religion frei zu wählen, die Religion zu wechseln – und auch, eine neue Religionsgemeinschaft zu begründen. Für die Fraktion DIE LINKE ist es selbstverständlich, dass dieses Recht niemandem verweigert werden darf.

Tatsächlich werden den Baha´i im Iran grundlegende Rechte vorenthalten und es ist richtig, dass sie seit der Gründung ihrer Religionsgemeinschaft unterdrückt und verfolgt werden – übrigens nicht erst seit 1979 in der Islamischen Republik. Anders als Juden, Christen und Zoroastrier sind sie weder durch die Verfassung noch im öffentlichen Leben als gleichwertig anerkannt. Im Iran leben heute etwa 300.000 Baha´i, sie stellen damit die größte nicht-muslimische Minderheit. Dass sich ihr religiöses und administratives Zentrum in Israel befindet und die Baha´i gute Beziehungen mit Israel unterhalten, nehmen die iranischen Machthaber immer wieder zum Anlass, sie zu diskriminieren, ihnen Rechte vorzuenthalten und sie als politische anstatt als religiöse Gruppe einzuordnen. Auch ihre Einstufung als Apostaten, als „vom wahren Glauben Abgefallene“, setzt die Baha´i erheblichen Gefahren in der Islamischen Republik Iran aus, deren System auf dem schiitischen Islam fußt und die den Islam zur Grundlage jeglichen Handelns erklärt hat.

Es kann auch nicht abgestritten werden, dass die allgemeine Menschenrechtssituation im Iran einiges zu wünschen übrig lässt. Sowohl die freie Meinungsäußerung als auch die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sind stark eingeschränkt. Immer wieder wird von willkürlichen Verhaftungen Oppositioneller und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern berichtet.  Die Todesstrafe wird immer noch exzessiv verhängt und auch vollstreckt. Selbstverständlich stimmen wir mit der SPD darin überein, dass der Iran zur Einhaltung der Menschenrechte sowie des Zivil- und Sozialpakts angehalten werden muss.

Das Problematische beim Antrag der SPD ist allerdings, dass er eine verfassungsrechtliche  Anerkennung der Baha´i fordert. Eine solche Forderung stellt aber eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Irans dar. Ich glaube nicht, dass es unsere Aufgabe sein kann, von Außen einem anderen Staat vorschreiben zu wollen, wie er seine Verfassung zu gestalten und zu ändern hat. Wir wissen doch, dass auch bei uns immer wieder die Diskussion aufflammt, ob z.B. dem Islam der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden soll. Auch SPD und Grüne haben dies gefordert, die CDU und die CSU stellen sich aber vehement gegen eine solche Anerkennung und beharren darauf, dass die deutsche „Leitkultur“ nicht ausgehebelt werden solle, Deutschland habe nun einmal jüdisch-christliche Wurzeln.

Auch bei uns sind also nicht alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen verfassungsrechtlich anerkannt und genießen damit auch nicht die gleichen Rechte. Das finde ich auch nicht richtig, aber eine Veränderung dieses Zustands muss doch aus einer Diskussion in unserer eigenen Gesellschaft resultieren  und nicht von Außen vorgegeben werden. Wir müssen schon überall die gleichen Maßstäbe anwenden und nicht nur andere kritisieren.

Auch die sehr pauschale Forderung des Antrags, „alle politischen und aus Gewissensgründen Inhaftierten“ freizulassen, ist so nicht tragbar. Eine solche Forderung kann doch nur für diejenigen politischen Häftlinge aufgestellt werden, die ihre Interessen gewaltfrei verfolgt haben. Im Iran haben einige Oppositionsgruppen mit massiver Gewalt für ihre Ziele gekämpft. Viele Menschen sind durch gewaltsame Aktionen getötet und verletzt worden. Unter diesen Umständen erscheint mir die Forderung, alle politischen Häftlinge freizulassen, egal ob sie sich der Anwendung von Gewalt schuldig gemacht und damit schwere Straftaten begangen haben oder nicht, als über das Ziel hinaus geschossen und wird den Opfern von Gewalttaten mit Sicherheit nicht gerecht. Und was vielen Menschen nicht bekannt ist: auch bei uns in Deutschland und in den Staaten der Europäischen Union gibt es politische Häftlinge, die ebenfalls nicht bedingungslos freigelassen werden. Wir würden uns sicher dagegen verwehren, wenn andere Staaten – wie z.B. der Iran – uns auffordern würden, sie alle freizulassen.

Die Menschenrechte sind unteilbar und müssen für alle Menschen gleichermaßen gelten, darin sind wir uns einig. In der deutschen Politik gegenüber Iran – und zwar über Parteigrenzen hinweg – scheint es aber häufig darum zu gehen, den Iran zu dämonisieren. Hierfür wird immer wieder angeführt, der Iran verletze die Menschenrechte, das iranische Volk werde unterdrückt und seiner Rechte beraubt.

Zugleich liefern wir Waffen an despotische Regime im Nahen Osten, weil wir sie als Bollwerk gegen den schiitischen Iran stärken wollen. Dass mit diesen Waffen Demonstrantinnen und Demonstranten  niedergemetzelt werden, die friedlich ihre legitimen Rechte einfordern, scheint nebensächlich zu sein.

Wenig thematisiert wird auch, dass die durch den Westen verhängten Sanktionen dazu führen, dass eine Vielzahl an elementaren Rechten der iranischen Bevölkerung nicht mehr zuteil wird. Insbesondere die ärmeren Teile der Bevölkerung können kaum noch überleben, die Preise für Lebensmittel sind ins Unermessliche gestiegen, lebensnotwendige Medikamente sind teilweise nicht erhältlich. Darunter leidet doch nicht die iranische Regierung, es ist das Volk, das die schwere Last tragen muss. Und Spezialisten gehen davon aus, dass die iranische Regierung durch die Sanktionen keinesfalls in die Knie gezwungen werden wird – weder politisch noch wirtschaftlich. Das Auswärtige Amt denkt immer noch, es könne sich auf die scheinheilige Behauptung zurückziehen, die Sanktionen richteten sich „nicht gegen die Menschen im Iran, sondern gegen das iranische Atomprogramm und seine Verantwortlichen“.

Die Missachtung der Rechte der Baha´i zu thematisieren und die Einhaltung der Menschenrechte und internationaler Verträge anzumahnen, ist richtig und wichtig. Die Lage der Menschenrechte im Iran ist prekär und muss in vielerlei Hinsicht kritisiert werden, das steht außer Frage. Wenn wir aber mit zweierlei Maß messen und an den Iran Forderungen stellen, die wir an kaum ein anderes Land auf der Welt stellen würden und die wir als eine Einmischung in innere Angelegenheiten betrachten würden, wenn sie an uns gestellt würden, so machen wir uns und unsere Menschenrechtspolitik unglaubwürdig. Und wir machen uns auch unglaubwürdig, wenn wir für das durch die Sanktionspolitik verursachte Leiden vieler Menschen im Iran mit verantwortlich sind. Wenn wir den Menschen im Iran lebensnotwendige Medikamente und erschwingliche Nahrungsmittel vorenthalten, aber an Saudi-Arabien und Bahrain, die bei der Niederschlagung der Proteste in Bahrain die Menschen- und Bürgerrechte mit Füßen getreten haben, Waffen liefern ohne mit der Wimper zu zucken. Das sollte - neben der berechtigten Kritik des SPD-Antrags – auch einmal thematisiert werden.

Wir sollten endlich den Dialog mit dem Menschenrechtskomitee des iranischen Parlaments aufnehmen. Hier wäre der Ort, Menschenrechtsverletzungen mit dem Ziel zu thematisieren, die iranische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte zu bewegen.

 

Vielen Dank