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Einbeziehung der Schornsteinfeger in die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausbau zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung nutzen

Rede von Klaus Ernst,

Zu Protokoll gegebene Rede von Klaus ernst (DIE LINKE) zur abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze“ (BT-Drs. 17/10749) am 25.10.2012 im Plenum des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte(r) Frau Präsidentin/Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Jahr 2008 wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens das deutsche Schornsteinfegerhandwerk für den Wettbewerb geöffnet. Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Diese hatte seinerzeit behauptet, dass das deutsche Schornsteinfegergesetz gegen die EU-Regeln der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße. Die Bundesregierung hatte damals nicht alle Möglichkeiten genutzt, die Tätigkeiten des Schornsteinfegerwesens umfassend als hoheitliche Aufgabe zu schützen. Geschweige denn darauf zu drängen, das Schornsteinfegerwesen vom Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Sie hat mit der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens billigend in Kauf genommen, dass die in einem bisher gesicherten Berufsstand mit rund 7700 beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt werden. Zugleich führt die Freigabe dieser bisher hoheitlichen Aufgabe für den Wettbewerb zu Abstrichen bei Sicherheit und Umweltschutz sowie zu Mehrkosten für die Verbraucher und Verbraucherinnen. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb seinerzeit gegen die Abschaffung des Schornsteinfegerprivilegs gestimmt. An dieser Position halten wir nach wie vor fest.

Da Schornsteinfeger durch die Abschaffung des Schornsteinfegerprivilegs hinsichtlich ihrer Marktbedingungen jetzt mit anderen selbständigen Handwerkern gleich gestellt sind, ist die rentenrechtliche Gleichstellung folgerichtig: Auch DIE LINKE will alle Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und diese zu einer solidarischen Erwerbstätigenversiche-rung ausbauen, um so gleichen Bedingungen für alle zu schaffen.

Zugleich bin ich hoch erfreut, dass es dem Bundesarbeitsministerium gelungen ist, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, ohne auf die Beratertätigkeit der Beratungsgesellschaft McKinsey zurückgreifen zu müssen. Ich erinnere daran, dass im Mai dieses Jahres bekannt wurde, dass ihr Ministerium, Frau von der Leyen, eine Machbarkeitsstudie zur Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung in Auftrag gegeben hatte. Kostenpunkt stattliche eine Millionen Euro. Begründet wurde der aus Steuergeldern finanzierte Privatauftrag damit, dass im Ministerium die notwendigen Kenntnisse im Detail nicht vorhanden seien. Ich bin gespannt, ob Frau von der Leyen vor hat, nach Beendigung ihrer Ministertätigkeit im nächsten Jahr gut dotierte Vorträge bei McKinsey zu halten.

Umso bemerkenswerter ist es, dass der Frau Ministerin in ihrem Hause scheinbar doch noch ein paar fähige Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, ein Gesetz ohne millionenteure Beraterverträge zu Stande zu bekommen. Mit dem hier nun vorliegenden Gesetz beweisen sie zugleich, dass es möglich ist, ein Systemwechsel in der Altersvorsorge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung zu organisieren.

Frau Ministerin von der Leyen: Ich erwarte, dass sie jetzt endlich ein tragfähiges Konzept zur Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung vorlegen. Wenn sie dabei ohne millionenschweren Beraterverträge auskommen, umso besser.

Vielen Dank.