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Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung

Rede von Frank Tempel,

- Rede zu Protokoll -

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren!

eigentlich gibt es zum Gesetzentwurf in der zweiten und dritten Beratung auch nichts anderes zu sagen, als in der ersten Lesung. Die Regierungskoalition hat es nicht für nötig empfunden einen Änderungsvorschlag einzubringen und wenigstens einige der Unzulänglichkeiten des Gesetz-entwurfes auszubessern, die in der Anhörung des Innenausschusses Mitte März zur Sprache kamen.

Unzulänglichkeiten gibt es einige:

-          die siebenjährige Wartezeit für die Gewährung des Altersgeldes.

-          die vorgesehene Kürzung des ermittelten Altersgeldes um 15 Prozent

-          die Anrechnung von möglicherweise erworbenen Rentenbezügen auf das Altersgeld

Die siebenjährige Wartezeit soll laut ihrer Gesetzesbegründung einen übermäßigen Anreiz für das Verlassen des Bundesdienstes ausschließen. Dieser Beweggrund ist nachvollziehbar. Diese Grenze von sieben Jahren ist aber willkürlich gezogen. In Ableitung von den Regelungen in den anderen Alterssicherungssystemen ist eine fünfjährige Frist angemessener.

Die pauschale Kürzungen des ermittelten Altersgeldes von 15 Prozent sind nicht nachvollziehbar. Der DGB schlägt eine sozial gestaffelte Kürzung vor. Damit hätte sich auch die LINKE anfreunden können.

Bei der geplanten Anrechnung von vor dem Beamtenverhältnis erworbenen Rentenanwartschaften an das Altersgeld hat die Regierungskoalition dann offensichtlich ihr eigenes Konzept zum Altersgeld nicht verstanden. Es ging um die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen zwischen den verschiedenen Alterssicherungssystemen. Erklären Sie mir bitte, wieso Ansprüche nur in Richtung Rentensystem mitgenommen werden können, aber nicht in Richtung des Versorgungssystems der Beamtenschaft.   

Des weiteren wurde auch die Anregung des DGB zur Korruptionsvorbeugung nicht aufgegriffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte vorgeschlagen, dass „das Altersgeld nicht gewährt wird,  wenn eine Beamtin oder ein Beamter zu einem Arbeitgeber wechseln wird, zu dem in Ausübung ihres bzw. seines Amtes Geschäftsbeziehungen bestanden, über dessen Anträge sie bzw. er entschieden hatte oder gegenüber welchem sie bzw. er einer Aufsichtstätigkeit nachging.“ Als ehemaliger Ermittler in Korruptionsfällen kann ich die Notwendigkeit einer solchen Regelung nur ausdrücklich unterstreichen!

Um es noch einmal auf meine Rede zur ersten Lesung des Gesetzes zurückzukommen: Wir begrüßen grundsätzlich die Einführung eines Altersgeldes, aber Sie haben sich die Chance vergeben einen ausgereiften Gesetzentwurf vorzulegen. Wir werden ihrem Vorschlag dennoch zustimmen, ergeben sich doch trotz aller Mängel Verbesserungen für die Beschäftigten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Alle drei am heutigen Tag zur Abstimmung stehenden Gesetze zu Fragen des öffentlichen Dienstrechtes, zum Altersgeld, zur Familienpflegezeit und zur Professorenbesoldung kranken an dem gleichen Problem: Die Gesetzentwürfe ändern das Recht des öffentlichen Dienstes in vielen Details, aber sie folgen keinem durchdachten Konzept, das für eine Reform zur Modernisierung des Dienstrechts – nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels - notwendig wäre. Ihnen fehlt einer Vision und ihnen fehlt der Mut über Ihre selbstgesetzte Grenze der Kosten- und Planstellenneutralität hinwegzuschreiten! Mit Stückwerk kann man sich über die Zeit retten, aber die Probleme holen Sie über kurz oder lang unweigerlich ein.