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Doris Achelwilm: Ohne Gleichstellung keine Gerechtigkeit

Rede von Doris Achelwilm,

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Liebe Gäste oben auf der Tribüne! Beim Thema Gleichstellung haben sich ja schon in den ersten Tagen der neuen Regierung erhebliche Unterschiede und Unstimmigkeiten gezeigt. Kaum wird im gemeinsamen Koalitionsvertrag Frauenfeindlichkeit als Problem anerkannt, äußert sich der neue Gesundheitsminister im Zusammenhang mit § 219a mit Tierschutzvergleichen abfällig über Frauen, ihre Situationen, Entscheidungen und Selbstbestimmungsrechte. Diese Unverschämtheit wurde hier schon angemessen zurückgewiesen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Derartige Aussagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen im Übrigen befürchten, dass die Gleichstellungsrealität der nächsten Jahre noch hinter den bescheidenen Zielen des Koalitionsvertrags zurückbleibt. Ich hoffe, das wird nicht passieren; denn dafür gibt es tatsächlich überhaupt keinen Spielraum.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die SPD hat sich zu diesen Äußerungen kritisch positioniert, geht aber gegen die bekannten Gleichstellungsrückstände auch nicht mit der nötigen Dringlichkeit vor. Immerhin, der Bund will die Arbeit der Frauenhäuser besser absichern. Aber die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen bleibt von halbherzigen Teillösungen abhängig. Wir hatten es erst letzte Woche anlässlich des Equal Pay Day diskutiert: Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ wird nicht allein über lückenhafte Transparenzrechte zu erreichen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Auch beim Ehegattensplitting – anno 1958 – gibt es keine Fortschritte, obwohl die Abschaffung dieser Gleichstellungsbremse absolut überfällig ist.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, fehlt es einfach reihenweise an glaubwürdigen Signalen, dass Sie insbesondere die Frauen im Blick haben, die existenziell kämpfen müssen und von Minijobs und Minirenten leben.

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf über haushaltsnahe Dienstleistungen fördern zu wollen, geht aus unserer Sicht ebenfalls genau in die falsche Richtung. Zeitliche Souveränität nur für die, die es sich leisten können, ändert nichts am Status quo der sozialen Spaltung.

Wir müssen die Pflege von Menschen massiv aufwerten und ernsthafter über kurze Vollzeit für alle nachdenken, also über Arbeitszeitverkürzungen mit Lohn- und Personalausgleich.

(Beifall bei der LINKEN)

Als großer Wurf der Bundesregierung gilt, in den ersten 100 Tagen mit der Teilzeitfalle Schluss zu machen. Das ist ein überfälliges Vorhaben – keine Frage –; aber viele Beschäftigte bleiben außen vor, weil das Anrecht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten greift; und das ist viel zu wenig.

(Beifall bei der LINKEN)

Abschließend möchte ich ein paar Anmerkungen zum Bereich der Queerpolitik machen, der bislang noch nicht so viel Erwähnung gefunden hat. Sie halten ja im Koalitionsvertrag fest, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen, mit gleichen Rechten und Pflichten. Dieses Bekenntnis ist tatsächlich sehr wichtig. Es ist gut, dass das drinsteht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Gleiche gilt im Übrigen für Ihre Aussage – dafür dankt die Community sehr –, sich gegen geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu stellen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Was fehlt – ich komme zum Schluss –, sind allerdings weitaus mehr konkrete Maßnahmen, wie etwa ein nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aus der letzten Legislaturperiode stammen die Errungenschaften bei Eheöffnung und bei Rehabilitation und Entschädigung der nach § 175 Strafgesetzbuch der BRD bzw. § 151 Strafgesetzbuch der DDR verfolgten Homosexuellen. Gerade hier braucht es schnelle Nachbesserungen, damit diese Rechtsentscheidung, für die sehr lange gekämpft wurde, auch den anspruchsberechtigten Menschen zugutekommt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)