Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Anwesende! Hinter dem Gesetzentwurf zur dritten Option und den dazu vorliegenden Anträgen liegt ein langer Weg. Am Ziel sind wir deswegen noch lange nicht. Nun sind wir von der Großen Koalition durchaus sehr kurze Sprünge gewohnt, aber nach all den gemeinsamen Debatten und Erkenntnisgewinnen ist es schon sehr enttäuschend, dass die Einsicht in Notwendigkeiten in der jetzigen Beschlussvorlage so überaus knapp ausfällt.
Die leidige Attestpflicht bleibt. Die dritte Option ist nur unter eng gefassten Auflagen wählbar. Wichtige Begleitumstände wie die Umsetzung des OP-Verbots an intergeschlechtlichen Kindern waren im Gesetzgebungskaro nicht verhandelbar. Dabei steht dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag. Mit unserem Entschließungsantrag haben wir uns erlaubt, solche Aufgaben im Rahmen dieses sehr formellen Gesetzgebungsverfahrens mitzudenken.
Noch einmal zur Erinnerung, was war. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 festgestellt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, wenn das Personenstandsrecht trotz anderer Realitäten nur weiblich und männlich als Geschlechterkategorie bereithält. Es geht also um das persönliche und menschenrechtliche Thema, dass mein tatsächliches Geschlecht, meine sogenannte Geschlechtsidentität möglicherweise nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, welches mit meiner Geburt in amtliche Dokumente geschrieben wurde.
Geschlecht ist ein breites Spektrum, hat der Kinder- und Jugendpsychiater Bernd Meyenburg kürzlich in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt. Diesem Umstand muss der Staat anders als bisher Rechnung tragen, entweder durch die allgemeine Abschaffung der Geschlechterregistrierung oder durch die Schaffung einer positiven Sammelkategorie jenseits von männlich oder weiblich, der dritten Option.
Dass das Verfassungsgericht diese Aufgabe so klar benannt und mit Frist zum Jahresende 2018 dem Gesetzgeber anvertraut hat, war ein enormer Durchbruch. Doch der hier entstandene Gesetzentwurf weist viele Hoffnungen wieder in enge Schranken, was äußerst bedauerlich ist; denn niemandem soll etwas weggenommen werden. Wer mit seinem bei Geburt festgestellten Geschlecht einverstanden ist, darf es natürlich bleiben. Aber auch alle anderen sollten über ihr Geschlecht selbstbestimmt entscheiden dürfen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das schwerwiegendste Problem für uns ist, dass man weiterhin faktisch ein Attest braucht, um die dritte Option „divers“ in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz bleibt auf Intergeschlechtlichkeit beschränkt, obwohl mehr möglich wäre. Dass medizinische Definitionsmacht über persönliche Geschlechteranliegen gestellt wird, setzt sich leider fort. Wir begrüßen, dass die ursprüngliche Vorgabe für intergeschlechtliche Kinder, automatisch „divers“ einzutragen, in letzter Minute zu einer Kannregelung wurde. Hier hat die Sachverständigenanhörung ausnahmsweise gewirkt. Ansonsten bleibt das Ergebnis der Bundesregierung weitgehend unsensibel und handwerklich unzureichend.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir kritisieren, dass Menschen mit eindeutigen Körpermerkmalen, aber anderer Geschlechtsidentität nach wie vor auf das Transsexuellengesetz und seine Gutachteritis verwiesen werden, wenn sie ihre Geschlechtsangaben ändern wollen. Diese Gesetzgeberangst vor Kontrollverlust spricht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau nicht, ganz im Gegenteil. Was soll Schlimmes passieren, wenn Menschen ab einem gewissen Alter über ihren Geschlechtseintrag durch Selbstaussage auf dem Standesamt entscheiden können?
Unter die Fortsetzung von geschlechtlicher Diskriminierung gehört ein Schlussstrich. Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Tatsache, dass Geschlecht aufgezwungen und wandelbar sein kann und selbstbestimmt sein muss, umfassend zur Kenntnis nehmen und Geschlechtervielfalt ins Recht setzen. Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Wir wollen Geschlechtervielfalt unter anderen Voraussetzungen umgesetzt sehen und werden uns dafür weiter einsetzen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich komme zum Schluss. Ich danke allen Aktivistinnen und Aktivisten, den Expertinnen und Experten aus Recht und Wissenschaft, den Verbänden trans- und intergeschlechtlicher Menschen für all die Energie und Erfahrung, die sie in Arbeitsgruppen, Anhörungen und Fachgesprächen, unglaublich offensiven Medienberichten und anderen Aktionen eingebracht haben. Es war nicht umsonst.
(Beifall bei der LINKEN)