Zum Hauptinhalt springen

Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen

Rede von Ilja Seifert,

Der Bundestag wolle beschließen: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist dergestalt zu ändern, dass eine chronische Erkrankung (zum Beispiel eine HIV-Infektion, Diabetes, Multiple Sklerose oder Krebs) als Diskriminierungsmerkmal festgehalten wird, damit chronisch erkrankte Menschen ebenso wie Menschen mit Behinderungen durch das AGG geschützt sind.“ Nicht mehr und nicht weniger fordert DIE LINKE mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf.

Dass die Koalition aus CDU/CSU und FDP diesen Dsikriminierungsschutz für chronisch Kranke nicht will, wundert mich nicht. Schon mit dem – dann Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG“ genannten – Gesetz taten sich die Schwarzgelben sehr schwer. Dass aber auch die SPD den Gesetzentwurf nicht unterstützt, wundert mich schon eher.

Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf der LINKEN war ein HIV-infizierter Chemielaborant, dem gekündigt wurde, als der Arbeitgeber von der Infektion erfahren hatte. Die Kündigung wurde sowohl vom Berliner Arbeitsgericht als auch vom Berliner Landesarbeitsgericht (13. Januar 2012 – 6SA 2159/11) bestätigt. Und dies, obwohl eine Kündigung aufgrund einer HIV-Infektion sachlich nicht mit einem Übertragungsrisiko zu begründen ist (Dies bestätigte auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Bundestagsdrucksache 17/7283).

Sieben Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG ist zu resümieren, dass es hilft, Diskriminierungen zu verringern. Dennoch weist es noch erhebliche Lücken auf. Eine Lücke ist das Fehlen eines Diskriminierungsschutzes für chronisch erkrankte Menschen. Anders als in vielen anderen Ländern Europas und entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind chronische Krankheiten in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes.

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ist, gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Deswegen wäre eine Änderung im AGG also eine (überfällige) Klarstellung, die in der Umsetzung bzw. Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, der gesellschaftlichen Praxis bis hin zur Rechtsprechung äußerst hilfreich wäre.

Wer mir, bzw. der LINKEN, nicht glauben will oder darf, sei hier auf die Studie „Schutz vor Benachteiligungen aufgrund chronischer Krankheit“ von Prof. Dr. Kurt Pärli und Lic. iur. Tarek Naguib aus dem Jahr 2013 verwiesen. Sie finden Sie auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes www.antidiskriminierungsstelle.de.

Über ein Jahr hat der Bundestag benötigt, um über diesen Gesetzentwurf zu beraten und abzustimmen. Über ein Jahr, in dem die Koalition und auch die SPD nicht in der Lage waren, über ihren Schatten zu springen oder einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich hoffe, die Betroffenen werden das bei der Wahl am 22. September entsprechend würdigen. DIE LINKE – soviel sei jetzt schon versprochen - wird nach der Wahl das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen.