Zum Hauptinhalt springen

Diskriminierung von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt beenden

Rede von Ulla Jelpke,

 

 

 

 

Beratung des Antrags der Fraktion Die Grünen „Fortführung der arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der nächsten Förderungsperiode des Europäischen Sozialfonds“ auf 17/13718

 

 

 

 

Die Bundesregierung plant, eines der erfolgreichsten Programme zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt einzustampfen. Was sich zunächst nach einem Schildbürgerstreich anhört, ist leider bittere Realität. Ein Aufschrei bleibt aber aus, denn bei den Betroffenen handelt es sich um Flüchtlinge, Geduldete, Menschen mit einer unsicheren Bleiberechtsperspektive in Deutschland.

Diese Gruppe hat bislang von einem Förderprogramm profitiert, das auch aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wurde. In diesem Programm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt wurden in den vergangenen sechs Jahren 11.000 Menschen erreicht, die Hälfte von ihnen fand in der Folge eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt. Beteiligt waren insgesamt 28 regionale Netzwerke mit insgesamt 230 Projektpartnern. In diesen Netzwerken ist über die Jahre ein riesiger Schatz an Erfahrung in der Qualifizierung und Vermittlung von Flüchtlingen und Geduldeten mit Bleiberechtsperspektive entstanden. Diese Menschen werden durch zahlreiche Maßnahmen beim Zugang zum Arbeitsmarkt diskriminiert – das Arbeitsverbot im ersten Jahr des Aufenthalts in Deutschland, der nachrangige Zugang zum Arbeitsmarkt in den drei Jahren danach – was faktisch einem Arbeitsverbot gleichkommt -,  die fehlende Anerkennung von erworbenen Berufsqualifikationen, kein Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Dass es dennoch gelungen ist, so vielen einen Arbeitsplatz zu verschaffen und anderen wenigstens eine Perspektive aufzuzeigen, ist ein großer Erfolg.

In einer Kleinen Anfrage hat meine Fraktion die Bundesregierung nach der Fortführung dieser Programme befragt. Die Antwort, die mir seit zwei Tagen vorliegt, ist ein Dokument der Ignoranz und Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen. Aus der Einstellung des Programms ergäben sich „für die betroffenen Personengruppen keine Nachteile“, wird da begründungslos behauptet. Da drängt sich allerdings die Frage auf, wofür 50 Mio. Euro in drei Jahren ausgegeben wurden, wenn es egal sein soll, ob es dieses Programm gibt oder nicht. Für jedes der bislang aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Programme haben wir gefragt, ob eine gezielte Ausweitung auf die Gruppe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten geplant ist. Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Die Bundesregierung verweist zwar darauf, dass einige dieser Programme, etwa zur Nachqualifizierung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse für den deutschen Arbeitsmarkt, unabhängig vom Aufenthaltsstatus allen offenstehen. Ganz wesentlich für den Erfolg des ESF-Bundesprogramms Bleiberecht war aber das Funktionieren der regionalen Netzwerke, die auch potentiellen Arbeitgebern halfen, sich durch das Dickicht der deutschen Ausländerverwaltung zu kämpfen. Diese Netzwerke werden nun nicht mehr gefördert, und auch die Einrichtung von Fachstellen, die diesen Wegfall kompensieren könnten, lehnt die Bundesregierung explizit ab.

Auch ansonsten zeigt die Bundesregierung in ihrer Antwort keinerlei Willen, die arbeitsmarktliche Lage von Asylsuchenden, Geduldeten und bleibeberechtigten Menschen zu verbessern. Im Zuge der Neuordnung der Ausländerbeschäftigungsrechts soll nun auch asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen nach vier Jahren ein gleichrangiger Arbeitsmarktzugang geschaffen werden. Aber ohne weitere Unterstützung werden diese Menschen es nach vier Jahren erzwungener Untätigkeit, abgeschoben in Sammelunterkünfte und durch die Residenzpflicht in ihrer Mobilität massiv beschnitten, kaum schaffen einen Arbeitsplatz zu finden. Die Bundesregierung muss an dieser Stelle endlich umdenken und auch für diese Gruppe Instrumente für die Integration in Beschäftigung schaffen – ob mit oder ohne die Mittel aus dem Europäischen Sozialfond.

Ich will am Ende noch darauf hinweisen, dass etwa jeder achte Teilnehmer des Bleiberechtsprogramms zur Gruppe der Roma gehört. Roma beispielsweise aus dem Kosovo konnten sich über diese Programme einen Weg aus der Kettenduldung in einen sicheren Aufenthalt bahnen. Für diese Gruppe gibt es sonst keinerlei zielgerichtete Förderung, wie schon frühere Anfragen meiner Fraktion ergeben haben. Auch das scheint für die Bundesregierung also keine Rolle zu spielen. Die Kanzlerin hat den Roma bei der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma im vergangenen Oktober Unterstützung beim Kampf für ihre Rechte zugesagt. In ihrem Regierungshandeln ist davon nichts zu bemerken. Ich fordere Sie auf: Lassen Sie es nicht bei Sonntagsreden, handeln Sie aktiv für die Integration von Roma und anderen Flüchtlingen!