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Diskriminierung türkischer Staatsangehörige endlich beenden

Rede von Sevim Dagdelen,

Beratung des Antrags der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte ermöglichen" (BT-Drs. 17/3686)

DIE LINKE teilt die Grundintention des Antrags der Grünen. Allerdings halten wir die Erfolgschancen aus Erfahrung für sehr gering. Besonders angesichts der sturen Antworten der letzten Bundesregierung, aus CDU, CSU und SPD, auf die Anfragen der Linksfraktion zu den Konsequenzen aus dem Soysal-Urteil.

DIE LINKE hat bereits in der vorangegangenen 16. Wahlperiode die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, das so genannte Soysal-Urteil - Rechtssache C-228/06 - des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Februar 2009 umzusetzen. Nach diesem Urteil dürfen infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für türkische Staatsangehörige gelten als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls, d.h. zum 1. Januar 1973. Während eine weitestgehende Mehrheitsmeinung in der Fachliteratur und in der Rechtsprechung aus dem Urteil schlussfolgert, dass z.B. auch türkische Touristinnen und Touristen im Rahmen der passiven Dienstleitungsfreiheit visumsfrei nach Deutschland einreisen können müssten, begrenzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils auf die aktive Dienstleistungserbringung. Die zentrale Argumentation der Bundesregierung, wonach der Dienstleistungsbegriff des EG-Vertrages nicht auf das Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Türkei übertragen werden könne, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Denn die Bundesregierung musste in einer Antwort auf eine der zahlreichen Kleinen Anfragen der Linksfraktion zum Soysal-Urteil einräumen, dass sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 1984 „ein Indiz“ dafür ergibt, dass der Begriff der Dienstleistungsfreiheit im Kontext der Europäischen Union bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls 1973 die passive Dienstleistungsfreiheit mit umschloss (Bundestagsdrucksache 16/13931). Dass das Assoziierungsabkommen und der Gerichtshof keine „vollkommen deckungsgleiche“ Auslegung des Dienstleistungsbegriffs forderten, wie die Bundesregierung zur Rechtfertigung weiter vorbringt, ändert nichts daran, dass nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Kommentierung der Dienstleistungsbegriff im Assoziationsrecht aus dem Begriff des EG-Vertrages und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes abzuleiten ist und damit auch die passive Dienstleistungsfreiheit mit umfasst.
Ich will Ihnen diese nur schwer nachvollziehbaren juristischen Sachverhalte mal in Klartext übersetzen: Der Eindruck ist doch, dass die Bundesregierung das Soysal-Urteil nicht umsetzen WILL, weil es ihr politisch nicht in den Kram passt. Denn das Ergebnis wäre eine weitgehende Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige in Bezug auf Deutschland.

So hat auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Weber in der Zeitung „Die Welt“ am 24.4.2009 bereits offen ausgesprochen, was hinter dem juristischen Herumgeeiere der Bundesregierung steckt: Es geht um das Schüren von so genannten Überfremdungsängsten. Die Rechten sind getrieben von der (absurden) Vorstellung, das Soysal-Urteil könne ein Beleg für den „Beitritt der Türkei zur EU durch die Hintertür“ sein. Als vermeintlicher „Retter des christlichen Abendlandes“ fühlte sich die letzte schwarz-rote Bundesregierung entsprechend auch nicht an Recht und Gesetz gebunden.

Zum anhaltenden widerspenstigen Umgang der Bundesregierungen mit Urteilen des Europäischen Gerichthofes passt, dass mir die Bundesregierung erst gestern eine Stellungnahme zum aktuellen Urteil des Gerichtshofes vom 9.12.2010 (C-300/1/09) verweigerte. Die von der Koalition im Rahmen eines aktuellen Gesetzentwurfs geplante Verlängerung der Mindestbestandszeit einer Ehe für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von nachgezogenen Ehegatten verstößt nach den Maßgaben dieses Urteils eindeutig gegen Europarecht. Das Assoziationsrecht sieht ein so genanntes Verschlechterungsverbot für türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, d.h. dass unter anderem die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nicht erschwert werden darf. Auch zwischenzeitlich gewährte Erleichterungen dürfen nicht mehr zurückgenommen werden, hat der Gerichtshof nunmehr klar entschieden. Das träfe aber auf die von der Bundesregierung beabsichtigte Verlängerung der Mindestehebestandszeit zu. Die Bundesregierung muss deshalb ihr Gesetzesvorhaben stoppen. Wenn schon nicht aus Interesse an den betroffenen Frauen, dann aus europarechtlichen Gründen. Doch auch hier prüft die Bundesregierung wahrscheinlich das Urteil bis zum Sankt Nimmerleinstag. Ich bin doch immer wieder überrascht, wie lange ein Bundesministerium braucht, um ein überschaubares, 8-seitiges Urteil auszuwerten. Beim Soysal-Urteil war das ja ähnlich – aber ehrlich gesagt: Das jetzige Urteil vom 9.12.2010 ist ungleich einfacher zu verstehen, zumal sich diese Entscheidung angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bereits angedeutet hat.

Die Bundeskanzlerin hat erst gestern hier im Plenum die Verantwortung Deutschlands „für eine gute Zukunft der Europäischen Union“ beschworen. Doch meint sie damit offenkundig nur die Verantwortung für die Interessen der Wirtschaft und des Finanzkapitals. Für DIE LINKE stehen jedoch die Menschen und ihre Rechte im Mittelpunkt. Deshalb lehnen wir die Diskriminierung von Menschen generell und in diesem Fall türkischer Staatsangehöriger ab. Die Bundesregierung muss endlich das Soysal-Urteil umfassend umsetzen und ihre Diskriminierungspraxis gegenüber türkischen Staatsangehörigen einstellen.