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Diese Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einer Bundesfernstraßengesellschaft!

Rede von Sabine Leidig,

Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesetzes“ der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu übertragen. Im Zentrum steht dabei, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen soll. 

Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesetzes“ der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu übertragen. Im Zentrum steht dabei, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen soll.

Ich habe nichts gegen ein einheitliches Finanzmanagementsystem für alle Bundesfernstraßen. Ich habe aber etwas dagegen, dass dies eine Gesellschaft übernehmen soll, die sich als Kompetenzzentrum für ÖPP bezeichnet. Deshalb freue ich mich auch sehr darüber, dass der Bundesrat ähnliche Bedenken hat wie wir.

Denn – Sie können das leugnen, solange sie wollen – dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einer Bundesfernstraßengesellschaft. Ein erster großer Schritt war der sogenannte „Finanzierungskreislauf Straße“, weswegen seit 2011 aus den Mauteinnahmen nur noch Straßenbau finanziert wird. 2016 nun folgt ein weiterer Schritt mit der einheitlichen – schon mal ausgelagerten – Mittelverwaltung.

Vorbild aller Überlegungen für eine solche Gesellschaft ist die österreichische ASFINAG. Dabei gibt es aber einen entscheidenden Unterschied. Die ASFINAG macht kein ÖPP, sie lehnt es soagr rundheraus ab. Es gab ein einziges derartiges Projekt bei der ASFINAG – und das reichte dieser. Die VIFG hingegen verwaltet nur die Mauteinnahmen – und ist ansonsten eben „Kompetenzzentrum“ für ÖPP. Deswegen wird die VIFG niemals zur deutschen ASFINAG werden, sondern eine Gesellschaft, die nur dem Zweck dient, privates Kapital für den Straßenbau zu mobilisieren.

Alle, die davon reden, die VIFG zur ASFINAG auszubauen, würden den Bock zum Gärtner machen. Das sollten sich vor allem die Grünen zu Herzen nehmen, die ÖPP verhindern, aber die VIFG umbauen wollen. Beides zusammen geht nicht! Die VIFG, hochbezahlter Versorgungsposten für altgediente Beamte des BMVI, sollte man sofort abwickeln.

Wir lehnen PPP konsequent ab, weil das Ganze am Ende erheblich teurer wird als die konventionelle Beschaffung. Dies hat der Bundesrechnungshof mehrmals sehr deutlich nachgewiesen. Ja, die Koalition will das nicht hören und behauptet das Gegenteil. Wenn Sie sich so sicher sind: Lassen Sie doch mal nachrechnen, wie teuer 5 durchschnittliche Ausbauprojekte pro Kilometer waren, wie teuer der Betrieb ist etc. und setzen Sie das gegen die Kosten für die Betreibermodelle. Legen Sie uns doch bitte ein Mal einen entsprechend Bericht vor, der in einer Ex-Post-Analyse ganz klar belegt, dass ÖPP günstiger ist. Ich bezweifle sehr, dass Ihnen das gelingen wird.

Meine Fraktion beantragt, dass die Planung und Vorbereitung für eine Bundesfernstraßengesellschaft sofort eingestellt wird. Und wir lehnen die hier vorgelegte Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz deshalb ab. Übrigens – und das finde ich wirklich bemerkenswert – hat auch die CSU-Landtagsfraktion in Bayern gerade in einem Dringlichkeitsantrag eine Fernstraßengesellschaft entschieden abgelehnt.

Die Bundesländer wollen eine gründliche Problemanalyse vornehmen und danach Schritte zur Verbesserung der Straßenbauverwaltung (Auftragsverwaltung) vorschlagen. Und das ist auch aus unserer Sicht die richtige Reihenfolge. Die Ergebnisse der „Kommission Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ liegen im Frühjahr 2016 vor und bis dahin sollte der Bund jetzt nicht schon Veränderungen an der Struktur beschließen.

Wir verlangen stattdessen, dass eine ganz andere Reform der Straßenbauverwaltung stattfindet. Die muss vor allem bei der Bundesregierung selber ansetzen, die ihrer Aufsicht bislang nicht gerecht wird. Eine effektive Steuerung des Bundes im Sinne einer prioritären Umsetzung von Straßenprojekten ließe sich dabei durch einfach- oder untergesetzlich umzusetzende Maßnahmen sicherstellen, beispielsweise durch frühzeitige Finanzierungszusagen des Bundes (wie bei Investitionen in die Bundesschienenwege), durch mehrjährige Finanzierungspläne für Einzelprojekte oder durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Planungskosten.

Darüber hinaus soll nach Vorliegen des Endberichts der von den Bundesländern ins Leben gerufenen Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei müssen die sachkundigen Beschäftigen aus den entsprechenden Bereichen unbedingt einbezogen werden, weil deren Veränderungsvorschläge in der Regel aus fundierter Erfahrung resultieren und der Sache dienen.