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Die Menschen in Deutschland erwarten sichere und nachhaltige soziale und solidarische Sicherungssysteme

Rede von Frank Spieth,

Frank Spieth (DIE LINKE) in der Debatte des Bundestages über den Entwurf eines Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze

"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Herrn Albach steht ein zweiter Thüringer an diesem Pult. Es wird möglicherweise nicht ganz so vergnüglich, aber mit Sicherheit auch nicht brottrocken, das kann ich versprechen. Herr Albach, möglicherweise hat dieses Gesetz, wenn es irgendwann einmal bewertet wird, einen Vater. Insofern kann ich Sie beruhigen: Ihre Jungfernrede war amüsant und erfreulich. Sie gehen mit Ihrem Beitrag zu diesem Gesetz vielleicht in die Annalen ein.

Wir beraten heute eine Gesetzesänderung im Bereich des Mutterschaftsgeldes. Im Kern geht es dabei darum, Nachteile, die Frauen hieraus auf dem Arbeitsmarkt entstehen können, zu beseitigen. Es ist schade, dass die Bundesregierung in diesem Fall erst auf Initiative eines Gerichts, nämlich des Bundesverfassungsgerichts, tätig wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt das Sozialstaatsgebot der Verfassung. Er bejaht die ihm zugrunde liegenden Prinzipien des staatlich organisierten solidarischen und sozialen Ausgleichs. Er schafft - ich sage ausdrücklich, dass ich da gegenteiliger Meinung als Sie bin, Herr Lanfermann - geradezu die Voraussetzungen für fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander. Er fördert die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau. In diesem Sinne folgt der Gesetzentwurf der Bundesregierung damit erfreulicherweise einer vollkommen anderen Logik, als es das Regierungsprogramm erkennen lässt. So weit, so gut.

Während Sie, meine Damen und Herren insbesondere auf der rechten Seite dieses Saales, üblicherweise mehr Eigenverantwortung und die Senkung der Lohnnebenkosten fordern und damit eigentlich meinen, dass die Vermögenden und die Besserverdienenden weniger Beiträge zu unseren Sozialsystemen leisten sollen, werden Sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geradezu dazu gezwungen, einer anderen Philosophie zu folgen, der Philosophie des in der Verfassung verankerten Sozialstaatsgebotes. Das Bundesverfassungsgericht fordert Sie auf, mehr Chancengleichheit herzustellen. Es verlangt von Ihnen, dass Sie für mehr Solidarität sorgen und Unternehmen in ein soziales Ausgleichssystem einbeziehen, anstatt sie, wie es heute der Zeitgeist ist, von solchen Verpflichtungen zu befreien. Wenn Sie - auch dies sage ich deutlich - nicht davon überzeugt sind, wie das in Ihrem Koalitionsvertrag eher zum Ausdruck kommt, werden Sie hier vom Bundesverfassungsgericht überzeugt, das Richtige zu tun.

Ihre abwartende Haltung bei der Neufinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung spricht nach unserer Auffassung in diesem Zusammenhang eine andere Sprache. Erste Stimmen aus der großen Koalition deuten an: Das bisher ausgesparte Projekt "Finanzreform der GKV" wird im Ergebnis offenkundig auf eine Mischung von Kopfpauschale und Bürgerversicherung hinauslaufen, bei der zu befürchten ist, dass wesentliche sozialstaatliche Elemente unter die Räder kommen.

(Elke Ferner [SPD]: Das ist wirklich Quatsch!)

Wir befürchten, dass Sie damit erneut Folgendes realisieren werden: weniger Solidarität der Gesunden mit den Kranken, weniger Solidarität der gut Verdienenden mit den Geringverdienern und weniger sozialen Ausgleich zwischen jungen und alten Menschen. Nicht umsonst hat es auch beim Mutterschaftsgeld zwei Jahre gedauert, bis die Regierung tätig wurde.

Es gibt eine Reihe von Beispielen dafür, dass gesetzliche Verbesserungen für die Menschen, wenn sie denn heute mit diesem Gesetz beschlossen werden, die Folge von Gerichtsurteilen und nicht das Ergebnis eigener politischer Überzeugungen sind. So war das - erinnern wir uns! - bei der Anhebung des Kindergeldes zu Beginn der ersten rot-grünen Koalition und so ist das, wie heute beschlossen, bei der Arbeitszeitrichtlinie.

Das Bundesverfassungsgericht macht aber auch mit der ewigen Leier von der unzumutbaren Belastung deutscher Unternehmen Schluss. Wie selbstverständlich wird angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfs von Wirtschaftsverbänden erneut die Forderung nach Steuerfinanzierung von Sozialleistungen und natürlich auch nach Abschaffung der paritätischen Finanzierung gestellt. Dem widersprechen wir.

Hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung begrüßen wir die Einführung eines einheitlichen Umlagesystems, welches nicht mehr nach Unternehmensgrößen sowie nach privaten und öffentlichen Unternehmen unterscheidet. Die Menschen in Deutschland erwarten sichere und nachhaltige soziale und solidarische Sicherungssysteme. Dies gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Machen Sie bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Bürgerversicherung im Sinne des vorgelegten Gesetzentwurfs weiter! Dann haben Sie uns auf Ihrer Seite. Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der CDU/CSU: Darauf können wir im Zweifel verzichten!)

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, bei Ihnen war das ebenfalls die erste Rede im Deutschen Bundestag. Auch Ihnen gilt unser Glückwunsch und gelten unsere guten Wünsche für die weitere Arbeit!

(Beifall)"