Zum Hauptinhalt springen

Die Linke sagt Ja zum Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin!

Wenn sich der Bundestag heute auf diesen Gesetzentwurf verständigt, scheint doch eines klar: Die Debatte um Kinderbetreuung in Deutschland ist damit noch längst nicht zu Ende. Das Kinderförderungsgesetz hat eine bewegte Vorgeschichte, die mit dem heutigen Beschluss wohl auch nicht unbedingt in ruhigeres Fahrwasser kommen wird. Warum ist das so? Es lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Wahlfreiheit.
Seit Jahren ist das Wort „Wahlfreiheit“ eines der meistgebrauchten, wenn es darum geht, über Sinn und Unsinn von Kindertagesbetreuung zu diskutieren. Ganz zu Beginn ging es noch um die Frage: Kind oder Beruf? Dann mussten selbst Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion einsehen, dass es Mütter gibt, die eben auch Frau im Beruf sein wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Somit stellte sich die Frage der Wahlfreiheit neu: Wie vereinbaren wir Kinder, Familie und Beruf? In den letzten Jahren war dies vor allem in den westlichen Bundesländern eine Frage, auf die in den Familien eine Antwort meist selbst gefunden werden musste, sprich: Es begann für viele das Klinkenputzen bei den wenigen Kindertageseinrichtungen, das Anstehen bei den guten Tagesmüttern oder eben das Organisieren im Familien- und Freundeskreis. Und immer hatten die Frauen die bange Frage im Hinterkopf: Mache ich das Richtige, und bin ich trotzdem eine gute Mutter? Doch die Welt drehte sich weiter, und im Bundestag wurde das Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen. Bei aller Kritik, die man daran äußern kann: Es war doch ein Meilenstein, der es vielen Eltern erleichterte, ihre Wahl für Kinder und Beruf zu treffen und beides miteinander zu vereinbaren.

Aber der Ausbau der Tagesbetreuungsplätze ging zu langsam vonstatten. Viele Kommunen erreichten bei Weitem nicht die gesteckten Ziele. Finanzierungsprobleme machten es den Trägern vor Ort schwer, entsprechend zu investieren und die Infrastruktur für Familien mit Kindern zu schaffen. Dabei sahen die Probleme regional sehr unterschiedlich aus: Im Westen glich vielerorts ein Ganztagsbetreuungsplatz weiterhin einem Sechser im Lotto. Gutes Personal wurde händeringend gesucht. Im Osten hingegen mussten zunehmend Einrichtungen geschlossen werden, da die Zahl der Kinder in diesen Altersgruppen zurückging. Die Beschäftigten arbeiten nach wie vor verkürzt und mit Haustarifverträgen. Wahlfreiheit lag also immer noch in weiter Ferne.
Dann brach die Zeit der Großen Koalition an, und Frau von der Leyen schob eine Entwicklung an, mit der vorher wohl nur wenige gerechnet hatten. Ich habe es Ihnen von dieser Stelle aus schon einmal gesagt, Frau Ministerin: Ich bin Ihnen dankbar für die Aufräumarbeiten, die Sie in den Hinterstübchen der erlauchten Altherrenriege angefangen haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben in der Großen Koalition die Chance gesehen und den Staubwedel ergriffen, um mit überholten Geschlechterrollen zu brechen und ihnen zu einem frischeren Aussehen zu verhelfen. Doch Sie wissen, dass ich als Mitglied der Linken und damit der Opposition an dieser Stelle mit dem Lob wieder aufhören muss.

(Christel Humme (SPD): Schade aber auch!)

Leider haben Sie den Staubwedel zu früh wieder aus der Hand gelegt; denn mit diesem Gesetz bekommt das Wort „Wahlfreiheit“ eine ganz neue Bedeutung. Uns wird hier ein Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem jeder die Wahl hat, sich einen Teil auszusuchen, der ihr oder ihm gefällt.

Hier ein paar Beispiele. Ich beginne mit dem Thema Finanzierung: 4 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau. Das weckt Erinnerungen an ein Projekt der rot-grünen Regierung, dessen Finanzierung durch den Bund dieser Tage ausläuft, das Ganztagsschulprogramm.

(Caren Marks (SPD): Das hat viel in Gang gesetzt!)

Auch hier ist sicher viel geschehen, und der Ansatz ist begrüßenswert. Aber 20 Prozent aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in Ganztagsschulen bedeuten noch kein flächendeckendes Netz; das Projekt bleibt im Modellcharakter stecken.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Grund: Die Kommunen konnten und können den weiteren Ausbau aufgrund ihrer klammen Kassen nicht stemmen. Die Befürchtung der Fraktion Die Linke diese wird von vielen Verbänden und nicht zuletzt von den Kommunen geteilt, ist nun, dass es mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung letztlich nicht anders verlaufen wird. 4 Milliarden Euro stehen von Bundesseite zur Verfügung. Wir fordern, diese weiter aufzustocken, weil das vorgesehene Sondervermögen für das Volumen des Ausbaus nicht ausreichen wird.

Beifall bei der LINKEN - Johannes Singhammer (CDU/CSU: Um wie viel Milliarden?)

Wenn die Bundesregierung die Kinderbetreuung zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ausruft und die Bundeskanzlerin Bildung zur Chefsache macht, kann die Schlussfolgerung eigentlich nur sein, dass das Gros der Finanzierung am Ende nicht an den Kommunen hängen bleiben darf.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Warnung der kommunalen Spitzenverbände ist nur zu verständlich. Die Bundesregierung schafft mit einem zu begrüßenden Rechtsanspruch die Fakten, und die Kommunen sollen am Ende die Rechnung begleichen; denn dort werden die Eltern 2013 ihre berechtigte Forderung nach einem Kita-Platz aufmachen und nicht vor dem Bundeskanzleramt oder vor dem Ministerium.

(Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Genau!)

Wenn der Rechtsanspruch da ist, dann haben die Kommunen keine Wahl. Der Ausbau muss deutlich an Fahrt aufnehmen, wenn die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und des vorliegenden KiföG erfüllt werden sollen. Dies kann nur geschehen, wenn die Kommunen stärker als bisher finanziell unterstützt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die im Gesetz vorgesehene Einschränkung der Bedarfskriterien, nach denen ein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz haben soll, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wer die Kommunen während der Ausbauphase nicht übermäßig belasten möchte, sollte seine Finanzpolitik überprüfen und nicht die Zugangskriterien beschränken. Deswegen unsere Forderung: Stellen Sie den Kommunen ausreichende finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Nächstes Beispiel: das Betreuungsgeld. Mehrmals hatten wir dazu in diesem Raum und andernorts schon die Debatte, doch die Formulierung, dass ab 2013 die Eltern, die ihr Kind nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen oder können, eine finanzielle Leistung bekommen sollen, steht nach wie vor im Gesetz und diesmal nicht nur in der Begründung. Dieses Argument, liebe SPD-Fraktion, zieht also nicht mehr.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Nicolette Kressl aus der SPD-Fraktion?

Diana Golze (DIE LINKE):
Ja, gern.

Nicolette Kressl (SPD):
Sehr geehrte Kollegin Golze, sollten Sie übersehen haben, dass der Bund bei der Finanzierung über die 4 Milliarden Euro hinaus den Kommunen ab 2013 jährlich 770 Millionen Euro vom Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung stellt?

Diana Golze (DIE LINKE):
Das habe ich nicht übersehen. Ich habe über die Ausbauphase gesprochen, in der 4 Milliarden Euro vonseiten des Bundes zur Verfügung stehen. Aus unserer Sicht reichen diese nicht aus, um diese Plätze gegenzufinanzieren. Dies darf nicht nur den Kommunen überlassen werden.

(Beifall bei der LINKEN - Christel Humme (SPD: Die Länder geben auch 4 Milliarden! Dazu haben sie sich verpflichtet! Caren Marks (SPD): Was ist mit den Ländern?)

Ich war beim Thema Betreuungsgeld. Liebe SPD-Fraktion, Sie müssen bei der Wahrheit bleiben Frau Humme hat eben gesagt, wir wollen ja bei der Wahrheit bleiben: Sie beschließen heute das Betreuungsgeld. Ja, Sie sagen, wer weiß, was bis 2013 noch alles passiert, und hoffen insgeheim, dass Sie dann am längeren Hebel sitzen. Aber leider sagt die CDU/CSU-Fraktion das auch.

(Caren Marks (SPD: Die regiert dann nicht mehr! Christel Humme (SPD: Die müssen das sagen! Die haben Landtagswahlen!)

Beide Koalitionsfraktionen reden sich ein, das letzte Wort darüber zu haben. Aber was ist denn das für ein Gesetz? Entweder will ich eine Leistung dann definiere ich sie und schreibe sie so ins Gesetz , oder ich sage, dass ich kein Betreuungsgeld will, weil viele Kinder, die die Betreuung bräuchten, davon ausgeschlossen sein werden; dann lasse ich es und nehme keine solche Formulierung auf. Die Große Koalition versucht einen Mittelweg. Die jeweilige Wählerklientel hat nun die Wahl, ob sie zu den Krötenschluckern oder zu den Hartleibigen gehören möchte. Na, wohl bekomm’s!

(Beifall bei der LINKEN)

Drittes Beispiel: die Gleichstellung von gemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern. Auch hier haben wir die Wahl, wer sich nun letztendlich durchgesetzt hat. Während Frau Marks aus der SPD-Fraktion am letzten Donnerstag in der Haushaltsdebatte meinte:
Wir freuen uns darüber, dass wir uns mit der Union darauf verständigt haben, die bewährten Strukturen der Finanzierung der Kinderbetreuung zu erhalten. Öffentliche Gelder für Kinderbetreuung sollen auch in Zukunft nicht zur Maximierung des Gewinns von privat-gewerblichen Trägern eingesetzt werden...

(Caren Marks (SPD): Richtig so!)

bleibt die Familienministerin

(Caren Marks (SPD): Uneinsichtig!)

laut FAZ und auch in ihrer heutigen Rede beim Anliegen des Ursprungsentwurfs, wenn sie sagt: Der Trend geht eindeutig dahin, auch Privat-Gewerbliche zu fördern.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist doch prima!)

Im ersten Entwurf stand noch, dass privat-gewerbliche Träger gleichbehandelt werden sollen. Nach erheblichem Widerstand hieß es dann, alle Träger sollten gleichbehandelt werden. Nach dem energischen Einspruch des Bundesrates steht nun im Text, dass alle Träger gefördert werden können. Herr Singhammer und Frau Fischbach erklärten gestern gemeinsam dazu ich zitiere wieder: Im Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung können privat-gewerbliche Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen ebenso gefördert und damit auch gleichbehandelt werden wie jeder öffentliche Träger. Dies ist schon jetzt bereits der Fall ... Mit dem Durchsetzungsvermögen der SPD hat das mitnichten zu tun. Jeder mag sich sein Urteil dazu selbst bilden.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pieper?

Diana Golze (DIE LINKE):
Ja, gern.

Cornelia Pieper (FDP):
Frau Golze, ist Ihnen eigentlich bewusst, dass es gerade in den neuen Bundesländern, wo wir eine fast flächendeckende Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen haben, einige Städte gibt, in denen es so Ihre Formulierung nur privat-gewerbliche Träger gibt? Das sind freie Träger, Elterninitiativen, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Volkssolidarität.

Caren Marks (SPD: Die sind trotzdem gemeinnützig! Christel Humme (SPD): Keine Ahnung! Weitere Zurufe von der SPD und der LINKEN)

Ich möchte von Ihnen eine Erklärung, mit welchem Recht Sie diesen Organisationen Profitorientierung vorwerfen. Sie sollten Ihre ideologische Verblendung im Interesse der Kinder in diesem Land endlich ablegen.

Christel Humme (SPD: Keine Ahnung! Setzen!)

Sie stimmen mir doch zu: Eine Vielfalt bei den Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen wird letztendlich eine bessere Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen nach sich ziehen. Das kann man gerade in den neuen Bundesländern wunderbar nachempfinden.

(Beifall bei der FDP Kerstin Griese (SPD): Lassen Sie sich das noch mal erklären!)

Diana Golze (DIE LINKE):
Ich bin selbst seit vielen Jahren Mitglied eines Jugendhilfeausschusses. Ich weiß sehr wohl, dass eine Trägervielfalt für ein breiteres Angebot sorgt und sich so jeder seine Einrichtung aussuchen kann. Das ist gut für die Kinderbetreuungslandschaft. Aber dass die FDP nicht einmal den Unterschied zwischen gemeinnützig und privat-gewerblich kennt, das tut mir wirklich leid, Frau Pieper.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich setze mich für den Erhalt der Gemeinnützigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ein. Ich setze mich für den Erhalt der Gemeinnützigkeit der Kinderbetreuungslandschaft ein. Das schließt auch freie Träger ein. Natürlich gibt es auch in meiner Kommune freie Träger, die Kindertagesbetreuung anbieten,

(Caren Marks (SPD): Aber nicht gewinnorientiert!)

die zum Beispiel zusammen mit Betrieben betriebliche Kindergärten organisieren. Das sind nicht die privat-gewerblichen Anbieter, die ich hier anspreche.

(Iris Gleicke (SPD): So ist es!)

Dass ich Ihnen das erklären muss, tut mir das wirklich leid. Ich bin aber froh, dass Sie diese Zwischenfrage gestellt haben. So konnte ich Ihnen diese Weiterbildung anbieten.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Jan Mücke (FDP): Was ist denn schlecht an gewerblichen Anbietern? Ich verstehe Ihre Kritik nicht!)

Zurück zum Thema: Bildung ist keine Ware, vor allem sind unsere Kinder keine Ware. Es gibt international genügend Belege dafür schauen Sie nach Australien , dass in dem Moment, wo Kinderbetreuung dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb unterworfen wird, die Qualität der Betreuung leidet oder ein Zweiklassensystem bei der Betreuung entsteht: privat-gewerbliche Angebote für die Familien, die es sich leisten können, und frei-gemeinnützig organisierte Betreuung für den großen Rest. Das Beispiel Australien zeigt uns: Kinderbetreuung gehört nicht an die Börse.

(Beifall bei der LINKEN - Jan Mücke (FDP): Das ist doch Käse! So ein Popanz! Wer geht denn da an die Börse?)

Sie muss für alle Kinder und für ihre Eltern ein verlässliches Angebot sein. Es geht uns nicht darum, dass es keine privaten Angebote geben soll, sondern darum, dass in gewinnorientierte Betreuungsangebote keine öffentlichen Fördermittel fließen und die Kinder- und Jugendhilfe vor Kommerz- und Gewinninteressen bewahrt wird. Dieses Problem bleibt für uns Linke auch mit der Formulierung im aktuellen Gesetzentwurf bestehen.

Das Argument, dass die ehrgeizigen Ausbauziele bei Kita-Plätzen ohne die Unterstützung privat-gewerblicher Träger nicht zu schaffen sei, ist nicht zu halten, Frau Gruß. Wie Sie der Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts zur KiföG-Anhörung entnehmen konnten, sind ich zitiere ... die bisherigen Träger, was das Ausbauvolumen anbelangt, durchaus in der Lage, dieses Angebot zu realisieren. Gegenwärtig realisieren diese immerhin ein Platzangebot von rund 2,6 Mio. Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Schulpflicht. Gemessen daran ist der zusätzliche Ausbaubedarf überschaubar.

(Beifall bei der LINKEN - Miriam Gruß (FDP): Dann kommen Sie doch einmal nach Bayern!)

Am vorläufigen Ende dieser parlamentarischen Debatte muss ich sagen: Der Start der Bundesministerin war vielversprechender als das, was nun als Ergebnis vorliegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Frühjahrsputz ist vorbei. Dabei hat die Debatte zu Beginn des Jahres gezeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung zu einer grundlegenden Sanierung bereit gewesen wäre. Diese Chance ist nun vertan. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben deutlich gemacht, dass sie die Mittel, die für einen flächendeckenden Ausbau notwendig wären, nicht in die Hand nehmen wollen. Es bleibt beim Pferdefuß Betreuungsgeld. Obendrein setzt man Anreize zur Privatisierung der Betreuungslandschaft. Dies lässt sich mit den Zielen linker Kinder- und Familienpolitik nicht vereinbaren.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke sagt Ja zum Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir sagen Ja zu gut qualifiziertem und entsprechend gut bezahltem Personal. Wir sagen Ja zu einer neuen Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Müttern und Vätern.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sagen Ja zum Erhalt der Gemeinnützigkeit der Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Deshalb sagen wir Nein zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)