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Die Krankenhausreform wird den Pflegenotstand nicht beheben, die SPD ist gescheitert

Rede von Harald Weinberg,

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte zunächst einmal um Verständnis, dass ich mich bei meiner geringen Redezeit nur auf einen Aspekt beschränken werde und beschränken muss.

Irgendwo in einem beliebigen Krankenhaus in Deutschland, Nachtschicht auf einer Station der Inneren Medizin: 49 Patientinnen und Patienten, davon 22 absolut pflegebedürftig, 7 bedingt pflegebedürftig, davon 2 verwirrt und mit Weglauftendenz, 3 ungeplante Notaufnahmen in der Nacht und 1 - in Worten: eine - examinierte Krankenschwester plus eine Pflegekraft als Springer, zuständig für insgesamt vier solcher Stationen.

Wichtige Tätigkeiten wie Mobilisation, Verbandwechsel, Vitalzeichenkontrolle, Lagerung, Hygiene, Medikamentengabe und Dokumentation können nicht, verspätet oder nur durch Ableistung von noch mehr Überstunden erbracht werden. Diese traurige Zustandsbeschreibung stammt aus einer Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeige, die mir vorliegt. Das ist kein Einzelfall, sondern das kommt zigtausendfach in unseren Krankenhäusern vor. Der Pflegenotstand ist schon länger da. Er ist eine Gefährdung für die Pflegenden und für die Gepflegten. Das ist unerträglich und muss dringend behoben werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die zentrale Frage lautet daher: Bietet das vorliegende Gesetz hierfür ein zureichende Lösung? Die Antwort lautet leider: Nein. Sie wissen das ganz genau. Sie wissen auch genau, dass es an der Basis brodelt. Deswegen können Sie das Problem auch nicht länger ignorieren und machen ein Pflegestellenförderprogramm, einen Pflegezuschlag und eine Expertenkommission zur Krankenhauspflege.

Tino Sorge (CDU/CSU): Was ist schlecht daran?)

Das alles hört sich gut an. Wenn man sich die Maßnahmen aber genau anschaut, muss man zu dem Schluss kommen, dass sie nicht zureichend sind, dass sie womöglich nur einen Placeboeffekt haben.

Das Pflegestellenförderprogramm ist vom Volumen viel zu gering - das wissen Sie auch - und führt bei einer optimistischen Schätzung zu 6 500 zusätzlichen Stellen. Es fehlen aber 70 000 bis 100 000 Stellen, nur wenn wir in das Mittelfeld der europäischen Länder aufschließen wollen. Bisher sind wir Schlusslicht in Europa. Mit zweieinhalb Stellen pro Krankenhaus wird das durch die zu erwartende Steigerung der Krankenhausfälle überkompensiert und ist nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Die Expertenkommission, die eingerichtet wurde und bereits einmal getagt hat, hat von Ihnen, Herr Minister, einen Auftrag erhalten, bei dem eine gesetzliche Personalbemessung ausgeschlossen ist. Auch von hier ist keine zureichende Lösung zu erwarten.

Dann haben Sie den bisherigen Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro doch nicht gestrichen wie zunächst beabsichtigt, sondern in einen Pflegezuschlag umgewandelt.

(Zuruf von der SPD: Gut so!)

Durch ihn wird wohl keine einzige zusätzliche Pflegestelle geschaffen, weil ein Krankenhaus nach dieser Regelung lediglich rund 3 Prozent Personalkosten spart, wenn es eine neue Stelle schafft. Warum sollte es das unter den gegebenen ökonomischen Bedingungen, die wir in den Krankenhäusern haben, tun? Das frage ich Sie.

Der Protest, den es gegeben hat, hat sich dennoch insofern gelohnt, als dass die Krankenhäuser erst einmal keine Kürzungen erwarten müssen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und andere Verbände feiern dies.

Und nun, liebe SPD, schaue ich mir einmal Ihre eigenen Ansprüche an, die man auf der Website von Herrn Lauterbach nachlesen kann. Sie fordern dort - Zitat - „die Entwicklung verbindlicher bundeseinheitlicher Mindestpersonalstandards“. Wo steht davon etwas in dem Gesetz? Nirgendwo. Das gibt das Mandat der Expertenkommission nicht her.

Sie fordern weiter, „Krankenhäuser mit Vergütungsabschlägen zu sanktionieren, wenn sie ohne eine regionale Besonderheit die vereinbarten bundeseinheitlichen Mindestpersonalstandards unterschreiten.“ Wo steht das in dem Gesetz? Darin gibt es gar keine vereinbarten bundeseinheitlichen Mindestpersonalstandards, die unterschritten werden könnten, geschweige denn Sanktionen.

Sie fordern, „Krankenhäuser mit Vergütungsabschlägen zu sanktionieren, wenn sie Pflegepersonal unter Tarif vergüten“. Auch davon steht kein Wort in dem Gesetz.

Ferner wollen Sie eine verbindliche Fachkraftquote in der stationären Kinderkrankenpflege prüfen und einen Frauenförderplan samt einer 40-prozentigen Frauenquote bei Führungspositionen.

(Kathrin Vogler (DIE LINKE): Das wäre schon mal was!)

Sie wissen genau: Auch das finden wir in dem Gesetz nicht. Gemessen an Ihren eigenen Ansprüchen sind Sie, was dieses Gesetz betrifft, relativ stark und gnadenlos an Ihren Vorgaben gescheitert,

(Volker Kauder (CDU/CSU): Aber ganz knapp nur!)

die die personelle Situation im Pflegedienst der Krankenhäuser spürbar hätten verbessern können.

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf eine Petition von Verdi, die eine Mindestpersonalbesetzung fordert. Über 160 000 Menschen haben diese Petition unterschrieben. Nach diesem Gesetz ist sie leider genauso nötig und aktuell wie vor diesem Gesetz. Erledigt ist sie durch dieses Gesetz schon gar nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Schluss bleibt mir daher nur, denjenigen, denen diese 160 000 Unterschriften etwas wert sind, eine Empfehlung zu geben: Stimmen Sie mit uns gegen den Gesetzentwurf und für unseren Antrag, der eine bundesweite gesetzliche Personalbemessung vorsieht!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)