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Die in der Landwirtschaft tätigen Menschen müssen wirklich sozial abgesichert sein

Rede von Alexander Süßmair,

Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines »Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG)«

Alexander Süßmair (DIE LINKE):

Auch DIE LINKE sieht die Zeit gekommen, die Struktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, also in erster Linie die Struktur der Berufsgenossenschaften, weiter zu verändern.

Der einheitliche Bundesträger, der nun kommen soll, war durch die letzte Gesetzesnovelle in der 16. Wahlperiode schon angelegt. Jetzt – nach einigen Jahren – findet der Vollzug statt. Darüber hinaus stellt sich für uns allerdings die Frage, wie lange ein eigenständiges System für die Landwirtschaft überhaupt noch tragfähig ist. Ist die jetzige Reform ein Schritt in Richtung einer kompletten Aufgabe des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems?

Worum geht es? Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist ein berufsständisches Sicherungssystem. Es dient der umfassenden sozialen Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen gegen die Risiken Unfall, Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit im Alter. Die Agrarsozialpolitik hat sich in den letzten Jahrzehnten zur wichtigsten Säule der deutschen Agrarpolitik entwickelt. Sie umfasst heute zwei Drittel der Haushaltsausgaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Aus Sicht der LINKEN bleiben zwei Aspekte der hier vorgelegten Gesetzesnovelle problematisch:

Der eine ist die Hofabgabeklausel, der andere die Einbindung der bereits heute schon bundesweit einheitlich organisierten Gartenbauberufsgenossenschaft mit ihrer vergleichsweise gut funktionierenden Unfallprävention.

Immer mehr Landwirte bemängeln, dass die Hofabgabeklausel nicht mehr zeitgemäß sei, denn viele von ihnen finden keinen Nachfolger für ihren Hof. Die Hofabgabeklausel hatte ein strukturpolitisches Element: Auch die jüngeren Landwirtinnen und Landwirte sollten zum Zuge kommen können. Das greift heute nicht mehr. Die Konsequenz ist, dass viele ihren Hof pro forma an Kinder oder Verwandte abgeben, wenn sie ihre Rente ausbezahlt bekommen wollen, aber sie selbst ihn weiter bewirtschaften. Solche Entwicklungen müssen wir zur Kenntnis nehmen und daraus Konsequenzen ableiten.

In Österreich ist die Hofabgabeklausel abgeschafft worden, ohne dass sich der Anteil der Landwirtinnen und Landwirte über 65 dadurch erhöht hätte. Nur bekommen dort jetzt alle eine Rente! Wir brauchen ein alternatives Anreizsystem, um eine Betriebsübernahme für Junglandwirte attraktiver zu machen und diese zu fördern.

Der andere Aspekt ist die Berufsgenossenschaft im Bereich Gartenbau. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wenn ein erfolgreicher Träger mit niedrigen Unfallzahlen und attraktiven Bilanzen in einem zwar größeren, aber nicht ganz so effektiven Träger aufgeht. Bessern Sie nach: Es muss unbedingt eine selbstständige Sektion Gartenbau im Bundesträger geben!

Es ist auch nicht akzeptabel, wie Sie sich der Parität entledigen wollen. Bei der Berufsgenossenschaft Gartenbau sitzen Versicherte und Unternehmer gleichberechtigt am Tisch. Das hat sich seit 99 Jahren bewährt. Durch diese Parität konnte die Gartenbauberufsgenossenschaft Maßnahmen ergreifen, ihre Unfallzahlen massiv zu senken. Davon träumt man in der Landwirtschaft. Sie war 2010 der Berufszweig mit den meisten tödlichen Arbeitsunfällen.

Nun wollen Sie eine Drittelparität, bei der noch die Selbstständigen ohne Angestellte dabeisitzen. Klar haben die ganz spezifische Interessen, bei einer Sozialversicherung nämlich vorrangig das Interesse, dorthin so wenig wie möglich einzuzahlen.

Ihre Vorschläge sind unausgewogen. Ihre Vorschläge sind unausgereift. Hören Sie nochmal allen Betroffenen gut zu, vor allem denen aus dem Bereich Gartenbau, nicht nur dem Deutschen Bauernverband und den Großlobbyisten. Dann bessern Sie nach. Kriterium für uns ist, das sage ich ganz deutlich: Aufgabe landwirtschaftlicher Sozialversicherung muss es sein, dass die in der Landwirtschaft tätigen Menschen auch wirklich sozial abgesichert sind, und dass sie dies selbst verwalten können.

Außerdem geht es um die Sicherung und die Zukunft der Arbeitsplätze der Beschäftigten bei den bisherigen Trägern. Hierfür muss es soziale Lösungen und Sicherheiten geben. Vor allem kann es nicht sein, dass Stellen abgebaut oder nicht neu besetzt werden, wenn dann die gleiche Arbeit durch Dritte erbracht wird. Die Gesetzesnovelle der Bundesregierung geht in die falsche Richtung.

DIE LINKE fordert die Parität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern in allen Gremien des neuen Bundesträgers, in denen ihre Interessen betroffen sind. Die Parität der Gartenbauberufsgenossenschaft hat sich bewährt, insbesondere bei der Unfallprävention. Sie fordert weiterhin Schaffung und Beibehaltung einer Sektion Gartenbau im neuen Bundesträger über die Übergangsfrist, über 2017, hinaus, keinen Abbau von Stellen bei den derzeitigen Trägern, wenn dann die gleiche Arbeit von Dritten erbracht wird, sowie eine ergebnisoffene Debatte mit Experten und allen Betroffenen über die Zukunft der Hofabgabeklausel.