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Die EU muss der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten

Rede von Andrej Hunko,

Konkurrenz und doppelte Strukturen zwischen EU und Europarat schwächen europäische Grundwerte

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Staatsminister Roth, Sie haben vorhin einen Brückenschlag zu der Debatte von heute Morgen versucht. Ich will einen Brückenschlag zur Debatte von gestern machen, in der wir über 70 Jahre UNO diskutiert haben. Infolge der Gründung der Vereinten Nationen gab es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Wenige Jahre später gab es in Europa die Europäische Menschenrechtskonvention, das wichtigste Dokument zur Verankerung von Menschenrechten in Europa. Ich finde es sehr befremdlich, dass weder im Antrag der Grünen noch in Ihrer Rede darauf Bezug genommen wurde.

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist im Unterschied zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte völkerrechtsverbindlich. Es gibt einen Gerichtshof in Straßburg, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der 820 Millionen Bürgern in den Staaten des Europarates, also in ganz Europa, ein Individualklagerecht ermöglicht. Dieses Recht gibt es für alle Menschen, also auch für die Flüchtlinge, die jetzt nach Europa gekommen sind. Sie haben die Möglichkeit, vor diesem Gerichtshof zu klagen. Ich glaube, die Stärkung dieser Institution, auch ihre Benennung hier in der Debatte, ist der wichtigste Schutz zur Stärkung der Grundrechte in Europa. Deswegen will ich damit anfangen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Europäische Union, die nicht identisch mit Europa ist - sie ist ein Teil von Europa mit bestimmten Verträgen und bestimmten Institutionen -, hat sich im Lissabon-Vertrag verpflichtet, dieser Menschenrechtskonvention beizutreten, weil es auf der EU-Ebene keinen vergleichbaren Schutz gibt und auch damit Bürger in Europa die Möglichkeit haben, bei Verstößen der EU vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Dieser Beitritt sollte mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 vollzogen werden. Das ist jetzt mittlerweile fast sechs Jahre her, und dieser Beitritt ist nicht vollzogen worden. Wenn wir einen Antrag zu dem Thema in die Debatte einbrächten, wäre die Forderung nach einem Beitritt der EU zur EMRK die wichtigste Forderung.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber nicht nur hinsichtlich der Menschenrechte, sondern auch hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit - darum geht es noch mehr in dem Antrag - gibt es durchaus funktionierende Strukturen auf Europaratsebene.

Ich denke an die Venedig-Kommission; sie wird im grünen Antrag positiv erwähnt. Die Venedig-Kommission überwacht sozusagen Rechtstaatlichkeit und vor allen Dingen Verfassungsfragen in den 47 Mitgliedstaaten. Beispielsweise in Moldawien sollte vor einigen Jahren ein Gesetz in Kraft treten, das kommunistische Symbole verbietet. Dieses Gesetz ist von der Venedig-Kommission als Verstoß gegen europäische und demokratische Prinzipien bezeichnet worden. Deshalb ist es nicht in Kraft getreten. Ein ähnliches Gesetz, das jetzt in der Ukraine in Kraft getreten ist, wird bald ebenfalls von der Venedig-Kommission beraten. Ich gehe von einem ähnlichen Ausgang aus.

Es gibt ein Memorandum zwischen dem Europarat einerseits und der EU andererseits. Darin ist ganz klar festgehalten, dass der Europarat die Benchmark, also die Bezugsgröße, für Fragen der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und der Demokratie bleibt und dass eine Doppelung von Strukturen vermieden werden soll. Ich lese den grünen Antrag so, dass eine ähnliche Struktur auf EU-Ebene aufgebaut werden soll. Ich halte das nicht für sinnvoll. Es schwächt eher die Strukturen.

(Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch!)

Ich komme zum Ende. Die Linke unterstützt die Stärkung von Grundrechten. Die Linke ist aber dagegen, wenn es dadurch eine Doppelung von Strukturen gibt und wenn Kompetenzen, die schon da sind und die funktionieren, auf EU-Ebene verlagert werden. Die Linke tritt für die Stärkung insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, für die Stärkung des Europäischen Gerichtshofes und auch für die Weiterentwicklung anderer Strukturen wie etwa der Europäischen Sozialcharta ein. Darauf zielt der grüne Antrag leider nicht ab. Das, was mit diesem Antrag beantragt wird, läuft auf eine Doppelung dieser Strukturen hinaus. Deswegen lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)