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Die Bundesregierung muss zum Jagen getragen werden

Rede von Eva Bulling-Schröter,

Die Pflicht zu Effizienz-Messungen bei Unternehmen reiche nicht aus, man müsse auch Energie-Einsparungen bei Unternehmen festschreiben, sonst wird man die großen Potentiale kaum ausschöpfen, warnt Eva Bulling-Schröter in ihrer Rede zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie.

Rede zu Protokoll am 18.12.2014 zum TOP 16 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffiziensrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens der § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbseinschränkungen, Drs. 18/3373

Sehr geehrte/r Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die heute zur Debatte stehende Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie dient zur 1:1-Umsetzung von Vorgaben aus der EU, die Energieaudits für größere Unternehmen vorschreibt. Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, ihre Energiesituation durch Fachleute erheben zu lassen. Dadurch werden noch keine Einsparungen oder Effizienzmaßnahmen getätigt. Trotzdem geht die EU von Einsparungen in Höhe von 20 Prozent aus, „wovon die Hälfte ohne oder mit nur geringen zusätzlichen Investitionen erzielt werden kann“. Die Bundesregierung ist da für Deutschland weniger optimistisch und geht von geringeren Einsparungen aus.

Interessant ist weniger das Gesetz selbst als sein Zusammenhang. Die darin enthaltenen Vorschriften des Gesetzgebers gegenüber Unternehmen sind sicherlich richtige Maßnahmen, die EU-Recht in nationales Recht umsetzen – allerdings ohne ehrgeiziger als das EU-Recht zu sein. Die Bundesregierung scheut das Ordnungsrecht wie der Teufel das Weihwasser und lässt sich nur dort darauf ein, wo sie nicht anders kann, ohne ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Gelobt werden kann sie dafür nicht. Eine herausragende Stellung in der EU erhält sie dadurch sicherlich auch nicht, ganz zu schweigen von einer Vorbildfunktion.

Die Bundesregierung muss eben – was ihre Politik gegenüber größeren Unternehmen angeht – zum Jagen getragen werden. Hier wird sie mal wieder von der EU zum Jagen getragen. Kein besonderer Vorgang eigentlich. Aber er wirft – sieht man sich daraufhin den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz noch einmal an – auch ein Licht auf die in großer Mehrheit freiwilligen Maßnahmen dieses mit großem Brimborium verabschiedeten Programms.

Die Verpflichtung größerer Unternehmen zu Energieaudits wird diesen keinen großen Schrecken einjagen, denn zeitgleich hat sich die Bundesregierung natürlich bereit erklärt, die Unternehmen nach Kräften zu unterstützen. Wir leben in Zeiten von in Watte gepackten Großunternehmen: Wenn die Bundesregierung gezwungen wird, den Unternehmen  Maßnahmen zur Information ihres Unternehmens  über eigene Effizienzmöglichkeiten vorzuschreiben – wir sprechen hier wie gesagt nicht von Vorschriften zur Einsparung von Energie – dann leistet sie dem Folge. Stichproben sollen dann darüber wachen, ob diese Audits durchgeführt worden sind, nicht jedoch, ob Effizienzmaßnahmen durchgeführt wurden.

Diese windelweiche Umsetzung von Effizienz-Willensbekundungen der Bundesregierung ist angesichts der Dramatik des Klimawandels und auch angesichts der Dramatik der deutschen Klimaschutzlücke nicht ausreichend. Wir sehen dies als symptomatisch für die grundlegende Verweigerung von ordnungsrechtlichen Vorgaben der Bundesregierung. Dies ist ein großer Fehler.

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz steht auf Seite 3 der Satz: „Energieeffizienz kann nicht verordnet werden.“ Warum eigentlich nicht, frage ich Sie? Andere Länder machen es doch auch? Selbstverständlich muss die Verordnung von Effizienzzielen im nicht-unternehmerischen Bereich auch mit einer Abfederung für die sozial Schwächeren einhergehen.

Ich würde mir wünschen, dass es auch zu echten festgeschriebenen Einsparungszielen im Unternehmensbereich käme. Doch solange nur Freiwilligkeit und Lifestyle propagiert werden, nimmt die Bundesregierung die Bedrohung durch den Klimawandel nicht ernst genug!