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Die Ausgestaltung der Doppelbesteuerungsabkommen ist unzureichend!

Rede von Barbara Höll,

Rede zu den geplanten Doppelbesteuerungsabkommen mit Syrien, Malaysia, Bulgarien, Großbritannien und Nordirland sowie Belgien.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Beim Thema Steuern wird es nie langweilig. Das ist gut! Denn wir brauchen sie
u. a. für Schulen, Straßen und lebenswerte Kommunen. Wichtig ist, dass Steuern gerecht erhoben und sinnvoll ausgegeben werden. Dann sind Bürgerinnen und Bürger umso eher bereit Steuern zu zahlen. Und hier sehe ich ein Problem! Während Milliarden von Steuergeldern in der HRE versickern oder der Atomindustrie hinterher geschmissen werden, wird im sozialen Bereich drastisch und ohne Verstand gekürzt. Gleichzeitig werden weiter fleißig Steuern hinterzogen (rund 30 Mrd. Euro pro Jahr entgehen dem Staat an Steuereinnahmen). Dies muss weiter ernsthaft bekämpft werden. Ein Ansatz sind sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Damit soll folgendes erreicht werden:
Erstens: Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Zweitens: Vermeidung von Steuerumgehung und –hinterziehung – unterschiedliche Ausgestaltungen der Steuersysteme dürfen nicht ausgenutzt werden.
Wenn Sie mir in diesen Punkten Recht geben, dann müssten Sie doch auch entsprechende Regelungen einführen? Aber Fehlanzeige! Sie wählten hier nur die Mindestlösung.
So lässt sich in den hier vorliegenden Gesetzentwürfen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Syrien, Malaysia, Bulgarien, Groß Britannien und Nordirland sowie Belgien eine unterschiedliche Handhabung erkennen. Mal ist nur das Einkommen Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommen (Malaysia), manchmal Einkommen und Vermögen (Bulgarien), warum nicht Beides gleichermaßen?
Auch bei der Methode gibt es ein Mischmasch: So soll im Falle Bulgarien teilweise die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt (d.h. die ausländische Steuer führt in Deutschland zu Freistellung bei der Bemessungsgrundlage unter gleichzeitiger Berücksichtigung für die Ermittlung des Steuersatzes) angewendet werden, aber auch die Anrechnungsmethode (d.h. ausländische Steuer wird bei Berechnung der deutschen Steuer angerechnet). Warum nicht konsequent die Anrechnungsmethode, Bulgarien ist doch EU-Mitglied!
Zum leidigen Thema Informationsaustausch: Bei keinem der uns vorliegenden Gesetzentwürfe ist eine Spontanauskunft und ein automatischer Informationsaustausch vorgesehen. Bei Tschechien und Ungarn ist dies möglich. Warum nicht auch bei Bulgarien, Syrien und den anderen? Wollen Sie Steuerhinterziehung bekämpfen, gehört ein automatischer Informationsaustausch dazu! Die jetzigen Forderungen führen nur dazu, dass deutsche Finanzbehörden sich an das jeweilige Land wenden und ihren Verdacht erst begründen müssen. Dazu brauchen sie etliche Daten – Daten über die sie erstmal verfügen müssen. Gerade im Hinblick auf die massive Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen im Ausland, ist eine Auskunft auf Ersuchen völlig unzureichend.

Was muss geschehen?
Erstens: Sorgen Sie endlich für einen internationalen Informationsaustausch, der eine Spontanauskunft sowie einen automatischen Informationsaustausch vorsieht!
Zweitens: Wir brauchen Sanktionen, gegen solche Staaten, die die OECD-Standards nicht einhalten. Hier ist eine Quellensteuer in Höhe von 50 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben denkbar.
Drittens: Geben Sie der Finanzverwaltung ausreichende Ressourcen, damit diese ihre Arbeit erledigen kann. Hier ein alarmierender Hinweis: Während es derzeit rund 111.000 Planstellen bei den deutschen Finanzämtern gibt, waren es 2004 noch über 119.000. Dabei ist die Rendite eines solchen Beamten enorm: rein rechnerisch erbringt jeder Finanzbeamte pro Jahr rund 4,6 Mio. Euro.
Wenn Sie hier bei den genannten Punkten nachbessern, könnten wir endlich Fortschritte erzielen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen.
Danke!