Zum Hauptinhalt springen

Dem Beruf des Rettungsassistenten eine Zukunftsperspektive geben - Das Rettungsassistentengesetz novellieren

Rede von Frank Spieth,

Frank Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. zum Rettungsdienst

Manuskript - es gilt das gesprochene Wort

Stellen Sie sich vor, Sie sind unterwegs in Morbach, einem 11000-Einwohner-Ort im Hunsrück in Rheinland-Pfalz. Sie haben dort einen Autounfall und brauchen medizinische Hilfe. Der Rettungswagen mit dem Rettungsassistenten ist innerhalb einiger Minuten vor Ort. Der Notarzt braucht aber länger, bis er aus Bernkastel-Kues, Idar-Oberstein oder Hermeskeil angekommen ist. Er braucht nicht 10 Minuten, nicht 15 Minuten, sondern 25 bis 35 Minuten bis nach Morbach- wenn schlechtes Wetter ist, auch mal länger.

Ich bin ganz sicher: Sie werden froh sein, wenn der Rettungsassistent, der so lange für Sie alleinverantwortlich ist, Sie medizinisch sinnvoll versorgen kann.

Morbach ist kein Einzelfall. Diese Verhältnisse treffen auf immer mehr Regionen im ländlichen Raum zu. Die Zeit bis der Notarzt kommt, hat sich in nur vier Jahren um 2,2 Minuten verlängert.

Umso schwerer wiegt, dass nicht klar gesetzlich geregelt ist, was der Rettungsassistent in dieser Zeit darf und was nicht. Der Rettungsassistent kann sich nur auf die sogenannte Notkompetenz berufen; er geht dabei aber auf dünnem Eis: Wenn irgendwas schief geht, dann ist er dran. Deshalb wird er oft zwei oder dreimal überlegen, ob er beispielsweise ein Medikament spritzen soll.

Das ist ein unhaltbarer Zustand: Die Rettungsassistenten müssen genau wissen, was sie tun dürfen. Und darin müssen sie dann auch ordentlich ausgebildet sein. Es kann nicht sein, dass der Patient an Luftnot oder Schmerzen leidet und der Rettungsassistent sich nur dann korrekt verhält, wenn er nach den Basismaßnahmen 5, 10 oder 20 Minuten daneben steht und nichts tut. Die notwendigen - eigentlich ärztlichen - Eingriffe müssen dann auch verbindlicher Teil der Ausbildung sein.

Im Moment dauert die Ausbildung zum Rettungsassistenten nur zwei Jahre. Alle anderen Ausbildungsberufe dauern drei Jahre. Drei Jahre benötigt man in der EU für die Ausbildung in einem Rettungsberuf. Wo liegt denn der tiefere Sinn, wenn ein Krankenpfleger eine dreijährige Ausbildung macht, der Rettungsassistent aber nur zwei Jahre? Die zweijährige Ausbildung ist überholt! Das sahen auch nahezu alle Experten bei unserer Anhörung im Gesundheitsausschuss so.

Völlig inakzeptabel findet DIE LINKE, dass die Begeisterung der Auszubildenden für ihren Beruf oft ausgenutzt wird. Die angehenden Rettungsassistenten bekommen meist keine Ausbildungsvergütung, obwohl ein von ver.di erstrittenes Urteil zeigt, dass die Ausbildungsvergütung unbedingt ins Gesetz gehört. Sonst müsste jeder einzeln klagen. Das ist aber nicht alles: Die Schüler müssen für ihre Ausbildung noch obendrauf Schulgeld zahlen. Damit muss Schluss sein, sagen wir.

Auch die Arbeitsbedingungen sind oft katastrophal: 24-Stunden-Schichten sind nicht selten und 50-Stunden-Wochen sind die Regel. Das widerspricht Tarifverträgen, Arbeitszeitgesetz und EU-Arbeitszeitrichtlinie. Im Moment ist der Arbeitgeber im „Nachteil“, der seine Angestellten und Auszubildenden gut und fair behandelt. Auch das muss sich ändern. Alle Arbeitgeber, ob Rotes Kreuz, die kirchlichen, die öffentlichen, oder die privaten Anbieter brauchen faire Regeln, an die sich alle halten und die kontrolliert werden; damit die Ehrlichen nicht die Dummen sind.

Wir brauchen diese Regeln auch, damit die Patienten nicht auf ihr Recht der bestmöglichen Versorgung verzichten müssen. Möchten Sie von einem Rettungsassistenten mit 1 Promille Blutalkohol behandelt werden? Ich auch nicht. Das wird auch nicht passieren. Aber wenn der Rettungsassistent schon 17 Stunden auf den Füßen ist, dann ist er so ähnlich beeinträchtigt. Privat dürfte er dann nicht mehr fahren, aber einen Rettungswagen soll er noch lenken. Dieser gefährliche Unfug muss aufhören!

Nirgendwo in der EU werden die Rettungsassistenten so verschlissen wie in Deutschland. Wir haben das geringste Durchschnittsalter. Ich sagen: In diesem Beruf kann man in Deutschland auch nicht alt werden.

Die Bundesregierung hat im Gesundheitsausschuss versprochen, dass sie im ersten Halbjahr 2008 eine Expertengruppe bilden wolle und im zweiten Halbjahr 2008 einen ersten Gesetzentwurf einbringe.

DIE LINKE. erwartet, dass sie diese Zusage einhält und dieses Thema nicht im beginnenden Wahlkampf untergeht.

Wir sprechen uns für diesen Antrag aus, damit dem Rettungsdienst eine Zukunftsperspektive gegeben wird und die Bundesregierung einen Handlungsauftrag hat.