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Datenschutz bei RFID: Gesetzliche Regelung notwendig

Rede von Jan Korte,

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit RFID ist es wieder so eine Sache. Es mag ja ganz nett sein, wenn der Kühlschrank von alleine Bier und Käse bestellt oder vor der längst vergammelten Milch warnt. Jeder mag selbst entscheiden, welche Machtbefugnisse er seinen Haushaltsgeräten einräumen will. Der Komfort, den ein emanzipierter Kühlschrank bietet, relativiert sich jedoch durch die Risiken, die RFID-Technologie in sich birgt. Aus diesem Grunde müssen die Verbraucher in der Lage sein, abschätzen zu können, welche Daten die Etiketten auf Produkten an welchen Empfänger funken.

RFID ist nämlich nicht nur eine Komfort-Angelegenheit. Lassen Sie mich dazu zwei Beispiele benennen. Eine Anwendungsmöglichkeit von RFID-Tags ist der Einzelhandel. Durch diese Technologie wird jeder Joghurtbecher eindeutig identifizierbar. Problematisch ist das, wenn eine Kombination der Produktseriennummer mit persönlichen Daten stattfindet, also beispielsweise dann, wenn die Zahlung mit Kreditkarte oder per Bankeinzug erfolgt oder wenn eine Kundenkarte zum Einsatz kommt. Dann lassen sich recht problemlos Kundenprofile anlegen. Wird dann der RFID-Tag nicht deaktiviert, funkt er weiterhin Daten, die von dritter Stelle ausgelesen werden könnten. Beispielsweise in einem anderen Geschäft einer Handelskette. So wird aus einem Kunden- und Konsumprofil ein weit reichendes Bewegungsprofil.

Zweitens: Die Universität Massachusetts hat einen Versuch mit Kreditkarten gemacht, in die RFID-Tags eingebaut waren. Das Ergebnis lässt aufhorchen: In 20 von 20 Fällen funkten die Kreditkarten den Namen des Inhabers, die Kreditkartennummer und das Verfallsdatum der Karte durch den Umschlag. Jeder, der über geringe technische Kenntnisse verfügt, kann die Daten empfangen, auswerten und entsprechend Schindluder damit treiben. Sicherungsmaßnahmen, die ein Durchleuchten des Umschlages verhindern sollen, erscheinen vor diesem Hintergrund niedlich.

Unabhängig von diesen Risiken sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Verbraucher selbst entscheiden können, welche Daten sie wem preisgeben. Das erfordert ein hohes Maß an Transparenz seitens der Unternehmen, die RFID-Technologie einsetzen wollen. Das bedeutet konkret, dass Betroffene über den Einsatz und den Verwendungszweck von RFID-Tags einfach und umfassend informiert werden müssen. Das betrifft auch den Inhalt der Chips und die Weiterverarbeitung der Daten. Ein verborgener Einsatz verbietet sich damit. Es muss gewährleistet sein, dass die Chips deaktiviert werden können. Das Unternehmen sollte dies von sich aus sicherstellen. Es muss aber zusätzlich auch für den Kunden eine Möglichkeit geben, die Deaktivierung der Chips vorzunehmen - auch nachträglich. Und selbstverständlich darf es keinen direkten oder indirekten Nutzungszwang von RFID-Chips geben.

Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion verfolgt all diese Ziele sicherlich. Allein das Problem ist, dass das achtbare Ansinnen, den Datenschutz zu gewährleisten, mit der wirtschaftsliberalen Grundposition der FDP kollidiert. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die FDP zunächst auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft setzt. Eine solche setzt Vertrauen voraus. Sie werden mir nachsehen, dass ich dieses Vertrauen in die Wirtschaft nicht setzen kann. Nicht nach den Erfahrungen, die bisher mit der praktischen Anwendung von RFID-Technologie gemacht wurden. Nehmen Sie nur den Future-Store der Metro AG. Er ist nicht nur ein Modellprojekt für moderne Technologie in Supermärkten, er ist auch ein Modell für die völlige Ignoranz, die der Einzelhandel der Privatsphäre seinen Kunden entgegen bringt. Völlig zu Recht hat die Metro deshalb im Jahr 2003 den „Big-Brother-Award“, den Überwachungsoscar, für ihre RFID-Anwendung bekommen. Entgegen aller Beteuerungen hat das Unternehmen die Kunden nicht nur nicht über den Einsatz der Chips informiert, sondern durch aktives Handeln die Kunden über das Ausmaß der Datenverarbeitung getäuscht.
Ich bin daher der Auffassung, dass wir gleich zu Punkt zwei ihres Antrages springen und eine gesetzliche Regelung durchsetzen sollten. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wir das tun, anstatt auf nutzlose Selbstverpflichtungserklärungen zu setzen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.