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Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärken

Rede von Monika Knoche,

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren und Damen!

Wir sprechen über eine Konfliktsituation in einer weit fortgeschrittenen Schwangerschaft.

Was meine Vorrednerinnen deutlich zum Ausdruck gebracht haben, ist, dass sich die Frauen, um die es hier geht, bereits für dieses Kind entschieden haben und ein Leben mit dem Kind erwarten, das ihnen Glück, Zuversicht und Lebensfrohheit verspricht.

Die Tatsache, dass sie eine Diagnose erhalten haben, die beinhaltet, dass das Kind mit Behinderungen vielleicht mit beträchtlichen und nicht mit dem Leben zu vereinbarenden Behinderungen geboren werden soll, kann sie in tiefe Konflikte stürzen; das kann jeder Mensch nachvollziehen. Ich befasse mich schon sehr lange mit medizinischen, frauenrechtlichen und ethischen Fragen, und ich bin wirklich der Überzeugung, dass es der falsche Weg ist, die Rechtsposition der Frauen in einem späten Schwangerschaftskonflikt noch mehr einschränken zu wollen.

Die Beratungspflicht und eine weitere Bedenkzeit ist das ist objektiv ein juristisches Zwangsinstrument, durch das kein Problem, das die schwangere Frau hat, gelöst werden kann. Im Gegenteil: Dadurch wird ein Problem individualisiert, das aber in Wirklichkeit ein Problem aufgrund eines strukturell falschen Familienidylls und eines falschen Behindertenbildes ist. Hier möchte ich die Ausführungen von Frau Schmidt ausdrücklich unterstützen.

Im tatsächlichen Leben haftet die Frau für die Gesundheit und das Wohl des Kindes. Ihr werden die ganze Last und die Lebensleistung auferlegt, die durch das Leben mit einem Kind abverlangt werden. Wir haben keine frauen-, familien- und behindertenfreundliche Gesellschaft. Durch weitere Restriktionen kann man es überhaupt nicht leisten, dies aufzulösen. Das ist ein falsches Herangehen.

Es gibt den § 218 StGB in seiner sogenannten reformierten Form. Konnte dadurch aber wirklich dazu beigetragen werden, dass das allgemeine Menschenbild behindertenfreundlich geworden ist und dass von einem gewissen Nützlichkeitsbild abgegangen worden ist? Ich kann diese Beobachtung nicht machen. Die Abschaffung der embryopathischen Indikation hat dazu geführt, dass die medizinische Indikation sozusagen stellvertretend für sie in Kraft tritt.

Darüber hinaus bringt diese medizinische Indikation die Frau aber eben gerade nicht in die Position, dass sie nach bzw. mit Beratung eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen darf, sondern Tatsache ist, dass der Arzt alleine entscheidet, ob die Frau seelisch und körperlich in der Lage ist, diese Schwangerschaft fortzuführen oder nicht. Er kann sich, das beinhaltet jede medizinische Indikation, auch dagegen aussprechen. Ich kann nicht sehen, dass der Arzt besser darüber Bescheid wissen und entscheiden kann, was das Leben einer Frau mit einem Kind mit Behinderungen mit sich bringt, als die Frau selbst.

Die medizinische Indikation hat uns in dem Problembereich der Spätabtreibung keinen Fortschritt gebracht, sondern die Rechtsposition der Frauen wurde eingeschränkt. Das widerspricht meinem Verständnis vom Menschenrecht der Frauen in der Schwangerschaft und bei Fortführung der Schwangerschaft.

Es ist unverkennbar, dass die Diagnose über den Fötus ihr gesamtes Leben vor große und unlösbar erscheinende Probleme stellen kann. Was ich aber nicht unterstreichen kann, ist, den Gesundheitszustand des Fötus letztlich zum Krankheitsbild der Frau zu erklären. Das ist ein Problem, das wir anerkennen müssen und das durch die Reform des § 218 StGB entstanden ist.

Sehr unterstreichen möchte ich, das zeigt auch Lebenserfahrung, dass es viel Glück und Zufriedenheit durch das Leben mit einem Kind geben kann, das anders ist und eine andere Art der Zuwendung und Fürsorge braucht als andere. Wir sollten alles daransetzen, das Bild zu vermitteln, dass Leben nicht normierbar ist, sondern anders und trotzdem erfüllt und glücklich sein kann nicht nur für die Eltern, sondern auch für das Kind selbst.

Ich bin davon überzeugt, dass das eine Aufgabe ist, die mit den Anträgen, die hier vorliegen und mit denen weitere Restriktionen geschaffen werden, auf gar keinen Fall erfüllt werden kann.

Stützen wir Frauen! Verändern wir das Bild über das Leben von Behinderten! Realisieren wir, dass ein realistisches Bild über Familienglück besser ist als Kleinfamilien- und Reihenhausidylle wie aus einer Werbebroschüre. Sagen wir, wie das Leben ist und dass es ein Glück sein kann, mit einem Kind mit Behinderung zu leben.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)