Zum Hauptinhalt springen

Das ist kein konsequenter Verbraucherdatenschutz

Rede von Caren Lay,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ja, was haben wir eigentlich gemacht, bevor es Internet, bevor es Handys gab? Wir können uns heute manchmal gar nicht mehr vorstellen, wie das Leben damals, also vor ein paar Jahren, funktioniert hat. Der Klassiker in diesen Tagen ist natürlich der Onlineeinkauf für Weihnachten im Internet. Der Anteil an Waren, die im Internet, also online, geshoppt werden, steigt von Jahr zu Jahr.

So schön und praktisch das natürlich alles ist: Wir hinterlassen überall unsere Daten, ob bewusst, ob halb bewusst, ob über Cookies, die unser Suchverhalten auf den jeweiligen Seiten ausspähen. Man bekommt ungebetene Post, ungebetene Mails. Man bekommt beim nächsten Besuch auf einer Internetseite plötzlich Werbung, die scheinbar zufällig unseren Interessen entsprechen könnte. Das ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen zu einem Ärgernis geworden.

Nicht nur Onlineshopping ist eine Datenkrake. Man lädt sich beispielsweise eine Taschenlampen-App herunter. Diese spendet dann nicht nur Licht. Vielmehr hat der Entwickler diese App so programmiert, dass sie unbemerkt viele interessante Einblicke in unser Smartphoneverhalten, in unser Surfverhalten weitergibt.

Oder ein anderes Beispiel, das in der Anhörung eine Rolle gespielt hat und unser Sachverständiger padeluun eingebracht hat: Facebook. Ja, Facebook rühmt sich damit, kostenlos zu sein. Aber auf der anderen Seite zahlen wir gewissermaßen mit unseren Daten; denn Daten sind für Unternehmen sehr viel wert. Deswegen gehen viele Unternehmen nicht nur legale, sondern auch halblegale, zum Teil auch illegale Wege, um an unsere Daten zu kommen. Hier brauchen wir tatsächlich einen besseren Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Natürlich: Man kann jetzt auch schon klagen. Aber wir müssen feststellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Unternehmen nicht auf Augenhöhe sind. Sie fühlen sich machtlos und verstehen die AGBs nicht etc. pp. Auch die Hürden für Einzelklagen sind viel zu hoch, oder die Einzelfälle erscheinen zu banal. Deswegen sagen auch wir als Linke: Wir müssen dieser Datenabzocke Einhalt gebieten und die Klagerechte für die Verbände an dieser Stelle deutlich verbessern.

Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf prinzipiell, weil auch wir finden, dass die kollektiven Klagerechte nicht nur im Verbraucherschutz im Allgemeinen, sondern ganz konkret im Verbraucherdatenschutz verbessert werden müssen. Wir müssen hier im Interesse der Internetnutzer tatsächlich ein Stück weit in der digitalen Realität ankommen.

Was wir allerdings nicht verstehen und bedauerlich finden, ist, dass die Bundesregierung den Unternehmen doch noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten offenlässt, damit sie die Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter munter nutzen können. Was wir überhaupt nicht nachvollziehen können, ist, warum das Klagerecht der Verbände inkonsequenterweise nur an Daten mit kommerzieller Zweckbindung gebunden ist.

Keine Anwendung findet der Gesetzentwurf bei sogenannten vertraglichen Zwecken. Das betrifft nach unserer Befürchtung einen nicht unerheblichen Teil der Daten. Vor allen Dingen wird es die Verbände in die Situation bringen, dass sie immer wieder nachweisen müssen, dass es sich an der Stelle nicht um kommerzielle Zwecke handelt. Das macht die Regelung unklar. Das wird zu langen Rechtsstreitigkeiten führen. Wir haben für diese Einschränkung gar kein Verständnis.

Es wurde von der Union geltend gemacht, dass vor allen Dingen kleine Firmen mit Klagen überzogen werden könnten. Da frage ich mich ein bisschen, welches Bild die Union von kleinen Firmen hat. Ich gehe davon aus, dass seriöse Unternehmen auf Datenklau verzichten. Aber ich finde auch: Wenn Datenmissbrauch vorliegt, dann muss er beklagbar sein, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Riesenkonzern oder um ein Zwei-Mann-Start-up handelt. Verbraucherdaten müssen geschützt werden. Da können wir keine Rücksicht auf die Unternehmensgröße nehmen.

Auch an anderer Stelle - das will ich in diesem Zusammenhang zumindest kurz erwähnen - hat sich die Bundesregierung mehr damit hervorgetan, die Interessen der Unternehmen zu schützen, als damit, die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, nämlich bei der seit langem diskutierten EU-Datenschutz-Grundverordnung. Auf diese warten wir schon lange. Es war ausgerechnet Deutschland, das dieses Verfahren sehr lange blockiert hat. Es war auch Deutschland, das die meisten Änderungsanträge aller Mitgliedstaaten vorgelegt hat, aber nicht etwa im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihrer Daten, sondern im Interesse der Unternehmen. Mit diesem Vorgehen hat es die Bundesregierung sogar in die heute-show geschafft. Auch ich finde, das war wirklich keine Meisterleistung der Koalition.
Meine Damen und Herren, es hätte so schön sein können. Schade, dass die Koalition auf halber Strecke stehen geblieben ist und den Unternehmen immer noch zu viele Schlupflöcher lässt, statt die Verbraucherdaten zu schützen. Deswegen können wir uns an dieser Stelle nur enthalten.

Vielen Dank.