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Das Geheime löst nichts, es schadet der Verfassung

Rede von Petra Pau,

Petra Pau (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beobachte derzeit zwei widerstreitende Entwicklungen. Die erste Entwicklung: Auch die deutschen Geheimdienste sind zunehmend diskreditiert, und sie haben sich durch ihr Agieren selbst delegitimiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Ämter für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem NSU-Nazi-Mord-Desaster agierten im Zentrum des Staatsversagens. Der Bundesnachrichtendienst steht mit den globalen, unsäglichen Spähattacken der NSA im Bunde, und das ist genauso inakzeptabel.

(Beifall bei der LINKEN)

Die zweite Entwicklung: Die Bundesregierung schaltet trotzdem auf Offensive und will beide Geheimdienste - das ist auch Gegenstand des Gesetzentwurfes - weiter ausbauen. Der ehemalige Regierungssprecher, Uwe-Karsten Heye, meinte in diesem Zusammenhang einmal: Versager rüstet man nicht auf. - Die Linke findet: Er hat recht.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zwischen dem NSU-Desaster und den anhaltenden NSA-Attacken gibt es noch eine weitere Parallele. Beide Male, Frau Bundeskanzlerin, haben Sie bedingungslose Aufklärung versprochen.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Versprechen gehalten!)

Von Aufklärung kann nach wie vor keine Rede sein, im Gegenteil. Sie sollten aufpassen, dass Ihre Kollegen im Kabinett Sie nicht in einen Meineid hineinmanövrieren.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)

Untersuchungsausschüsse im Bund und in Landesparlamenten werden nach wie vor systematisch hingehalten, ausgebremst und ausgetrickst. Deshalb sollte in diesem Zusammenhang niemand das Wort „Vertrauen“ strapazieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir entscheiden heute über ein Gesetz. Es betrifft das Bundesamt für Verfassungsschutz und sein Verhältnis zu den Landesämtern. Sie, Herr Innenminister, haben es als logische Folge aus den NSU-Untersuchungen bezeichnet und gesagt, das sei man den Opfern des Nationalsozialistischen Untergrundes schuldig.

Wir haben im Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf Sachverständige angehört. Ich möchte aus der Stellungnahme des Sachverständigen Sebastian Scharmer zitieren. Er vertritt als Anwalt beim Münchner NSU-Prozess Opfer der Terrorbande bzw. Angehörige der Opfer. In seiner Stellungnahme heißt es ausdrücklich: Weder die Familie Kubasik noch weitere Hinterbliebene der Mordopfer tragen dieses Gesetz auch nur ansatzweise mit. Ich zitiere:

Vielmehr besteht eine nachvollziehbare Empörung darüber, dass nun auf ihrem Rücken und mit dem Leid, was sie gerade auch durch staatliche Behörden über Jahre hinweg erfahren mussten, in gesetzlicher und finanzieller Hinsicht eine der größten Machterweiterungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz begründet werden soll ...

Soweit das Zitat. - Ich finde diese Empörung verständlich; denn der Verweis auf angebliche Erwartungen der NSU-Opfer und Hinterbliebenen ist da einfach ungezogen.

Knapp zusammengefasst zielt das Gesetz auf drei Änderungen: Erstens sollen die Kompetenzen und die Ausstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgeweitet werden. Zweitens soll die Werbung und Führung sogenannter Vertrauensleute, kurz V-Leute, klarer geregelt werden. Drittens sollen die Befugnisse des BfV zur Sammlung, Verknüpfung und Verarbeitung persönlicher Daten erhöht werden. Das alles wird mit zusätzlich 17 Millionen Euro jährlich und 260 neuen Planstellen im Bundesamt verbunden.

(Zuruf von der LINKEN: Unglaublich!)

Namens der Fraktion Die Linke sage ich Ihnen: Keine der vorgeschlagenen Änderungen ist eine logische Konsequenz aus dem NSU-Desaster, und keine behebt wirklich Defizite, die zu diesem Desaster geführt haben.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb werden wir das Gesetz in der Sache ablehnen.

(Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Es setzt doch die Empfehlungen um!)

- Sie müssen gar nicht so aufgeregt sein.

Ich will Ihnen unser Nein an zwei Beispielen illustrieren. Das erste Beispiel ist die V-Leute-Praxis. V-Leute sind gekaufte Spitzel und bezahlte Täter,

(Beifall bei der LINKEN)

im NSU-Fall verbohrte Nazis mit all ihrer Menschenverachtung. Rund um das NSU-Nazinetzwerk waren übrigens rund 40 V-Leute verschiedener Sicherheitsbehörden aktiv. Ich frage Sie: mit welchem Erfolg?

Weder das Leben der NSU-Opfer noch die Verfassung wurden geschützt. Stattdessen wurden diese V-Leute, also Nazis, vor Ermittlungen gewarnt und geschützt. Über üppige Honorare und Sachleistungen für diese V-Leute wurden Nazinetzwerke obendrein gestärkt und zum Teil erst aufgebaut. Daran ändert auch der vorliegende Gesetzentwurf nichts. Er regelt bestenfalls schwarz auf weiß, was bislang im Grauen geschah. Die Linke fordert deshalb eine andere, eine wirkliche Konsequenz, nämlich das V-Leute-Unwesen der Sicherheitsbehörden sofort zu beenden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das zweite Beispiel ist der Informations- und Datenfluss. Alle Informationen der Ämter für Verfassungsschutz sollen verlässlicher ausgetauscht und letztlich beim Bundesamt für Verfassungsschutz gebündelt werden. So verheißt es der vorliegende Gesetzentwurf. Das klingt harmlos und sogar vernünftig. Das ist es aber nicht. Denn wie das NSU-Desaster gezeigt hat, hatte der Verfassungsschutz sehr wohl Erkenntnisse über den Verbleib und die Vorhaben des NSU-Kerntrios. Sie wurden auch innerhalb des Verfassungsschutzes ausgetauscht. Den Fahndern der Kriminalämter indes wurden sie verheimlicht, weil der Schutz der V-Leute mehr zählte als die Fahndung nach Räubern und Mördern.

Ändert das Gesetz etwas an diesem Prinzip? Nein. Altes wird uns hier als etwas Neues verkauft. So etwas nennt man Täuschung.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Geheime wird weiter geschützt, und nicht die Verfassung. Deshalb bleibt die Linke dabei: Der Verfassungsschutz ist als Geheimdienst aufzulösen.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun habe ich mehrfach unser Nein begründet. Es stellt sich die Frage: Gibt es Alternativen? Die Regierung sagt wie immer Nein, die Opposition natürlich Ja. Ich sage: In diesem Fall ist die Opposition weitaus klüger.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag, das Regierungsgesetz zurückzuziehen. Dem stimme ich als Linke zu. Außerdem listen sie detailliert auf, warum der Regierungsentwurf am eigentlichen Problem vorbeigeht. Auch das teile ich.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich will dennoch auf das Grundproblem und damit auf den Antrag der Fraktion Die Linke zurückkommen. Wir sind der festen Überzeugung: Geheimdienste sind Fremdkörper in einer Demokratie, zudem unkontrollierbar und mithin nicht reformierbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb fordert die Linke, übrigens in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, den Verfassungsschutz als Geheimdienst aufzulösen. Denn das Grundgesetz schreibt zwar eine Behörde zum Schutz der Verfassung vor, aber mitnichten in der Organisationsform eines Nachrichtendienstes. Auch das muss man wissen.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Eva Högl (SPD): Aber keine Stiftung!)

Deshalb schlagen wir alternativ eine „Koordinierungsstelle des Bundes zur Dokumentation neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Einstelllungen und Bestrebungen sowie sonstiger Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ vor. Korrespondierend mit ihr soll eine „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung der Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ eingerichtet werden. Beide Einrichtungen sollen kompetent, transparent und ohne geheimdienstliche Befugnisse arbeiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit würden zugleich Grundrechte wie das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das Post- und Briefgeheimnis sowie die Meinungsfreiheit verfassungsgemäß gestärkt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)