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Cornelia Möhring: Frauenfeindlichen Nazi-Paragraphen abschaffen!

Rede von Cornelia Möhring,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die, die es noch nicht verstanden haben: In § 219a wird mitnichten die Zulässigkeit oder das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen geregelt, sondern es ist das Werbungsverbot, was dort geregelt wird.

Worum geht es also in § 219a? Es geht darum, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auf ihrer Webseite nicht darüber informieren dürfen, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem medizinischen Leistungsspektrum gehören. Werbung und Information werden durch die aktuelle Rechtsprechung gleichgesetzt. Sie dürfen zwar Abtreibungen vornehmen – unter bestimmten Umständen –, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Zugespitzt heißt das, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir erwarten von diesen Ärztinnen und Ärzten, dass sie es heimlich tun. – Das ist doch völlig absurd.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

In der Folge werden den Frauen, die sich in so einer Notlage befinden, völlig unnötige Hürden in den Weg gestellt.

Ungewollte Schwangerschaften wird es immer geben. Jede vierte Frau hat diese Situation einmal in ihrem Leben. Das Verhütungsmittel kann versagen. Die Lebenssituation kann sich unbeeinflussbar und plötzlich verändern.

Weil das für mich bisher wirklich zu kurz gekommen ist, will ich den Blick noch einmal auf die betroffenen Frauen lenken. Eine Frau, die ungewollt schwanger geworden ist, ist in einem Ausnahmezustand. Sie ist in einer persönlichen und seelischen Krise. Das geht schon los mit dem Warten auf die Menstruation und der Sorge, dass die gar nicht kommt. Dann folgt der Gang zur Arztpraxis, und mit Glück trifft die Frau auf eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der sie in ihrem Ausnahmezustand annimmt und sich einfühlt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die betroffene Frau mindestens schon tausendmal im Kopf hin und her bewegt, ob sie die Schwangerschaft abbrechen wird.

Ehrlich gestanden, ist mein Bedarf an AfD-Aussagen schon irgendwie voll gedeckt.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Lachen bei Abgeordneten der AfD – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Unser Bedarf an Ihren Aussagen ist lange gedeckt!)

Auch nicht. – Kommen wir zurück zum Thema und zu der Situation der Frau. Wenn die Frau die Frage mit Ja beantwortet – das tun im Übrigen bei weitem nicht alle Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind –, dann muss sie zur Pflichtberatung. Wenn sie nach dieser Pflichtberatung immer noch den Abbruch machen lassen will, wird ihr, je nach Bundesland, keine Ärztin oder Klinik genannt, die den Eingriff vornehmen kann. Dann beginnt die Frau zu recherchieren, wo der Eingriff gemacht werden könnte, und landet schlimmstenfalls auf so widerlichen Seiten wie babycaust.de .

Zurück zu der Frau. Wenn sie dann endlich einen Arzt gefunden hat, muss sie dort noch vor Ende der zwölften Schwangerschaftswoche einen Termin erhalten. Sie weiß zu diesem Zeitpunkt übrigens immer noch nicht, wie der Abbruch vorgenommen wird, ob mit Medikamenten oder durch eine Kürettage. Sie weiß auch nicht, wie der Ablauf in der jeweiligen Praxis ist, ob sie jemanden mitbringen kann, welche Risiken welche Methode hat; denn das alles kommt in der Pflichtberatung überhaupt nicht vor; das können nur die Ärzte machen.

Frauen, die auf dem Land leben, haben ein noch größeres Problem. Die Beratungsstellen sind weiter entfernt, und für den Eingriff müssen die Frauen bis zu 150 Kilometer – einige sogar noch mehr – zurücklegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind Gesetzgeber, und wir sind auch dafür verantwortlich, dass das Recht auf Gesundheit durchgesetzt wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muss doch in unser aller Interesse sein, dass eine Frau sich so umfänglich wie möglich informieren kann.

Auf der Fachkonferenz der FDP hat mich die Aussage einer jungen Frau sehr beeindruckt. Ich will sie hier kurz zitieren: Wie absurd ist es eigentlich, dass alle möglichen Falschinformationen im Netz verbreitet werden können und nur diejenigen, die am meisten Ahnung haben, die Einzigen, die konkrete Infos zu Eingriffen und Ablauf geben können, bestraft werden? – Recht hat sie!

(Beifall bei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage auch: Welches Frauenbild verbirgt sich eigentlich dahinter, wenn behauptet wird, dass eine Frau sich aufgrund von Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet? Das ist doch komplett irre. Ich kenne keine Frau, die sagen würde: Was für eine coole Werbung. Jetzt mache ich mal einen Schwangerschaftsabbruch.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir Frauen wollen selbstbestimmt entscheiden, ob wir eine Schwangerschaft austragen oder nicht. Wir brauchen dafür gute Informationen. Die Voraussetzung dafür ist die Streichung des § 219a. Packen wir das endlich an!

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)