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Chance vertan: Lohndumping statt Tariftreue!

Rede von Ulla Lötzer,

Rede zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts im Deutschen Bundestag am 19.12.2008

Ulla Lötzer (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen!

Sie gestatten, dass ich Ihre Einschätzung nicht teile, Kollege Schultz. Das will ich noch einmal begründen. In der Anhörung des Ausschusses zu dem hier vorliegenden Entwurf hatten gewerkschaftliche Vertreter verdeutlicht: Bis zum April 2008 hatten acht Bundesländer Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen verbindlich vorgeschrieben. Dann kam das von Ihnen bereits erwähnte Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, in dieser Hinsicht ein Skandalurteil, weil es nur noch allgemeinverbindliche Tarifverträge als Voraussetzung für öffentliche Aufträge zulassen wollte. Damit wurde dieser Prozess in den Ländern leider gestoppt. Insofern haben sowohl die Länder als auch die Kommunen Rechtssicherheit und Klarheit von diesem Gesetzentwurf erwartet. Nicht nur hinsichtlich der Frage der Mittelstandsfreundlichkeit, Herr Schauerte, sondern auch hinsichtlich der Tariftreue wollten sie Rechtssicherheit und Klarheit haben. Im Bundesrat sind dann Ihre Vertreter, Kollege Schultz, noch relativ vollmundig aufgetreten. Sie forderten, Tariftreue trotzdem als Voraussetzung für öffentliche Aufträge zu verankern und das Ganze europarechtlich abzusichern. Nur ist leider daraus nichts geworden: Die Bundesregierung hat bis heute keinerlei Initiative zu einer europarechtlichen Absicherung unternommen, und von daher steht noch immer die Frage im Raum, ob Binnenmarktfreiheit Vorrang gegenüber sozialen Grundrechten hat. Wenn der Zustand unverändert bleibt, dann ist das so. Das halten wir nach wie vor für einen demokratischen Skandal.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stattdessen ziehen Sie sich jetzt auf das Verbot der Kinderarbeit - darin gebe ich Ihnen recht - und auf die allgemeinverbindlichen Tarifverträge zurück, mit denen ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Branche Gültigkeit bekommt. Sie sagen aber nichts dazu, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in Deutschland die Ausnahme und nicht die Regel ist. In Deutschland sind nur 1,5 Prozent aller Tarifverträge allgemeinverbindlich, in Frankreich sind es 90 Prozent und in den Niederlanden 70 Prozent.

(Ute Kumpf [SPD]: Das ist aber ein anderes Tarifsystem!)

Die Forderungen aber, als Ausweg aus diesem Dilemma zumindest die Allgemeinverbindlichkeit auf Bundesebene zu erleichtern und mit einem allgemeinverbindlichen gesetzlichen Mindestlohn wenigstens eine gesetzliche Untergrenze für alle zu schaffen, ignorieren Sie völlig. Auf diesem Ohr sind Sie nach wie vor taub, Herr Schauerte. Stattdessen haben Sie jetzt eine Regelung ins Gesetz eingefügt, öffentliche Aufträge an gesetzestreue Betriebe und Unternehmen zu vergeben. Angesichts dessen frage ich Sie: Muss man in einem Gesetz festschreiben, dass Gesetze auch für Unternehmen gelten? Soll das vielleicht der soziale Fortschritt in diesem Gesetzentwurf sein?

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus finden sich darin nur unverbindliche Kannregelungen für zusätzliche auftragsbezogene soziale oder ökologische Bedingungen. Ich sehe das anders als Sie, Kollege Schultz. Die finanzstarke Kommune A wird vielleicht, wenn sie gerade von vernünftigen Leuten regiert wird oder solche im Stadtrat sind oder der Druck von Gewerkschaften oder Umweltverbänden groß ist, ihre Aufträge an Umwelt- und Sozialauflagen koppeln, beispielsweise, dass das Unternehmen einen Mindestlohn zahlt. Die klamme Nachbarkommune verzichtet darauf. Sie nimmt den billigsten Anbieter und lässt weiter „Geiz ist geil“ regieren. Wer dort arbeitet, hat eben Pech gehabt und muss zusätzlich Hartz IV beantragen. Das ist nicht sozial ausgewogen, das bedeutet keine Rechtssicherheit, sondern das Gegenteil davon, also Ungleichheit vor dem Gesetz. Das ist Rechtsunsicherheit, Kollege Schultz.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie hätten die Chance gehabt, etwas gegen die im europäischen Vergleich beschämende Reallohnentwicklung in der Bundesrepublik zu unternehmen. Sie hätten die Chance gehabt, 30 000 Vergabestellen klare und einheitliche Regeln für den Umgang mit den Steuergeldern an die Hand zu geben. CDU und FDP - wir haben es gerade wieder gehört - nennen das vergabefremd. Wir bezeichnen dies als das Setzen sozialer und ökologischer Normen und Standards für die Unternehmen im Markt.

(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Richtig, alle wieder aufgehoben!)

Das ist unserer Auffassung nach Aufgabe der Wirtschaftspolitik und nicht vergabefremd.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen haben Sie noch die letzte fortschrittliche Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit aus dem Gesetz gestrichen.

(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Man könnte auch mal aus der Vergangenheit lernen und nicht alle Fehler wiederholen!)

Ich stelle hier heraus: Die Entscheidungsfreiheit einer Kommune, den Winterdienst zusammen mit der Nachbargemeinde zu erledigen oder ihn auszuschreiben, ist ihr demokratisches Grundrecht und nicht durch eine Vorschrift im Vergabegesetz zu unterlaufen. Von daher sagen wir: Nutzen Sie die letzte Chance heute! Legen Sie Ihren Entwurf an die Seite! Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Herzlichen Glückwunsch!) Danach sind soziale und ökologische Kriterien zu verankern. Das wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk für alle.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Linke!)