Zum Hauptinhalt springen

Bundesversorgungsgesetzrefom führt zu Leistungseinschränkungen

Rede von Volker Schneider,

Das Bundesversorgungsrecht regelt die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat. Kernstück der Sozialen Entschädigung ist die Kriegsopferversorgung als eines der größten Probleme, die von der Bundesrepublik Deutschland nach Ende des 2. Weltkriegs zu bewältigen waren. Nach dem letzten Sozialbudget Bericht der Bundesregierung beliefen sich die Ausgaben für soziale Entschädigung auf ca. 3,9 Mrd. Euro - der Großteil Einkommensleistungen/Renten (2,4 Mrd Euro) sowie 1 Mrd. Sachleistungen.

Das vorliegende Änderungsgesetz beinhaltet folgende Schwerpunkte:

1. Das Ausmaß einer auszugleichenden Schädigung wird nach den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit..“ ermittelt. Diese Anhaltspunkte sind in konkreten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu beachten. Von verschiedenen Gerichten ist die fehlende demokratische Legitimation dieser Anhaltspunkte kritisiert worden, da ihnen eine gesetzliche Rechtsgrundlage fehlte. Der Gesetzentwurf führt nunmehr in das Bundesversorgungsgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung ein, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht. Die LINKE hat hiergegen keine Vorbehalte.

2. Der Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ wird in dem Zusammenhang des Versorgungsrechts als irreführend interpretiert, da er die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht erkennbar macht. Er wird daher systematisch ersetzt durch den Begriff „Grad der Schädigungsfolgen“. Mit der begrifflichen Neufassung sind nach der Begründung keine materiellen Veränderungen verbunden, insofern kann DIE LINKE auch hier zustimmen.

3. Hinzu kommen einige weitere Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge sowie im Bereich der Heil und Krankenbehandlung. Dass es dabei auch zu einigen (wenn auch kleineren) Verschlechterungen für die Betroffenen im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe hinsichtlich der Pflegezulage und im Bereich der Heil- und Krankenbehandlung kommt, können wir nicht mittragen. Auch die Streichung der Beteiligung von Beiräten in der Kriegsopferfürsorge vermögen wir nicht nachzuvollziehen. Die Beteiligung von einschlägigen Verbänden ist ein Stück praktizierte Demokratie, welche bewahrt und eher ausgebaut werden sollte.

Auf diesem Hintergrund kann meine Fraktion ihrem Entwurf nicht zustimmen und wir werden uns enthalten.