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Bundesverfassungsgericht und V-Leute

Rede von Jens Petermann,


141. Sitzung des Deutschen Bundestages, 22. November 2011
Haushaltsdebatte, Einzelplan 07, Bundesministerium für Justiz

Jens Petermann (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte über die Haushalte des Bundesjustizministeriums und des Bundesverfassungsgerichts für 2012 führen wir denknotwendig im Lichte einer Bilanz nach zwei Jahren schwarz-gelber Rechtspolitik. Da sehen wir leider nicht viel Glanz, dafür umso mehr Schatten.
Es fällt auf, dass Bundesregierung und Bundesjustizministerium immer wieder Gesetze auf den Weg bringen, die zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht landen und dort allzu häufig kassiert werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht muss also immer wieder aufs Neue die Suppe auslöffeln, die ihm eine an Privatinteressen oder konservativen Ideologien orientierte Lobbypolitik einbrockt.
Es agiert dabei übrigens ausgesprochen unaufgeregt und erstaunlicherweise ohne sich über zu wenig Personal oder Ausstattung zu beklagen. Stattdessen scheint es den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern zunehmend Freude zu bereiten, der Politik, insbesondere dem Deutschen Bundestag, eklatante Versäumnisse bei Gesetzgebungsverfahren und mangelnde Verfassungstreue ins Stammbuch zu schreiben.
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)
Mittlerweile ist es Usus, dass in Normenkontrollverfahren die Parlamentarier zu den Terminen nach Karlsruhe eingeladen werden, um sich die Hinweise der Richterinnen und Richter anzuhören. Das sollte uns allen zu denken geben, natürlich besonders den Regierungsfraktionen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit einem Etat von 29,95 Millionen Euro das entspricht 0,000098 Prozent des Gesamtetats von 306 Milliarden Euro muss am Bundesverfassungsgericht ein jährliches Aufkommen von 6 500 Verfahren durch die 16 Richterinnen und Richter bewältigt werden. Langwierige Prozesse sind da leider an der Tagesordnung. Dieser Umstand führte übrigens in der Vergangenheit schon öfter zu Verurteilungen wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und für die Betroffenen zu Entschädigungszahlungen.
Da ist normalerweise der Ruf nach mehr Personal und einem dritten Senat unvermeidlich. Das Bundesverfassungsgericht hat sich aber für eine andere Strategie entschieden: Es bestellt die Politikerinnen und Politiker zu den Verhandlungen ein, um sie an ihre Verantwortung für die Verabschiedung verfassungsgemäßer Gesetze in einem transparenten Verfahren zu erinnern; ein aktuelles Beispiel ist das Verfahren zum Euro-Rettungsschirm. In Person des Präsidenten Voßkuhle schlägt es vor, eine sogenannte Querulantengebühr zu erheben, um die Bürgerinnen und Bürger von mutmaßlich aussichtslosen Anträgen abzuhalten. Den Abgeordneten ein paar Hinweise zu ihrer Arbeitsweise zu geben, halten wir durchaus für legitim; die Erhebung einer Eintrittsgebühr indes lehnen wir als unsozial und unter Gerechtigkeitsaspekten fragwürdig ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir sind da übrigens einer Meinung mit der Frau Ministerin.
Falls die Koalition aber weiterhin an ihrer verfassungswidrigen Gesetzgebung festhält, zeichnet sich eine Kraftprobe zwischen der Regierungskoalition und dem Bundesverfassungsgericht ab. Wer dann am längeren Hebel sitzt, wird sich zeigen. Die Linke wird jedenfalls nicht nachlassen, diese Missstände zu kritisieren und qualifizierte Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren zu unterbreiten.
(Beifall bei der LINKEN)
Der immer wieder zu hörende Ruf nach einer Verschlankung der Justiz indes ist fatal. Eine schlanke Justiz bietet nämlich keine Gewähr für eine gute Justiz; das Gegenteil ist der Fall. Nur wenn die Gerichte ordentlich ausgestattet sind und das Personal seiner Verantwortung entsprechend entlohnt wird, kann die Justiz ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz auf Dauer gerecht werden. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssen dringend verbessert werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Die rechtsprechende Gewalt und gerade das Bundesverfassungsgericht haben im Rahmen der Gewaltenteilung eine zentrale Bedeutung. Umso wichtiger ist die wirkliche Unabhängigkeit der Rechtsprechung von den anderen Gewalten. Die Richterinnen und Richter werden in einem Verfahren gewählt und befördert, bei dem neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung von Bedeutung ist. Das ist vor dem Hintergrund der Kontrollfunktion gegenüber den beiden anderen Gewalten problematisch und bedarf gerade im Kontext der europäischen Entwicklung einer weiteren Demokratisierung.
Zu guter Letzt, Frau Ministerin, möchte ich Ihnen noch eine Bitte ans Herz legen, die sicherlich von Millionen von Demokratinnen und Demokraten in diesem Land mitgetragen wird: Setzen Sie sich dafür ein, dass Nazigegner nicht weiter kriminalisiert werden
(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)
und dass insbesondere die skandalösen Strafverfahren gegen die Fraktionsvorsitzenden Willi van Ooyen, Bodo Ramelow und André Hahn unverzüglich eingestellt werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Setzen Sie Ihren liberalen Einfluss dafür ein, dass die Verfassungsschutzämter nie wieder Neonazistrukturen durch Einsatz von Spitzeln finanzieren und einer solch monströsen Mordserie, wie sie gerade ans Tageslicht gekommen ist, Vorschub leisten. Setzen Sie sich insbesondere für den sofortigen Abzug aller V-Leute aus der rechten Szene ein, dies auch, damit Sie mit einem NPD-Verbotsverfahren nicht wieder scheitern. Das würde sicherlich auch das Bundesverfassungsgericht erfreuen. Die Linksfraktion wird Sie dabei unterstützen.
Ich danke Ihnen. - Punktlandung!
(Beifall bei der LINKEN)