Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung kraftlos bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Rede von Jörn Wunderlich,

Sichere, schnelle, unbürokratische und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe in Millionenhöhe für Banken und Euro Hawks aber nicht für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der durch die Bundesregierung in Auftrag gegebene Lagebericht zur Situation des Schutz- und Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen hat gezeigt, in welch desolatem Zustand sich dieses zum Teil befindet, bezogen sowohl auf Strukturen als auch auf Ressourcen. In der Anhörung im Dezember des letzten Jahres wurde dieses Fazit durch die Vertreterinnen der Schutz- und Hilfseinrichtungen untermauert.

    In der Antwort auf die Große Anfrage zum Gewaltschutzgesetz hat die Bundesregierung darauf verwiesen, dass sie auf der Basis einer Bestandsaufnahme zur Lage des Hilfesystems bei häuslicher Gewalt beurteilen wird, ob und wie für alle gewaltbetroffenen Frauen eine angemessene Versorgung sicherzustellen ist. Trotz des Resultats des Lageberichts wie auch der Anhörung hat die Bundesregierung bis heute nicht gehandelt.

 (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, traurig!)

    – Traurig, aber wahr.

    In ihrer Stellungnahme zum Lagebericht stellt die Bundesregierung selbst fest, dass es ein struktureller Nachteil sei – jetzt zitiere ich –, „dass die leistungsrechtliche Verortung der Hilfen für gewaltbetroffene Frauen zur Zeit überwiegend über Normen des Sozialrechts erfolgt … und nicht auf den individuellen Hilfebedarf bei Gewalterfahrungen“ zugeschnitten ist. In der Praxis sieht die Bundesregierung allerdings dennoch keinen Handlungsbedarf.

    In den letzten Jahren wurde immer wieder auf die fatale Situation sowohl der betroffenen Frauen als auch der Frauenhausmitarbeiterinnen hingewiesen, in welche diese durch die Tagessatzfinanzierung kommen. Es gibt bürokratische Hürden ohne Ende, und sie werden nicht abgebaut. Ich zitiere die Leiterin der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Frau Eva Risse, mit einer Antwort aus der Anhörung:

   Ich kann Ihnen einmal darstellen, welche Unterlagen man für einen Arbeitslosengeld-II-Antrag benötigt:

 (Unruhe)

    – Vielleicht sollten die Kollegen, die sich mit Anträgen zu Frauenhäusern nicht so gut auskennen, einmal zuhören; das ist nämlich hochinteressant.

 (Beifall bei der LINKEN)

    Man braucht den Hauptantrag, die Anlage EK, die Anlage Kl, die Anlage UH 1, die Anlage UH 2, die Anlage VM, eventuell die Anlage BB, die Anlage KDU, die Anlage Vermittlung, den Bewerbungsbogen Teil 1 und 2, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, die Anmeldung, den Sozialversicherungsausweis, den Nachweis über die Krankenversicherung, den Pass oder Personalausweis, Nachweise über Kontoeröffnung, über Einkommen und Vermögen, einen Nachweis über die Beantragung von Kindergeld, UVG-Leistungen,

    – Unterhaltsvorschussgesetz-Leistungen –

    Unterhaltsansprüche müssen geltend gemacht werden, Elterngeld muss beantragt werden und, wenn man einen Anspruch auf BAföG oder Arbeitslosengeld I haben könnte, die entsprechenden Ablehnungsbescheide.

    Alle diese Unterlagen müssen für jede einzelne Frau und deren Kinder ausgefüllt, zum Amt gebracht und beschieden werden. Vielleicht haben Sie jetzt eine Vorstellung von dem bürokratischen Aufwand, dem die Frauenhausmitarbeiterinnen und die betroffenen Frauen ausgesetzt sind. Aber Sie sehen ja keinen Handlungsbedarf. Das Interesse hier ist auch mal wieder einzigartig.

    Das Einzige, was die Bundesregierung in dieser Wahlperiode für die von Gewalt betroffenen Frauen mit Anlaufschwierigkeiten auf den Weg gebracht hat, ist das bundesweite kostenlose Hilfetelefon. Das ist – das muss man zugestehen – eine gute Sache.

    Auf der Pressekonferenz am 3. Juni verkündete unsere Familienministerin Schröder – auch nicht da! –, „dass das Hilfetelefon die in das Angebot gesetzten Erwartungen erfüllt“. Bis zum Stichtag 29. Mai seien im Schnitt 220 Anrufe täglich eingegangen; sie hoffe, dass es noch mehr werden.

    Nun hoffen wir auch, dass sich mehr Frauen an dieses Hilfetelefon wenden, zum Hörer greifen und ihre Notsituation schildern. Aber was folgt dann? Es soll doch weitervermittelt werden. Was wollen Sie als Regierung machen, wenn dieses Angebot tatsächlich mehr Frauen erreicht und dazu bringt, Hilfe zu suchen? Das Schutzund Hilfesystem kann doch schon jetzt nicht alle Frauen auffangen. Wie sollen denn dann die erhöhten Zahlen durch die Frauenhäuser bewältigt werden? Was soll aus diesen Frauen werden? Handeln Sie endlich! Geben Sie von Gewalt betroffenen Frauen endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, also einen gesetzlich verankerten Anspruch!

 (Beifall bei der LINKEN)

    Sorgen Sie dafür, dass diesen Frauen und ihren Kindern sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe zuteilwird! Erarbeiten Sie endlich einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der diesen Namen auch wirklich verdient!