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Bundesbeteiligung bei Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch II erhöhen

Rede von Katja Kipping,

Der Bund darf sich nicht mehr aus seiner Verantwortung stehlen und Abwälzung der Mehrkosten für Unterkunft auf die ohnehin schon gebeutelten Kommunen muss beendet werden.

Katja Kipping (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Hartz IV eingeführt wurde, wurde den Kommunen eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro versprochen. Dies wurde sogar im Gesetz verankert. Um diesem Versprechen nun gerecht zu werden, beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Betroffene, die ansonsten von den Kommunen getragen werden. Doch Jahr für Jahr stiehlt sich der Bund weiter aus der Verantwortung. Um es einmal prozentual zu verdeutlichen: Betrug im Jahr 2007 der durchschnittliche Bundesanteil noch 31,8 Prozent, so soll er im Jahr 2010 nur noch 23,6 Prozent betragen. Die Mehrkosten werden auf die Kommunen abgewälzt. Für uns ist das nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Um einmal zwei Beispiele zu nennen: In der Stadt Dresden rechnet man damit, dass im Jahr 2010 im Vergleich zum Jahr 2008 Mehrkosten von 8 Millionen Euro entstehen. In Bochum sind im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro entstanden.
Wir halten also fest, dass die einst versprochene Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro schon heute nicht mehr gesichert ist. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will sich der Bund noch weiter aus der Verantwortung stehlen. Der Bundesrat kritisiert insofern zu Recht: Das Absenken des Bundesanteils auf durchschnittlich 23,6 Prozent widerspricht der gesetzlichen Zusage einer bundesweiten Entlastung.

(Beifall bei der LINKEN)

Grundlage für den Rückzug des Bundes ist natürlich die Tatsache, dass sich der Bundesanteil nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bemisst. Im Klartext: Wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, sinkt auch der Bundesanteil. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sagt aber nur sehr bedingt etwas über die Gesamtkosten aus. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen: Nehmen wir, ganz einfach und schematisch gerechnet, einen Häuserblock, in dem es drei Bedarfsgemeinschaften gibt, deren Kosten der Unterkunft jeweils 200 Euro betragen. Dreimal 200 Euro ergeben Kosten von insgesamt 600 Euro. Wenn von diesen drei Bedarfsgemeinschaften zwei zusammenziehen und in eine größere Wohnung ziehen, so haben wir nur noch zwei Bedarfsgemeinschaften. Das heißt, der Anteil des Bundes fällt deutlich geringer aus.

(Karl Schiewerling (CDU/CSU): Die Mietkosten sinken ja auch!)

Da aber zwei Leute Anspruch auf eine größere Wohnung haben und in der anderen Bedarfsgemeinschaft ein Kind geboren worden ist, fällt plötzlich die durchschnittliche Miete deutlich höher aus; sagen wir einmal 300 Euro. Zwei Bedarfsgemeinschaften mal eine Miete von 300 Euro ergeben wieder 600 Euro. Die Kosten bleiben also gleich; der Bund zahlt jedoch weniger. Wer hat die Mehrlasten zu tragen? Die Kommune. Wenn in den Kommunen das Geld fehlt, dann fehlt es konkret für Seniorenbegegnungsstätten, Jugendklubs oder aber Kitas. Das ist ein Fehlen an der falschen Stelle.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben immer deutlich gemacht: Hier kann nur ein Weg der richtige sein. Wir müssen von der Bezugsgröße der Bedarfsgemeinschaften wegkommen. Vielmehr müssen die tatsächlich entstandenen Kosten der Maßstab für die Bundesbeteiligung sein. Meine Damen und Herren von der FDP, da könnten Sie ruhig klatschen; denn hierbei handelt es sich um ein Zitat Ihres Kollegen Haustein vor nicht allzu langer Zeit zu diesem Thema.
Auf die Kommunen kommt in diesem und im nächsten Jahr ohnehin eine enorme Mehrbelastung aufgrund der Krise zu. Wir dürfen die Kommunen nicht länger im Regen stehen lassen. Deswegen hat die Linke einen eigenen Antrag eingebracht. Wir schlagen vor: Der Anteil des Bundes muss sich an den tatsächlichen Kosten bemessen; denn wenn in den Kommunen Geld fehlt, dann fehlt es an der falschen Stelle.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)