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BND-Untersuchungsausschuss

Rede von Norman Paech,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist wahrlich kein rühmliches Ende der 16. Legislaturperiode. Da verpasst das Bundesverfassungsgericht der Regierung und den Regierungsfraktionen eine schallende Ohrfeige und erinnert sie an ihre Rechte und Pflichten im Parlament, und Sie, Herr Kauder, sagen: Diese Rechte interessieren uns nicht.
(Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja! Davon war auch ich enttäuscht!)
Mehr als drei Jahre hat sich die Opposition im Untersuchungsausschuss abgemüht, um Licht in das Dunkel der geheimdienstlichen Aktivitäten des Bundeskanzleramtes, des Auswärtigem Amtes und seiner Geheimdienste im Krieg der USA gegen den Terror zu bringen. Immer wieder sind wir wegen der Geheimniskrämerei der Regierung aufgelaufen. Aber es war nicht nur die Regierung, die unsere Arbeit behindert hat. Der größte Widerstand kam von den Regierungsfraktionen. Dieser Widerstand hat unseren Gang zum Bundesverfassungsgericht und später zum Bundesgerichtshof überhaupt erst notwendig gemacht.
Herr Hartmann und Herr Kauder, in allen wesentlichen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht der Klage der Opposition recht gegeben.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Max Stadler (FDP) und Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Geradezu lehrbuchartig hat es nicht etwa nur die Rechte des Parlaments gestärkt, sondern es hat dem Parlament seine Rechte und Aufgaben, die die Mehrheit des Parlaments gar nicht haben wollte, auch vor Augen geführt. Das sind nämlich unsere Rechte, und die braucht man nicht zu stärken, wir müssen sie nur ergreifen.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Da Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bislang offensichtlich nicht vollständig gelesen haben, bin ich gezwungen, Ihnen eine kurze Passage vorzulesen. Da heißt es: Es geht
im Untersuchungsausschuss um die Aufklärung eines Sachverhalts zu politischen Zwecken, vor allem um die Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments. Die einzelne Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses muss daher nicht auf bestimmte Tatsachen bezogen sein, sondern kann darauf abzielen, zunächst „Licht ins Dunkel“ eines Untersuchungskomplexes zu bringen, um auf diese Weise die Aufklärung von politischen Verantwortlichkeiten zu ermöglichen …
So weit das Bundesverfassungsgericht.
Die Regierung und beide Regierungsfraktionen haben mit allen Mitteln zu verhindern versucht, dass die Opposition FDP, Grüne und Linke Licht ins Dunkel bringen.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Siegfried Kauder?
Dr. Norman Paech (DIE LINKE):
Ich würde das jetzt gerne erst einmal zu Ende bringen. Vielleicht ergibt sich die Frage dann.
Wie oft haben wir uns mit lückenhaften, geschwärzten und bis zur Unkenntlichkeit gekürzten Unterlagen herumschlagen müssen!
(Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hunderte von Seiten!)
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Geheimhaltung nicht nur als unangemessen, sondern als verfassungswidrig, als grundgesetzwidrig gerügt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Es hat, weil die Begründungen der Regierung vollkommen unzureichend waren, nunmehr die Herausgabe der vollständigen Akten verfügt.
Nur ein Beispiel: Als es darum ging, warum der Bremer Türke Murat Kurnaz nicht aus Guantánamo nach Deutschland zurückkehren durfte, blockten die Regierung und die beiden Koalitionsfraktionen die Auskunft über die Beratungen in der sogenannten Präsidentenrunde des Sicherheitschefs ab. An ihr nahm auch der ehemalige Chef des Kanzleramts, Steinmeier, regelmäßig teil. Die Regierung hat Auskünfte darüber mit der Behauptung verhindert, sie seien von der Aussagegenehmigung nicht erfasst, das alles falle in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.
Das Bundesverfassungsgericht hat darin zu Recht eine unzulässige Verkürzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts nach Art. 44 Grundgesetz gesehen, und es hat gerügt, dass es in all diesen Fällen regelmäßig an einer substanziellen Begründung dafür gefehlt hat.
Besonders peinlich sollte diese Kritik den beiden Regierungsfraktionen sein, die immer wieder Anträge und Beschwerden von uns niedergestimmt haben und ihre subalterne Rolle als Regierungsunterstützungsverein offensichtlich gar nicht bemerkt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Als es um die zweifelhafte Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten ging ich erinnere an die Kriegsunterstützung in Bagdad im Frühjahr 2003 , hat die Regierung eine Gefährdung des Staatswohls beschworen, um unsere Fragen leerlaufen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass mögliche Unannehmlichkeiten mit ausländischen Regierungen „keine Gefährdung des Staatswohls“ darstellen, „sondern eine hinzunehmende verfassungsgewollte Folge der Ausübung des parlamentarischen Untersuchungsrechts“.
(Beifall bei der LINKEN)
Nach dem Urteil zum Lissabon-Vertrag war dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bereits die zweite Entscheidung, mit der das höchste deutsche Gericht die Bundesregierung für die Missachtung des Parlaments schwer gerügt hat. Im Juli hat das Bundesverfassungsgericht in einer dritten Entscheidung die Verweigerungsstrategie der Regierung noch einmal als verfassungswidrig gerügt. Jedes Mal das ist zu betonen war es die Opposition, waren es die drei Parteien, die drei Fraktionen der FDP, der Grünen und der Linken, die das höchste Gericht zur Hilfe rufen mussten, um ihre Rechte die ja Rechte des ganzen Parlaments sind gegen die Regierung und ihre Vasallen, die Regierungsfraktionen, durchzusetzen.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Die logische Konsequenz daraus, Herr Kauder, Herr Hartmann, wäre, die Arbeit des Untersuchungsausschusses jetzt fortzusetzen. Wir hätten dem Plenum den Abschlussbericht niemals übergeben, wenn wir gewusst hätten, dass am Tage vorher das Bundesverfassungsgericht unserer Klage stattgibt. Die Arbeit des Ausschusses wäre ohne Zweifel und ohne besondere Probleme weitergegangen. Wenn SPD und CDU/CSU jetzt erneut die Rechte der Opposition und eine Wiederaufnahme der Ausschussarbeit blockieren, so ist das nicht etwa mit Wahlkampf oder einem der vielen Kollateralschäden einer Großen Koalition zu entschuldigen, sondern, meine Damen und Herren und liebe Kollegen, dies ist wirklich ein beschämender Abschied von dieser 16. Legislaturperiode.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Siegfried Kauder.
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU):
.....
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Dr. Paech, zur Erwiderung, bitte.
Dr. Norman Paech (DIE LINKE):
Herr Kollege Kauder, nichts leichter als das. Wir haben in der Tat gegen die Regierung geklagt, weil die entsprechenden Vorgänge im Jahr 2007 stattfanden; aber mit der weiteren Entwicklung des Untersuchungsausschusses war es immer mehr die Regierungskoalition, die unsere Beweisanträge behindert hat.
(Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Wo denn?)
Ein Beispiel: Als wir von der Regierung forderten, dass sie die Requests for Information offenlegt, die die Amerikaner dem BND-Mitarbeiter in Doha/Katar gegeben haben, damit er sie über Pullach nach Bagdad gibt, damit man sie dort bearbeitet, um die entsprechenden Antworten wiederum nach Doha zu geben, haben Sie, die SPD und die CDU/CSU, verhindert, dass wir unsere Fragen stellen konnten; die Regierung hatte uns nämlich nichts anderes übermittelt als geweißte Blätter. Wir wussten nur, dass die Amerikaner ihre Fragen gestellt hatten. Was sie aber für Fragen zur Kriegsführung gestellt hatten, das wussten wir nicht. Leider muss ich sagen: Es geht auch auf Ihre Intervention als Vorsitzender und die der SPD zurück, dass wir da nicht durchkamen. Wir mussten sogar den BGH anrufen. In der zweiten Instanz wurde in der Tat nicht in unserem Sinne entschieden, weil man der Meinung war: Das ist eine Sache des Bundesverfassungsgerichts.
(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Sie haben verloren!)
Nein, wir haben da nicht verloren; vielmehr hat der BGH gesagt: Wir entscheiden nicht, weil darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.
Wir hätten natürlich eine Anschlussklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen können. Wie die Sache dann ausgegangen wäre, das können Sie sich vorstellen.
(Beifall bei der LINKEN)