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Birgit Wöllert: Kinder psychisch kranker Eltern brauchen Unterstützung

Rede von Birgit Wöllert,

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste, die Sie es zu dieser späten Stunde hier noch aushalten!

(Dagmar Ziegler [SPD]: Es ist doch schön hier!)

Aber das Thema ist ja auch wichtig.

Lange, viel zu lange wurde darüber diskutiert, wie Kinder psychisch kranker Eltern vor eigenen psychischen Erkrankungen bewahrt werden können und wie man ihnen gute Entwicklungschancen ermöglicht. Statt der von der Kinderkommission geforderten Expertenkommission wird in dem uns nun vorliegenden Antrag eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gefordert. Dieser Arbeitsgruppe sollen konkrete Arbeitsaufgaben übertragen werden. Über deren Ergebnisse soll dann im Juli 2018 dem Bundestag berichtet werden. Auch gegen die geforderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist natürlich nichts einzuwenden. Die aufgeführten Professionen sollten unserer Meinung nach allerdings um Fachkräfte der Kinder- und Jugendsozialarbeit ergänzt werden; diese fehlen bei Ihnen nämlich.

(Beifall bei der LINKEN)

All dem können wir in der Hoffnung zustimmen, dass dies wenigstens ein Anfang ist.

In den letzten Jahren ist die Zahl der psychisch Erkrankten laut Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung ständig gestiegen. Gleichzeitig ist unser vielfach strukturiertes Gesundheits- und Sozialsystem immer komplizierter geworden. Daraus resultiert, dass es schwer ist, die richtigen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu finden und miteinander zu vernetzen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion zu diesem Thema konnte die Bundesregierung zwar keine genauen Zahlen zu betroffenen Kindern und Jugendlichen nennen. Fallzahlen, die auf Hochrechnungen beruhen, gehen aber von 3,8 Millionen betroffenen Kindern und Jugendlichen aus; davon sind etwa 15 Prozent Kinder unter drei Jahren. Ebenfalls in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage wurde uns mitgeteilt – das hatte der Kollege Pols schon genannt –, dass gesichert ist, dass Kinder psychisch erkrankter Eltern ein erhöhtes genetisches wie auch ein vor allem aus sozialen Komponenten abzuleitendes Krankheitsrisiko haben.

Unter diesem Aspekt gesehen, ist der Hinweis im Antrag völlig richtig, dass diese Kinder und Jugendlichen ein unterstützendes soziales Umfeld brauchen, das von alltagspraktischer bis zu ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung reicht. Hier ist zu ergänzen, dass Gesundheitsvorsorge und Prävention noch dazukommen müssen; denn wenn eine Behandlung notwendig sein sollte, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Gerade das soll ja verhindert werden.

Hier bin ich bei dem Punkt, den ich aus gesundheitspolitischer Sicht als zu kurz gekommen betrachte. Auf unsere Frage nach bundesrechtlich geregelten Leistungen mit Rechtsanspruch verweist die Bundesregierung auf Leistungen der Kinderrehabilitation, die von der Deutschen Rentenversicherung erbracht werden. Diese Rehamaßnahmen richten sich aber ausschließlich an Kinder und Jugendliche, die selbst an einer schweren chronischen Krankheit leiden. Eine psychosoziale Belastungssituation durch die Erkrankung der Eltern reicht eben gerade nicht aus, um eine Rehaleistung in Anspruch zu nehmen. Genau das muss geändert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Laut der Antwort auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung sinkt die Zahl der gewährten Reha­leistungen insgesamt seit 2007 konstant. Das heißt also: Weil auch gesundheitsgefährdete Kinder Anspruch auf eine Reha haben, müsste es laut Aussagen der Deutschen Rentenversicherung schon jetzt möglich sein, diese Kinder mit einzubeziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Wirksamkeit präventiver Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern einschätzt, wurden wir auf Projekte wie STEEP und die Entwicklungspsychologische Beratung hingewiesen. Diese Projekte waren aber gerade nicht für die betroffenen Kinder konzipiert, von denen wir hier reden. Was noch schlimmer ist: Die Projekte sind ausgelaufen; sie wurden nicht kontinuierlich fortgeführt. Sie gehörten zu den Frühen Hilfen – es war also nur der Bereich der Kinder bis zu drei Jahren abgedeckt –, und jetzt ist davon zum größten Teil nichts mehr da.

Die angesprochenen Hilfen zur Erziehung sind richtig. Aber auch hier ist ein Antrag durch die Eltern Voraussetzung; denn Hilfen zur Erziehung werden auf Antrag gewährt.

Wir bedauern sehr, dass das ideologische Dogma der CDU/CSU-Fraktion verhindert hat, die bisherige gemeinsame sachorientierte Arbeit auch zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu führen. Lassen Sie sich einmal vom Kollegen Irlstorfer berichten, wie peinlich solche Dogmen werden können.

Das haben wir in der letzten Gesundheitsausschusssitzung erlebt, als Ihre Kollegen vor Schreck den eigenen Antrag ablehnten, weil wir ihm zustimmten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)