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Beweis für Entlastung der Kommunen schuldig geblieben

Rede von Katrin Kunert,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aus dieser Debatte kann ich nur ein Fazit ableiten: Der Bund will sich aus der Verantwortung rechnen. Das kann nicht sein!

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Andres, den Beweis für eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sind Sie bis heute schuldig geblieben.

(Gerd Andres, Parl. Staatssekretär: Quatsch!)

Das ist kein Quatsch. Sie müssen das einmal belegen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Staatssekretär, ich muss Sie darauf aufmerksam
machen, dass ein Zuruf von der Regierungsbank selbst
dann unzulässig bliebe, wenn er in der Sache richtig
wäre.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der
CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)

Katrin Kunert (DIE LINKE):

Seit Inkrafttreten des SGB II ist die Kostenbeteiligung des Bundes zwischen Bund und Kommunen umstritten.
Regelmäßig gab es lange Debatten darüber, wie hoch der Bundesanteil sein soll. Regelmäßig standen die Spitzenverbände auf der Matte, weil die Belastungen vor allem auf die Kommunen abgewälzt werden. Nun wollen Sie mit einer Anpassungsformel den künftigen Bundesanteil errechnen: Je weniger Bedarfsgemeinschaften, desto geringer ist der Bundesanteil, heißt es. Sie alle wissen, dass die Kosten der Kommunen trotz einer sinkenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften gleichgeblieben bzw. gestiegen sind. Durchschnittlich sind die Kosten für Unterkunft um 10 Prozent gestiegen.
Da sich der Anteil des Bundes nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften richtet, hat der Bund einfach ihr Anzahl per Gesetz gesenkt: Junge Erwachsene bis
25 Jahre dürfen nur in Ausnahmefällen eine eigene Bedarfsgemeinschaf bilden. Das ist Nesthockerei per Gesetz.
Es ist außerdem Betrug, weil die Kosten für die bestehenden Bedarfsgemeinschaften dadurch steigen.
Für den Landkreis Stendal, aus dem ich komme und
in dem ich selbst kommunale Mandatsträgerin bin,
würde Ihre Formel bedeuten, dass künftig 900 000 Euro
weniger als im Jahre 2007 fließen. Legt man jedoch die
tatsächlichen Kosten zugrunde, wäre stattdessen eine zusätzliche Bundesbeteiligung in Höhe von 1,2 Millionen Euro erforderlich. Damit ergibt sich für den Landkreis Stendal eine Finanzierungslücke von 2,1 Millionen Euro für 2008. Hier erweist sich Ihre Anpassungsformel als falsch; denn die Faktoren stehen in keinem sachlichen Zusammenhang. Ihre Formel ist einfach praxisuntauglich.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Andres, Sie sollten angesichts dieses Defizits in
der Finanzierung einmal deutlich machen, wie man noch
Anreize schaffen will.

(Abg. Rolf Stöckel [SPD] meldet sich zu einer
Zwischenfrage)

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Kollegin, möchten Sie denn jetzt durch eine
Zwischenfrage vielleicht ein bisschen zusätzliche Redezeit?

Katrin Kunert (DIE LINKE):
Nein, das möchte ich nicht. Ich denke, dass ich sehr
deutlich bin.

Die Linke fordert, die realen Kosten von Unterkunft
und Heizung als Basis für die weitere Berechnung des
Anteils zu nehmen.
Eines wird an dieser Stelle wiederum deutlich: Hätten
die Kommunen von Anfang an mit am Verhandlungstisch
gesessen, wären beim Bund wenig Ärger und auch
wenig Arbeit entstanden. Man kann nicht mit den Ländern einen Deal zulasten der Kommunen schließen und
sich dann darüber wundern, wenn es Stress gibt.

Herr Kollege Stöckel von der SPD, im Gegensatz zu
Ihnen halte ich die Forderungen der Kommunen nicht
für Propaganda.

(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Er hat
doch noch gar nichts gesagt!)

- Er hat es gestern im Ausschuss so gesagt. - Weil es
hier um Menschen und nicht um Zahlen geht, nehme ich
die Forderungen sehr ernst. Es ist sehr bemerkenswert:
Eigentlich müssten Ihnen die Probleme, was die Kosten
der Unterkunft angeht, bekannt sein. Der Kreis Unna ist bundesweit einer der Kreise mit den meisten Zwangsumzügen.

Auch der Landkreistag des Landes Nordrhein- Westfalen hat dieses Problem festgestellt.

(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Das hat der Kollege
Stöckel gestern völlig richtig gesagt!)

Der Vorsitzende des Sozial- und Jugendausschusses des
Landkreistages NRW sagte, bei Umsetzung der Quotenabsenkung drohe den 54 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen im nächsten Jahr ein Verlust von mehr als 130 Millionen Euro. Sie müssten diese Probleme in Nordrhein-Westfalen eigentlich kennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke fordert ein einklagbares Mitwirkungs- und
Beteiligungsrecht für die kommunalen Spitzenverbände
ohne Wenn und Aber.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorwurf der
Koalition an die Kommunen, sie gingen nicht verantwortungsvoll mit den Kosten der Unterkunft um, ist Unsinn.
Die Kommunen finanzieren bereits heute einen
Anteil der Kosten von bis zu 70 Prozent und gehen demzufolge in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Betroffenen vernünftig damit um. Aber der Rückzug des Bundes aus der Finanzierung treibt die Kommunen dazu, die Kürzungen an die Betroffenen weiterzugeben, und das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie so wenig Vertrauen in die Kommunen haben,
später vielleicht verlässliche Zahlen für die Kosten
der Unterkunft zu bekommen, dann erlassen Sie doch
einfach bundesweite Mindeststandards für die Berechnung der Kosten der Unterkunft, die dann auch belastbar sind. Vorschläge dazu haben wir unterbreitet; sie liegen auf dem Tisch. Sie haben diese Vorschläge abgelehnt.
Dass es geht, zeigt der rot-rote Senat in Berlin.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Ich
bin der Auffassung, dass der Grundsatz, dass derjenige,der bestellt, auch bezahlen soll, endlich auch im Bundestag in die Praxis umgesetzt werden sollte. Also: Das Konnexitätsprinzip einhalten!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)