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Beschluss der Vereinbarung zur Verbesserung der Europatauglichkeit des Deutschen Bundestages

Rede von Alexander Ulrich,

Meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit der Abgeordneten bei diesem doch wichtigen Thema sehr bescheiden ist. Es steckt vielleicht auch eine gewisse Symbolik dahinter, dass mehr Zuschauer, die ich ganz herzlich begrüße, als Abgeordnete da sind. Es zeigt nämlich, dass scheinbar die Menschen in diesem Land mehr Interesse an Europa haben, als der Bundestag bisher an den Tag gelegt hat.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit der Abgeordneten bei diesem doch wichtigen Thema sehr bescheiden ist. Es steckt vielleicht auch eine gewisse Symbolik dahinter, dass mehr Zuschauer, die ich ganz herzlich begrüße, als Abgeordnete da sind. Es zeigt nämlich, dass scheinbar die Menschen in diesem Land mehr Interesse an Europa haben, als der Bundestag bisher an den Tag gelegt hat. Das zeigt mir aber auch Herr Löning, auch Sie haben das ja kritisiert , warum es so lange gedauert hat, bis es zu dieser Vereinbarung gekommen ist.
(Markus Löning (FDP): Weil wir beide nicht dabei waren!)
Wir beide waren nicht dabei; da gebe ich Ihnen Recht. Es ist aber auch wichtig, festzuhalten, dass mit dieser Vereinbarung, die wir heute verabschieden, der Aufruf an uns alle ergeht, sie mit Leben zu erfüllen. Wir haben monatelang um diesen interfraktionellen Antrag gerungen, über ihn verhandelt und auch gestritten. Es kommt jetzt wirklich darauf an, wie die einzelnen Abgeordneten diese erweiterten Rechte des Bundestages wahrnehmen. Nur dann, wenn das geschieht, entfaltet diese Vereinbarung eine langfristige Wirkung.
Wir von der Fraktion Die Linke begrüßen die vorliegende Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung zur Verbesserung der Europatauglichkeit dieses Hauses. Es gibt jedoch das ist angemerkt worden bereits seit 1993 eine ähnliche Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Länderregierungen. Der 15. Deutsche Bundestag hatte bereits ein verstärktes Mitwirkungsrecht in EU-Angelegenheiten angemahnt. Wahrscheinlich musste jedoch erst die Linke in den Bundestag einziehen das ist jetzt etwas scherzhaft gemeint , um den notwendigen Rückenwind für das Gelingen dieser Vereinbarung zu geben.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den Scherz haben Sie jetzt aber auch selber gemerkt! Volker Kauder (CDU/CSU): Was trübt sich beim Kranken? a) der Urin, b) die Gedanken!)
Es ist gut, dass es in den Verhandlungen nicht um Partei- und Fraktionsinteressen ging, sondern uns die Rechte des Bundestages so wichtig waren, dass ein interfraktionelles Handeln möglich wurde.
Die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung ist ein zentraler Baustein für eine stärkere Einbeziehung des Bundestages in Fragen der Europapolitik. Der Auftrag des Grundgesetzes, das gesetzgeberische Handeln der Bundesregierung im Europäischen Rat zu legitimieren, soll damit weitaus besser als bisher abgesichert werden.
Es geht nicht darum darin sind sich alle Fraktionen einig , neue Blockaden in der Europapolitik zu errichten. Vielmehr geht es darum, die Europapolitik des Bundes auf eine breitere Grundlage zu stellen und innerstaatlich zu einer besseren Gesetzgebung der Europäischen Union beizutragen.
Was ist das Neue an der Vereinbarung? Die Informationsrechte des Bundestages werden erheblich ausgeweitet, das heißt, die bisherige Informationspraxis wird um schriftliche Berichte, Bewertungen und Folgenabschätzungen ergänzt. Darüber hinaus geht eine Initiative der Europäischen Kommission in dieselbe Richtung. Die nationalen Parlamente sollen und müssen stärker in die Konzipierung und Durchführung der EU-Politik eingebunden werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Diese Einbeziehung des Bundestages ist wichtig und ein Fortschritt, gerade in Anbetracht der deutschen Ratspräsidentschaft, die auch eine Präsidentschaft des Bundestags sein sollte.
Neu ist außerdem, dass die Stellungnahmen, die das Parlament gemäß Art. 23 Grundgesetz abgeben kann, verbindliche Grundlage für die Verhandlungen der Bundesregierung im Europäischen Rat sein werden. Die Bundesregierung darf nur aus wichtigen außen- oder integrationspolitischen Gründen von den Stellungnahmen abweichen. Der Bundestag wird somit zu einem neuen, besseren politischen Akteur in der europäischen Gesetzgebung und er wird bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stärker einbezogen.
Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, sich vor der Eröffnung von Vertragsänderungsverfahren oder Beitritten um Einvernehmen mit dem Parlament zu bemühen. Auch wenn ich nicht glaube, dass die Regierungsfraktionen ihre erweiterten Rechte immer und tatsächlich nutzen werden, wird sich die Fraktion Die Linke auch weiterhin aktiv in die Gestaltung der Europapolitik einbringen.
(Beifall bei der LINKEN)
Um die Vorfeldbeobachtung in Brüssel zu gewährleisten, wird eine Vertretung des Bundestages in Brüssel errichtet. Jede Fraktion wird Beschäftigte nach Brüssel entsenden. Vielen Dank auch an die Haushälter für die zusätzlichen finanziellen Mittel!
Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten reagiert Deutschland auf die enorme Wichtigkeit der Europapolitik aber sehr spät. Wir gehören zu den Nachzüglern: Großbritannien, Schweden und Finnland verfügen bereits seit Jahren über gut ausgebaute, effektive Strukturen in Brüssel. Ich möchte hier nur Dänemark erwähnen. Dort wurden die Beteiligungsrechte des Parlaments bereits 1973 im Gesetz über den Beitritt zur EWG niedergelegt. Die Union der 25 bald 27 Mitgliedstaaten muss handlungsfähig bleiben. Die Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger von Europa ist groß. Das zeigt sich nicht nur in der Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden.
Fakt ist, Europa geht in die falsche Richtung: weniger friedlich, weniger sozial und ohne grundlegende Demokratisierung. Mehr als 60 Prozent der Gesetzesinitiativen haben ihren Ursprung in Brüssel. Dem deutschen Bürger verbleiben maximal 40 Prozent an demokratischer Einflussnahme. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner berühmten Maastrichtentscheidung die besondere Bedeutung der Parlamente der Mitgliedstaaten für die demokratische Legitimation europäischer Politik hervorgehoben ich zitiere :
Nimmt ein Verbund demokratischer Staaten hoheitliche Aufgaben wahr und übt dazu hoheitliche Befugnisse aus, sind es zuvörderst die Staatsvölker der Mitgliedstaaten, die dies über die nationalen Parlamente demokratisch zu legitimieren haben.
Dem wird der Bundestag bisher nicht gerecht. Vielmehr werden die Bürgerinnen und Bürger systematisch entmündigt und büßen sie politische Macht und Möglichkeiten ein.
Gerade die sozialen Bedürfnisse der europäischen Bevölkerung werden ständig ignoriert. Als Beispiel nenne ich bloß die Dienstleistungsrichtlinie, die dem Sozialdumping Tür und Tor öffnen wird. Im Europa der 25 hat sich ein dramatisches Gefälle im Wohlstands- und wirtschaftlichen Entwicklungsniveau abgezeichnet. Gerade einmal die Hälfte der neuen Mitgliedstaaten erzielt ein Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von mehr als 50 Prozent des EU 15-Durchschnitts.
(Markus Löning (FDP): Aber die holen kräftig auf!)
Von einer Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen auf europäischer Ebene ist man, vom derzeitigen Stand aus gesehen, sehr weit entfernt. Für die Bürgerinnen und Bürger existiert sie praktisch nicht. Die EU braucht eine demokratische und handlungsfähige Struktur, das bedeutet, sie braucht nicht mehr undurchschaubare bürokratische Prozesse, sondern transparente, für jeden Bürger nachvollziehbare Entscheidungen.
Neben der verbesserten Beteiligung des Bundestages müssen wir bei wichtigen europäischen Fragen aber auch die Bevölkerung einbeziehen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir müssen beim Thema Europa mehr direkte Demokratie wagen und die Bevölkerung zum Beispiel über eine veränderte EU-Verfassung in einer Volksabstimmung entscheiden lassen.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Markus Löning (FDP))
Ich begrüße ausdrücklich, dass heute in der „Financial Times Deutschland“ steht: Merkel offen für geänderten EU-Vertrag. Ich wünsche mir, dass auch die anderen Fraktionen im Europaausschuss sagen: Dieser EU Vertrag muss geändert werden; er muss dem Volk in einer Volksabstimmung vorgelegt werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir, die Linke, fordern, die Politik der geschlossenen Türen zu beenden. Wer die europäische Krise beenden will, muss die Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern ablegen. Wir brauchen ein europäisches Bewusstsein bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Einen ersten kleinen Schritt in diese Richtung geht der Deutsche Bundestag mit der heute zu beschließenden Vereinbarung. Dies ist übrigens die erste und bisher einzige interfraktionelle parlamentarische Initiative in dieser Legislaturperiode. Wir begrüßen diese Vereinbarung ausdrücklich und bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit mit den beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen, in der Bundesregierung und aus der Verwaltung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Ich erteile das Wort Kollegen Rainder Steenblock, Bündnis 90/Die Grünen.

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