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Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

Rede von Ilja Seifert,

Dies ist die voraussichtliche letzte Debatte im 16. Bundestag zu einem behindertenpolitischen Thema - wie fast immer in dieser Wahlperiode zu später Stunde mit Reden, die zu Protokoll gegeben werden.

Am 30. Juni 1994, also vor 15 Jahren, schuf der Bundestag mit dem Beschluss zur Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in das Grundgesetz eine zentrale Voraussetzung für die heutige Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen. Das war für die Behindertenbewegung und auch für mich persönlich in vielfacher Hinsicht ein ganzbesonderer Tag. Zuvor wurden Zigtausende Unterschriften für den „Düsseldorfer Appell“ gesammelt, der die Grundgesetzergänzung für behinderte Menschen forderte, wurden eine Vielzahl von Aktionen zur Unterstützung unserer Forderung organisiert und letztendlich damals auch der Europäische Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen ins Leben gerufen, der heute noch begangen wird.

Am 15. November 1994 trat das reformierte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, und seither gilt nun auch das grundgesetzlich verbriefte Benachteiligungsverbot. Es sollte noch bis 2002 dauern, bis dieser Satz durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz konkretisiert, und noch ein paar Jahre länger, bis alle Bundesländer Landesgleichstellungsgesetze für behinderte Menschen verabschiedeten.

Und was leisteten Bundestag und Bundesregierung auf dem Gebiet der Behindertenpolitik in dieser Wahlperiode? Im Koalitionsvertrag von 2005 steht: „Die Sozialhilfe bildet mit ihren Leistungen, insbesondere … der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung … bei Erwerbsminderung, das unterste soziale Netz.“ Ja, es stimmt: Das Behindertenrecht - SGB XI, XII und andere - bedingt noch immer den Zusammenhang von Behinderung und Armut per Gesetz. Das unterste soziale Netz, das heißt eben für die Betroffenen und ihre Angehörigen - meist lebenslänglich - nicht umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Würde und Selbstbestimmung. Insofern widersprach sich die Koalition schon an dieser Stelle mit den nachfolgenden Ziel- und Aufgabenstellungen, wo es heißt: „Wir werden den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortsetzen … Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können.“

Was ist diesbezüglich passiert? Im Jahr 2006 trat das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, AGG, in Kraft, ein Antidiskriminierungsgesetz, zu dem die Europäische Union alle Mitgliedsländer verpflichtete und wo die Koalition gemeinsam mit der FDP alles unternahm, um das Gesetz - beim Titel beginnend - möglichst spät und wirkungslos zu verabschieden. Hat sich die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt nennenswert verbessert? Ich meine nein. Insofern bleiben die Aufgabenstellungen der Koalition Luftbuchungen, und es bleibt fraglich, inwieweit die in Regierungsprogrammen der CDU/CSU und SPD gemachten Wahlversprechen auf behindertenpolitischem Gebiet ernster zu nehmen sind.

Am 4. Dezember 2008 ratifizierte der Bundestag einstimmig die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch der Weg dahin war kein Geschenk, sondern mühsames Ringen der Behindertenbewegunggegen die Widerstände in den Koalitionsfraktionen und der FDP. Die abschwächende amtliche Übersetzung, die schönredende „Denkschrift“ und der fehlende - angeblich nicht notwendige - Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention sprechen für sich. Und trotzdem: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland geltendes Recht, und inzwischen bestreitet zumindest der sozialdemokratische Teil der Koalition nicht die bestehenden Defizite und die Notwendigkeit eines Aktionsplanes.

Zu dem heute zu beratenden Antrag gibt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Art. 27 klar vor, was Sache sein soll: „… das gleichberechtigte Recht behinderter Menschen auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und Abhilfe bei Beschwerden zu schützen“. Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt.

Dass es geht, beweisen wir - Menschen mit Behinderungen - auch im Bundestag und in anderen Parlamenten. Abgeordnete mit Behinderungen in den Fraktionen der Linken in den Landtagen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen leisten hervorragende Arbeit und auch Kollege Wolfgang Schäuble von der CDU kann seine Arbeit als Bundesminister gut bewältigen. Damit sage ich ausdrücklich nicht, dass mir seine Politik gefällt, sondern nur, dass er sein Pensum schafft.

Auch viele Behörden des öffentlichen Dienstes haben keine Probleme, die Schwerbehindertenquote zu erfüllen. Wenn die Verwaltung ihre Arbeit nicht zu unserer Zufriedenheit erfüllt, liegt es sicher nicht daran, dass dort - zu viele - Menschen mit Behinderungen arbeiten. Insofern ist es inakzeptabel, wenn der überwiegende Teil der Unternehmen kaum oder überhaupt nicht Menschen mit Behinderungen beschäftigt. So lange dieses Potenzial nicht genutzt wird, Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit, prekären Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglöhnen betroffen sind, brauchen wir die Schwerbehindertenquote, und zwar wieder in derursprünglichen Höhe von 6 Prozent. Wir brauchen auch höhere Ausgleichsabgaben für diejenigen, die die Quote nicht erfüllen, um damit diejenigen zu unterstützen, die Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu guten Bedingungen ausbilden und beschäftigen.

Die Linke unterstützt ausdrücklich das Ziel, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, ihnen geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und dabei auch ihr Wunsch- und Wahlrecht zu berücksichtigen. Letzteres könnte über eine möglichst unbürokratische Ausführung und bessere Ausstattung des Persönlichen Budgets ermöglicht werden. Aus diesem Grund unterstützen wir auch den Antrag der Grünen.

Von einer Beschäftigung bzw. Arbeit muss man auch leben können. Menschen mit Behinderungen sollen ihren gesamten Lohn wie alle anderen auch für ihren Lebensunterhalt behalten können. Es muss endlich Schluss sein mit der Situation, dass sehr viele von ihnen ihren Arbeitslohn - bis auf den gering bemessenen Selbstbehalt - nach Sozialgesetzbuch XII für behinderungsbedingte Mehrbedarfe wieder abführen müssen. Deswegen muss der bedarfsgerechte einkommens- und vermögensunabhängige behinderungsbedingte Nachteilsausgleich auch in der nächsten Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung.

Die Behindertenbewegung soll wissen: Ihr habt die Linke beim Kampf für ein soziales Teilhabesicherungsgesetz an eurer Seite. Das haben Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und ich mit unserer Unterschrift zugesagt und das möchte ich hier noch einmal bekräftigen. Ich hoffe, dass die Fraktionsspitzen zumindest von SPD und Grünen folgen, und vielleicht entdecken auch CDU und CSU noch den Sinn ihres C oder erschließen sich den Sinn der geltenden UN-Behindertenrechtskonvention.

Auch Menschen mit Behinderungen wollen nicht lebenslang in Aussonderungseinrichtungen „geparkt“ werden: von der Sonderschule zur Sonderberufsschule und dann zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Erforderlich sind wirksame Aktivitäten des Bundes, der Länder und Kommunen, aber auch der Wirtschaft. Gefragt sind aber auch die Gewerkschaften, Betriebsräte sowie nicht behinderte Kolleginnen und Kollegen. Deswegen wiederhole ich meinen Appell an Sie und euch: Seid kollegial und solidarisch! Schaut nicht weg, wenn Kolleginnen und Kollegen wegen ihrer Behinderung ausgegrenzt werden! Ohne euch bleiben alle Gesetze und Förderprogramme wirkungslos. Hier seid ihr gefragt.

Mein abschließendes Fazit: Ohne uns wäre vieles über bzw. für uns nicht passiert. Deswegen gilt auch für die nächste Wahlperiode: Mit uns geht es besser. Versprochen!