Zum Hauptinhalt springen

Befassung mit den Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ist ein Gewinn für das Parlament

Rede von Karin Binder,

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die für uns im Ausschuss die vielen Tausend Petitionsakten vorbereitet und vorbearbeitet haben und damit eigentlich die Hauptlast dieser Arbeit getragen haben, also bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes. Sie haben täglich damit zu kämpfen und zu ringen, eine sachgerechte Behandlung der Anliegen der Petentinnen und Petenten zu erreichen und dies in einer schwierigen Gemengelage zwischen Bitten und Forderungen der Menschen einerseits und den höchst unterschiedlichen Auffassungen der Ausschussmitglieder andererseits. Dies ist eine häufig nicht ganz dankbare Aufgabe. Aber dass sie diese Aufgabe wahrnehmen und sie bewältigen, dafür möchte ich ihnen meine Anerkennung und meinen herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall im ganzen Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Politikerinnen und Politiker sind wir bei unserer Arbeit gut beraten, dem Volk aufs Maul zu schauen. Früher vollzogen sich solche Beobachtungen nicht selten am Stammtisch in der Kneipe.

(Günter Baumann (CDU/CSU): Heute auch noch!)

Worüber sich die Menschen Gedanken machen und welche Wünsche sie an die Politik haben, wird heute oft von Meinungsforschungsinstituten ermittelt. Ich bin aber der Überzeugung, die Petitionen sind ein sehr geeignetes Mittel, um auch außerhalb von Gastronomiebetrieben dem Volk aufs Maul zu schauen.

Die Befassung mit den Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ist ein Gewinn für das Parlament, ein Erkenntnisgewinn. Durch Petitionen wird uns Politikerinnen und Politikern deutlich gemacht, wie die Bürgerinnen und Bürger die Anwendung der Gesetze erfahren und die Rechtslage erleben.
Im Petitionsausschuss können wir dazu beitragen, dass Missverständnisse aufgeklärt, Behördenfehler erkannt, Konflikte bereinigt und Rechte der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden. Wir lassen die Rechtssituation prüfen und sollten dann dazu beitragen, eventuell festgestellte Gesetzeslücken zu schließen.

In diesem Sinne war der für 2008 zu verzeichnende Anstieg der Zahl der Petitionen ein Mehrwert, ein Zugewinn an Erkenntnis für uns. Förderlich waren dabei die Zugangserleichterungen durch die Einführung der Onlinepetition und der öffentlichen Petition.
Dabei darf jedoch eines nicht übersehen werden: Um eine Onlinepetition einzureichen, um eine öffentliche Petition mitzuzeichnen oder sich am Diskussionsforum zu beteiligen, braucht man einen PC und einen Internetzugang. Viele Menschen jedoch besitzen keinen Computer und haben nicht die finanziellen Mittel für einen Internetanschluss.

(Klaus Hagemann (SPD): Es gibt doch öffentliche Internetcafés usw.!)

Hier stelle ich nun den Zusammenhang her zwischen der Wahrnehmung von Rechten der Bürgerinnen und Bürger, ihrer sozialen Situation und der regionalen Infrastruktur. Wir müssen uns immer wieder die Frage stellen, ob die Menschen im Land die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen und ihre Rechte wahrzunehmen, oder ob es Hürden und Hindernisse gibt, die wir ausräumen müssen.

(Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Man muss ja nicht per E-Mail schreiben!)

Die angesprochenen Themen sind vielfältig; dazu wurde bereits einiges gesagt. Es fällt aber auch im Bericht von 2008 auf, dass die meisten Petitionen den Bereich Arbeit und Soziales betreffen über 4 000 Petitionen. Der Ausschuss muss diese Tatsache kritisch hinterfragen und auch thematisieren. Über 800 Petitionen, also etwa 20 Prozent, betrafen die Grundsicherung. Warum gab es dann aber in dieser Wahlperiode nicht eine öffentliche Ausschusssitzung zum Thema Hartz IV und den damit zusammenhängenden Problemen?

(Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil die Obleute das so vereinbart haben!
Klaus Hagemann (SPD): Haben Sie das beantragt?)

Der Jahresbericht hält uns einen weiteren Spiegel vor. Schlüsselt man die Petitionen danach auf, wie viele Petitionen auf 1 Million Einwohner in den jeweiligen Bundesländern kommen, ergibt sich folgendes Bild: Nach Berlin folgen Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Das sind also die fünf neuen Bundesländer. Gemessen an der Zahl der eingereichten Petitionen kamen aus diesen Bundesländern die meisten Petitionen.
Das ist kein Wunder. Von der Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West sind wir auch nach 20 Jahren Einheit noch weit entfernt. Offenbar hat sich die Bundesregierung mit dem unlängst vorgelegten Bericht zum Stand der deutschen Einheit auch vom Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen, verabschiedet, spricht sie doch nur noch davon, die ostdeutschen Bundesländer bis 2019 an das Niveau strukturschwacher Regionen im Westen heranführen zu wollen.
Dem Volk aufs Maul zu schauen, heißt deshalb für mich auch, nicht nur zuzuhören, sondern die Erkenntnisse, die gewonnen wurden, in die parlamentarische Arbeit einzubeziehen. Kritisch sehe ich dabei Folgendes: Viele Petitionen wurden ohne direkte Beteiligung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier erledigt. Den 17 091 im Jahr 2008 abgeschlossenen Eingaben stehen nur 7 317 Petitionen gegenüber, die der Ausschuss dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt hat. Das bedeutet, dass eine große Zahl von Petitionen erledigt wurde, ohne dass das Parlament die Gelegenheit genutzt hat, sich selbst mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beschäftigen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass der Ausschuss vergrößert und sein Verwaltungsapparat strukturell erweitert würde. Damit würden aber auch sein Gewicht und seine Bedeutung gestärkt. Die Bürgerinnen und Bürger gehen meiner Auffassung nach mit Recht davon aus, dass ihre Petitionen die Abgeordneten erreichen.

Die Bilanz der Erledigungen ist ernüchternd. Von 17 091 abgeschlossenen Petitionen wurden 2008 lediglich 43 Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung bzw. Erwägung überwiesen. Das heißt, in nur 2,5 Promille der Fälle hat der Petitionsausschuss mit seinem Votum zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abhilfe im Sinne der Petenten für geboten hält.

(Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft hätten Sie es denn gerne?)

Ich denke, es wäre wichtig, zu wissen, was davon von der Bundesregierung aufgenommen und umgesetzt wurde.

(Günter Baumann (CDU/CSU): Sie zeichnen ein völlig falsches Bild!)

Die CDU/CSU-Fraktion gibt sich in einer schriftlichen Stellungnahme zum Jahresbericht gegenüber einer Fortentwicklung des Petitionsrechts durchaus aufgeschlossen. Sie meint jedoch, dass vor einer Erweiterung der Befugnisse des Ausschusses eine klare Analyse stehen müsse, ob der Petitionsausschuss mit den im Grundgesetz sowie im Befugnisgesetz angelegten Grundsätzen tatsächlich nicht auskommt.
Ich schlage vor, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU, sich zunächst einmal mit zwei Punkten zu beschäftigen: mit der Transparenz des Petitionsverfahrens und dem einklagbaren Anspruch auf inhaltliche Befassung. Die Ausgestaltung des Petitionsrechts im Sinne dieser Punkte ist auch ohne die Erweiterung von Ausschussbefugnissen möglich.

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung hat erst im April eine Studie zur Bekanntheit und zum Ansehen des Petitionsausschusses mit vielen nützlichen Anregungen für die Verbesserung des Petitionswesens vorgelegt. Ich hoffe, dass unsere heutige Debatte und der vorliegende Jahresbericht einen Beitrag dazu leisten, diese Verbesserungswünsche aufzugreifen.

Ich wünsche mir, dass das Petitionsrecht in weiteren Kreisen der Bevölkerung bekannt wird. Es ist nämlich eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und könnte damit auch seinen Teil dazu beitragen, die Politikverdrossenheit abzubauen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.